Verkehrsblatt 15/2019 (vom 15.08.2019) „Neue Vorschriften zu Motorradreifen“.


Verkehrsblatt 15/2019 (vom 15.08.2019) „Neue Vorschriften zu Motorradreifen“.
Das Problem
Ab 2025 müssen bei Motorrädern die mit ABE zugelassen sind die genaue Reifenbezeichnung in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Dies gilt auch wenn man Reifen mit der eingetragenen Reifengröße fährt. Bei Motorrädern mit EG-Typgenehmigung ist das nicht der Fall, dort darf man bei Motorrädern in Serienzustand jeden Reifen in der eingetragenen Größe fahren, egal welcher Hersteller. Das ist in meinen Augen eine Ungleichbehandlung und dadurch diskriminieren. Nach meinem Wissen war es die letzten 23 Jahre möglich Reifen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller zu fahren, das hat sich jetzt geändert.
Das heißt für alle die ein altes Motorrad mit Reifenbindung fahren, nach dem Reifenwechsel für viel Geld den neuen Reifen vom TÜV abnehmen und in die Papiere eintragen zu lassen, sobald der Reifen der momentan gefahren und eingetragen ist nicht mehr lieferbar ist. Wer das nicht macht, fährt mit einem Motorrad ohne Betriebserlaubnis.
Es besteht sofortiger Handlungsbedarf, es kann nicht sein, dass Motorradfahrer in zwei Klassen aufgeteilt werden und Fahrer von älteren Motorrädern dadurch massiv benachteiligt werden. Ich fordere das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf, dies sofort anzugleichen.
123
Das Problem
Ab 2025 müssen bei Motorrädern die mit ABE zugelassen sind die genaue Reifenbezeichnung in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Dies gilt auch wenn man Reifen mit der eingetragenen Reifengröße fährt. Bei Motorrädern mit EG-Typgenehmigung ist das nicht der Fall, dort darf man bei Motorrädern in Serienzustand jeden Reifen in der eingetragenen Größe fahren, egal welcher Hersteller. Das ist in meinen Augen eine Ungleichbehandlung und dadurch diskriminieren. Nach meinem Wissen war es die letzten 23 Jahre möglich Reifen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller zu fahren, das hat sich jetzt geändert.
Das heißt für alle die ein altes Motorrad mit Reifenbindung fahren, nach dem Reifenwechsel für viel Geld den neuen Reifen vom TÜV abnehmen und in die Papiere eintragen zu lassen, sobald der Reifen der momentan gefahren und eingetragen ist nicht mehr lieferbar ist. Wer das nicht macht, fährt mit einem Motorrad ohne Betriebserlaubnis.
Es besteht sofortiger Handlungsbedarf, es kann nicht sein, dass Motorradfahrer in zwei Klassen aufgeteilt werden und Fahrer von älteren Motorrädern dadurch massiv benachteiligt werden. Ich fordere das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf, dies sofort anzugleichen.
123
Petition am 19. Juni 2024 erstellt