Petition updateVerhindert die Auslieferung von Julian Assange an die USA!Nawalny und Assange: Die Doppelmoral muss ein Ende haben
Thilo HahnPF, Germany
Mar 10, 2021

Foto: Protestaktion für die Freilassung von Julian Assange in Berlin: Die Medien in der westlichen Welt bleiben merkwürdig still, kritisiert Michael Lüders. (imago images / Christian Spicker)

 

Beitrag vom 10.03.2021
Nawalny und Assange

 

Die Doppelmoral muss ein Ende haben
Ein Standpunkt von Michael Lüders 
 
Laute Empörung im Westen über die Verfolgung von Alexej Nawalny in Russland: Allerdings vermisst Michael Lüders eine ähnliche Haltung im Fall des Whistleblowers Julian Assange. Denn auch hier werde vor aller Welt Recht gebeugt, so der Publizist.

Politik wie auch Medien verfahren sehr unterschiedlich mit zwei Dissidenten, die beide staatlicher Verfolgung ausgesetzt sind: Alexej Nawalny und Julian Assange. Seit dem Mordanschlag auf Nawalny im August vorigen Jahres ist der Name des „Kremlkritikers“ nicht allein in Deutschland fast zu einem Markenzeichen geworden.

Er steht sinnbildlich für die von Elitenvertretern forcierte Wahrnehmung Russlands als ein „Schurkenstaat“, mit dem die Beziehungen – wo immer möglich – zurückzufahren seien. Dementsprechend diente der Fall Nawalny monatelang als Argument, um den Bau der ungeliebten Erdgas-Pipeline Nord Stream 2 doch noch zu verhindern – ohne Erfolg.

Hinter der Russlandkritik steckt Geopolitik
Dergleichen Engagement ist ganz im Sinne Washingtons.Dort sähe man es lieber, würden Deutsche und Europäer anstelle des deutlich billigeren Erdgases aus Russland überteuertes US-Frackinggas einkaufen. Die Inhaftierung und Verurteilung Nawalnys in Moskau nach seiner Rückkehr aus Deutschland wurde erneut zum politischen und medialen Fanal.

Dahinter steckt Geopolitik. Russland ist, ebenso wie China, der entscheidende Widersacher westlicher Macht- und Ordnungsansprüche. Diese Ansprüche werden selten offen benannt, vielmehr verlagert auf die Ebene moralisierender Selbstwahrnehmung.

Wir sind die Guten, denn wir stehen für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte. Und wir dürfen nicht zulassen, dass diese Werte von Despoten und Diktatoren bedroht werden. So gesehen wird der Fall Nawalny durchaus instrumentalisiert – um den Oberschurken Putin wieder und wieder an den Pranger zu stellen.

Umgang mit Assange ist auch nicht rechtsstaatlich
Dabei geht es weniger um „westliche Werte“ als vielmehr um Feindbilder. Wie ließe sich denn ohne Feindbilder der offensive Anspruch der NATO auf Präsenz selbst noch im Indopazifik oder in der Arktis rechtfertigen?

Gewiss ist der Umgang der russischen Justiz mit Nawalny alles andere als rechtsstaatlich. Doch gilt das, unter anderen Vorzeichen, nicht ebenso für Julian Assange? Ist denn der Umgang der britischen, der schwedischen und der US-Justiz mit dem Whistleblower tatsächlich „rechtsstaatlicher“ als jener der russischen Justiz mit Nawalny?

Neun Jahre lang hat die schwedische Justiz Assange mit Vergewaltigungsvorwürfen verfolgt. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt, um dessentwillen Assange in die Botschaft Ecuadors in London geflüchtet war – aus Angst vor seiner Auslieferung erst nach Schweden und dann in die USA.

Zwar hat ein britisches Gericht im Januar entschieden, dass Assange vorerst nicht dorthin ausgeliefert werden dürfe. Die britische Richterin hält das Risiko eines Suizids für zu groß, sollte Assange ausgeliefert werden.

Abschreckung für künftige Whistleblower
Assange und Wikileaks haben amerikanische Kriegsgräuel vor allem in Afghanistan und im Irak öffentlich gemacht. Damit hat der Australier die Machteliten in den USA offen herausgefordert. Einzig und allein deswegen sitzt er nunmehr in einem Hochsicherheitsgefängnis in London ein, in Isolationshaft. Nicht zuletzt als Drohung, als Abschreckung für künftige Whistleblower.

Gleichzeitig ist nicht ein einziger der für die Mordtaten verantwortlichen US-Militärs, nicht ein einziger ihrer politischen Hintermänner je angeklagt worden.

Im Falle seiner Auslieferung in die USA drohen Assange dort weiterhin 175 Jahre Gefängnis. Das ist deutlich mehr als jene zweieinhalb Jahre, zu denen Nawalny verurteilt worden ist. Doch denselben Politikern und Meinungsmachern, die im Fall Nawalny so überaus wortgewaltig Anklage führten und führen, scheint es im Fall Assange die Sprache verschlagen zu haben.

Vor aller Welt wird Recht gebeugt
Auch die Medien in der westlichen Welt bleiben merkwürdig still, obwohl das Recht im Fall Assange vor aller Welt gebeugt wird. Wer mag auch seine Karriere gefährden durch allzu deutliche Worte gegenüber dem großen Bruder in Washington?

Westliche Werte sind wohlfeil, solange sie nichts kosten. Assange aber läuft Gefahr, auf dem Altar bestehender Eigeninteressen geopfert zu werden. Und koste ihn das auch sein Leben. Das muss ein Ende haben.

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Wo ist der Rechtsstaat?
09.03.2021 - FreeAssange.eu - Pressenza Berlin

Am 05. März 2021 erschien auf der Nachrichtenseite web.de eine „Analyse“ der Fälle von Alexej Nawalny und Julian Assange, verfasst von Marco Fieber.

Zu diesem Beitrag gibt es sehr viel zu sagen. In dem folgenden Kommentar geht es jedoch in erster Linie um die darin vertretene Annahme, Julian Assange erhielte „ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Standards“.

Dazu sollte man zunächst darauf hinweisen, dass im Fall von Julian Assange nicht nur das Leben des australischen WikiLeaks-Journalisten auf dem Spiel steht. Sein Fall hat eine weitaus größere Tragweite, und durch seine Verfolgung ist die Pressefreiheit und damit letztendlich die Demokratie im Kern bedroht.

In dem Interview mit dem UN-Experten Prof. Nils Melzer „Vor unseren Augen kreiert sich ein mörderisches System“ im Schweizer online Magazin Republik legt der Rechtsprofessor eindrücklich die Zusammenhänge und Konsequenzen der Verfolgung von Herrn Assange dar. Z.B. erklärt Prof. Melzer darin:

„Wenn investigativer Journalismus einmal als Spionage eingestuft wird und überall auf der Welt verfolgt werden kann, folgen Zensur und Tyrannei.“
Rebecca Vincent, die Leiterin des Londoner Büros von „Reporter ohne Grenzen“, äußert sich höchst besorgt über die Nicht-Einhaltung rechtsstaatlicher Standards im „Verfahren“ gegen Julian Assange:

„Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, dass ich mich in einem Gefängnis in der Türkei willkommener gefühlt habe, mehr respektiert und in der Lage, meine Arbeit als NGO-Prozessbeobachterin zu machen, unter professionelleren Bedingungen als am Woolwich Crown Court oder im Old Bailey Court in London. Ich schäme mich für mein Land.“
I am not exaggerating when I say I have felt more welcome, respected, and able to do my job as an NGO observer in more professional conditions at a prison campus in Turkey than I have at Woolwich Crown Court or the Old Bailey Court in London. I am embarrassed for my country. 6/

— Rebecca Vincent (@rebecca_vincent) October 1, 2020
 

Rebecca Vincent hat als eine von sehr wenigen Prozessbeobachter*innen die Anhörungen selbst verfolgen können – denn der Zugang zum Prozess für NGOs und die Öffentlichkeit wurde massiv und zunehmend beschränkt. Zum Schluss standen nicht mehr als 3-4 Plätze für Beobachter*innen dieses Jahrhundertprozesses zur Verfügung.

Allein diese Tatsache zeigt, dass in diesem „Verfahren“, das von vielen Menschen treffender als „Schauprozess“ verstanden wird, keineswegs rechtsstaatliche Standards eingehalten werden – ganz im Gegenteil.

Richterliche Befangenheit
Die seit 2019 für den Fall von Julian Assange zuständige Magistratsrichterin Vanessa Baraitser löste die bis dahin verantwortliche Richterin Emma Arbuthnot im Sommer 2019 ab. Arbuthnot war aber weiterhin als leitende Richterin für den Fall tätig. Was höchst problematisch ist aufgrund ihrer mehrfachen Befangenheit: Sowohl ihr Ehemann als auch ihr Sohn stehen mit WikiLeaks auf Kriegsfuß, nachdem dort Beweise für die Verstricktheit der Arbuthnots in äußerst fragwürdige Machenschaften und Kontakte zu Militär und Geheimdiensten nachgewiesen wurden.

In einem Offenen Brief an den britischen Justizminister Robert Buckland wird eine unverzügliche Untersuchung dieser Angelegenheit gefordert.

Ein rechtmäßiges Verfahren in einem Rechtsstaat wäre spätestens an diesem Punkt eingestellt worden. Nicht so im Fall Assange.

Auch die Befangenheit der Magistratsrichterin Vanessa Baraitser ist für die wenigen zugelassenen Prozessbeobachter*innen offenkundig. Während des gesamten „Verfahrens“ ergriff sie mehr oder weniger eindeutig Partei für die US-Anklage-Seite. Die Prozess-Berichte des ehemaligen Diplomaten für Großbritannien, Craig Murray, sprechen eine deutliche Sprache. Hier eine deutsche Übersetzung aus dem Oktober 2019.

USA bricht Anwaltsgeheimnis
Es kam zudem heraus, dass Herr Assange rund um die Uhr in der ecuadorianischen Botschaft überwacht, ausgespäht und gefilmt wurde durch den spanischen Sicherheitsdienst „UC Global“, und zwar im Auftrag der USA. Davon betroffen sind auch vertrauliche Gespräche mit seinen Anwälten, in denen es um einen möglichen Prozess gegen die USA ging. Die Inhalte dieser Gespräche sind der US-Anklage-Seite demnach höchstwahrscheinlich bekannt. Auch an diesem Punkt hätte das Verfahren in einem funktionierenden Rechtsstaat eingestellt werden müssen. Doch es läuft weiter, was rechtsstaatlichen Prinzipien eindeutig widerspricht.

Belmarsh macht Kontakt zu Anwälten fast unmöglich
Im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh (warum wird Herr Assange als nicht-gewalttätiger Intellektueller überhaupt dort festgehalten, zusammen mit Terroristen und Schwerstverbrechern?) hat der WikiLeaks-Journalist kaum Kontakt zu seinen Anwälten. Seit Monaten hat er sie nicht gesehen, und die zur Verfügung stehenden Telefongespräche reichen bei weitem nicht aus zur Vorbereitung seiner Verteidigung in einem derartig komplexen Fall. Monatelang wurde Assange auch der Zugang zu juristischen Büchern verweigert.

Als nicht-gewalttätiger Gefangener, der nicht aufgrund eines Urteils dort festgehalten wird sondern nur wegen eines ausstehenden Berufungsverfahrens, das sich noch jahrelang hinziehen kann, wird er seit knapp zwei Jahren in Isolationshaft gehalten – aus welchem Grund? Die Vereinten Nationen definieren Isolationshaft, die länger als 15 Tage andauert, als psychologische Folter.

Erst kürzlich hat der UN-Sonderberichterstatter zum Thema Folter Großbritannien zum wiederholten Mal aufgefordert, Herrn Assange zumindest auf Kaution freizulassen.

In Pandemie-Zeiten ist es mehr als verwunderlich, dass ein unschuldiger Mensch mit schweren gesundheitlichen Vor-Erkrankungen, insbesondere einem chronischen Lungen-Leiden, in einem Hochsicherheitsgefängnis festgehalten wird, in dem viele Gefangene und Mitarbeiter*innen bereits an Covid 19 erkrankt sind. Warum wird Herr Assange nicht zumindest in den Hausarrest entlassen? Global wird den Menschen geraten oder verordnet, als Schutzmaßnahme zuhause zu bleiben, aber Julian Assange soll weiter in einer Haftanstalt mit mehreren hundert Gefangenen bleiben?

Über den Fall von Julian Assange lässt sich noch sehr viel mehr sagen, er kann ganze Buch-Bände füllen. Allein diese kurze Auswahl sollte aber genügen um zu verdeutlichen, was wir als Zeitzeuginnen und Zeitzeugen hier ganz bestimmt NICHT sehen: „ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Standards“.

 

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