Verhindern Sie den Bau von Windkraftanlagen - Tannhausen/Tannweiler

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Michael Krane und 11 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

NEUIGKEITEN STAND 15.12.25

Information und Aufruf zur erneuten Unterstützung:

Unsere erste Petition wurde im Landtag eingereicht, behandelt und entschieden keine Abhilfe zu schaffen! Aufgrund der Veränderungen in den Planungen des Regionalverbandes und der Projektierer rund um Aulendorf, haben wir eine neue Petition gestartet und den Windpark auf der Atzenberger Höhe mit einbezogen. Hier sollen auch 4 Windräder gebaut werden.

Zwischenzeitlich ist die emissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau der Windräder in den Windparkgebieten Aulendorf Ost 1 und 2 (Tannhauser Wald + Elchenreute/Haslach) erteilt. Hierbei sind aus artenschutz- und emissionsschutzrechtlichen Gründen die Anlagen Nr. 4 und 5 entfallen.

Wir sehen trotzdem diese insgesamt verbleibenden 6 Anlagen + zusätzlich Atzenberger Höhe als zu viel an. Durch den neu errichteten Windpark in Hosskirch und die 4 Windräder im Röschenwald, die gerade im Bau sind, wird die Dimension der Windräder und die Veränderung unserer schönen oberschwäbischen Landschaft immer mehr ersichtlich.

Die Initiativen Bürgerrunde Aulendorf / Gegenwind Atzenberger Höhe e.V. + BI Lebensraum Röschenwald e.V. haben unterschiedliche Visualisierungen bei einem Landschaftsarchitekten erstellen lassen. Diese wurden und werden fleissig geteilt und sind auf teilweise auf der Internetseite www.gegenwind-atzenberg.de zu sehen. Hier sind die meisten Windparks im Umkreis von ca. 10-15 km aufgeführt.  Durch die Höhe der Anlagen (ca. 260-270m Gesamthöhe) sind diese auch über größere Entfernungen sichtbar. Wenn das was aktuell geplant ist auch so kommt, und davon müssen wir ausgehen, dann werden wir in 2-3 Jahren unsere Heimat nicht mehr wieder erkennen!

Die Fläche im Tannhauser Wald wurde auf 71 ha reduziert. Hier sind auch 4 Windräder noch zu viel! Pro Windrad wird von einer Fläche von 25 ha ausgegangen. D.h. wir haben im Tannhauser Wald immer noch eine ÜBERbebauung.

Gegenüberliegend ist die Atzenberger Höhe! Dies kommt einer Umzingelung von Aulendorf gleich und gleichzeitig wäre das die Zerstörung eines wertvollen Naherholungsgebietes.

Unser Staat hat zwar ein Flächenziel vorgegeben, aber leider keine Grenzen für die Überbebauung gesetzt!


Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, damit wir hier gemeinsam eine weitere Reduzierung erreichen!

https://www.change.org/p/stoppt-den-übermäßigen-ausbau-von-windrädern-rund-um-aulendorf

Hier noch einige Visualisierungshilfen wie unser schönes oberschwäbisches Landschaftsbild zukünftig von den vielen Windrädern geprägt wird:

Video: Die Moorregion Allgäu- Oberschwaben wird industrialisiert

Sicht aus Aulendorf:

 

 

Sicht auf Aulendorf (Schloss):

 

 

Sicht auf Tannweiler:

 

 

Sicht auf Wohngebiet "Unter dem Hohkreuz":

 

 

 

Ursprünglicher Petitionstext:

Die Bürger von Tannhausen, Tannweiler und den direkt umliegenden Gemeinden haben Bedenken hinsichtlich des Baus von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu ihren Wohngebäuden. Diese Sorge ist berechtigt, da Studien zeigen, dass solche Anlagen Lärmbelästigung verursachen können (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit). Darüber hinaus kann die visuelle Präsenz dieser Strukturen das ästhetische Erscheinungsbild der Gemeinde beeinträchtigen. Es ist wichtig, dass wir eine Balance zwischen erneuerbaren Energien und dem Wohlbefinden unserer Bürger, sowie der nachhaltigen Erhaltung unserer heimischen Flora und Fauna finden. Wir bitten die zuständigen Behörden daher dringend, die Standorte für diese Anlagen zu überdenken und haben die klare Forderung (siehe unten), dass die Planung für die Windenergieanlagen in unserer Gegend umgehend eingestellt wird.

Der öffentliche Informationsabend in Aulendorf hat vielen Bürgern der umliegenden und auch betroffenen Gemeinden die Augen geöffnet: 

Zum öffentlichen Informationsabend am 19.03.2024 (19:00 Uhr) in der Stadthalle Aulendorf wurde über das Vorhaben 9 Windkraftanlagen in der näheren Umgebung von Aulendorf (Vorranggebiet: WEA-436-021) zu bauen informiert. Informationsgebend waren der Aulendorfer Bürgermeister Herr Burth und der Investor Uhl Windkraft aus Ellwangen vertreten durch Herr Weiß und Herr Dr. Pavel.
Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Burth, hatte dieser die Informationsveranstaltung „Windkraft“ mit einer Präsentation über die historische Herleitung und planungsrechtliche Situationen eröffnet. Danach hat Herr Weiß als zuständiger Projektleiter für das Projekt Aulendorf vorerst über das gesamte Vorhaben in Einbeziehung einer Präsentation der Firma Uhl Windkraft informiert. Hier wurde fachmännisch über die Entscheidung des Regionalverbands, sowie Bodenbeschaffenheiten, Windmessungen, Naturschutzmaßnahmen, die Beschaffenheit und die Höhe der Windenergieanlagen (WEA) informiert.

In der anschließenden offenen Fragerunde konnten die Bürger Fragen stellen die sich im Wesentlichen auf folgende Punkte bezogen:

1.) Grundwasserschutz / artesisches Wasser

Eine Bürgerin hatte sich zu Wort gemeldet und ernsthafte Bedenken über die Fundamentgründung der Windkraftanlage geäußert. Die Bürgerin lebt mit ihrer Familie im betroffenen Waldgebiet komplett autark und ist somit von einer funktionierenden Grundwasserversorgung im Waldgebiet abhängig. Gemäß Ihren Ausführungen gäbe es eine funktionierende "Wasserblase" mit natürlichem Druck, welche auf keinen Fall durch Fundamentgründungen angebohrt werden dürfe. Dies würde ein existenzielles Problem der Familie nach sich ziehen.

2.) Wertverlust Wohngebäude / Grundstücke

Ein weiterer Punkt der vorgebracht wurde ist der Wertverlust der nächstliegenden Wohngebäude, welcher gemäß Statistiken bzw. Studien des RWI (Essen) belegt wurde. Hiernach betrage der Wertverlust bei Gebäuden im Umkreis von rund 1 km zu einer Windkraftanlage im Durchschnitt ca. 7%. Im schlimmsten Fall kann ein Wertverlust aber bis zu 30% betragen.

3.) Schlagschatten

Speziell die Bürger aus Tannhausen haben sich besorgt bezüglich der Auswirkungen des durch die WEA entstehenden Schlagschattens ausgesprochen. Tannhausen liegt grob 1 km nordwestlich zur WEA Nr. 1 und habe hier gemäß Bürgereinschätzungen je nach Sonneneinstrahlung mit massiven Auswirkungen zu rechnen. Herr Dr. Pavel hat zwar versucht dies zu entkräften indem er auf "moderne Technik" und die dadurch zeitweise automatische Abschaltung der Anlage für ein Zeitfenster von ca. 0,5 Std. verwies. Die skeptischen Tannhausener hat dies aber nicht beruhigt. Im Gegenteil wurde gemutmaßt, dass in der Infoveranstaltung nur die „halbe Wahrheit“ erzählt werde - „Wenn die Anlage mal gebaut sei, ist es zu spät“.

4.) Waldkindergarten Tannhausen

Es wurde vorgebracht, dass der Waldkindergarten Tannhausen sehr nahe zu der Windkraftanlage WEA Nr. 1 liegt. Dies wurde aber postwendend von den Vertretern des Investors Uhl abgeschmettert, da dies offenbar bereits in Gesetzeskonformen Maße „natürlich“ berücksichtigt sei.

5.) Geräuschentwicklung

Wie auch die Tannhauser Bürger haben sich speziell auch die Tannweiler Bürger, sowie Bürger weiterer anliegender Gemeinden besorgt bezüglich der Geräuschentwicklung der WEA geäußert.

Tannweiler war auf der Karte des Bebauungsplans der vorgelegt wurde am südlichen Kartenrand abgeschnitten. Hierauf wurde von einem Tannweiler Bürger hingewiesen und auch auf das Problem, dass auch Tannweiler nur ca. 1 km von der WEA Nr. 5 entfernt läge. Hier wurden nochmals spezielle Bedenken zur Geräuschentwicklung geäußert und dass dies definitiv zu nahe an der Siedlung geplant sei.

6.) Natur- und Tierschutzmaßnahmen

Zahlreiche besorgte Bürger haben sich über zukünftig nachhaltige Naturschäden, sowie das zukünftige Verschmutzungspotential gesorgt. Hierzu zählen Rodungen für Zufahrtswege und die WEA - Stellflächen, etwaige Bohrungen für Fundamente, der Abrieb und die dadurch resultierende Microplastikbelastung für die Umwelt, als auch die potentielle Umweltgefahr durch die Eingesetzten "Schwefelhexafluorid" - Gase in den Schaltanlagen, welche nach wie vor als Isolationsgas in WEA verwendet werden. Nicht zuletzt wurden auch die Ängste der Bürger über die direkten Auswirkungen auf die Tiere des Waldes besprochen - hier auch speziell die roten - und schwarzen Milane, welche in der gesamten Gegend sehr häufig vorkommen. Auch der neu in Tannweiler "zugezogene" Storch, welcher nicht kartografiert war, wurde als Achtungspunkt vorgebracht.

7.) Brandgefahr

Die Bedenken eines Bürgers, was im Falle eines Brandes im Maschinenhaus einer Windkraftanlage passiert, wurden direkt von Herrn Dr. Pavel aus der Welt geräumt. Natürlich könne die Aulendorfer Feuerwehr den Brand in bis zu 300 Meter Höhe nicht löschen. Hier werde die WEA gezielt abbrennen gelassen und die Feuerwehr sichere lediglich die Umgebung vor herabfallenden Teilen. Ein WEA-Maschinenhaus oder -Rotor brenne schließlich aufgrund der Beschaffenheit recht schnell ab. Hiervon könne man sich in diversen YouTube – Videos überzeugen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine WEA brennt sei aber äußerst gering, dies passiere bei ca. 31.000 WEA deutschlandweit ungefähr 2 -3 mal pro Jahr.

8.) Landschaftsbild

Natürlich wurde auch das Landschaftsbild angesprochen, welches durch 9 WEA massiv und auch nachhaltig beeinträchtig ist.

9.) Infraschall

Gesundheitliche Bedenken bzgl. des von WEA ausgehenden Infraschalls, welcher gemäß Studien Auswirkungen auf die Herzleistung und den Herzrhythmus haben könne, wurde von Herrn Dr. Pavel mit der Begründung entkräftet, dass Infraschall in aller Regel in allen Alltagsbereichen vorkäme und dieser im Mindestabstand einer Siedlung zu einer WEA eigentlich nicht mehr messbar sei.

10.) WEA Nr. 6 im Gewerbegebiet

Die WEA Nr. 6 welche am südwestlichsten Punkt geplant wurde, ist gemäß Beschluss des Gemeinderates Aulendorf so zu platzieren, dass sich das Gewerbegebiet unbeirrt von einer naheliegenden WEA weiter entwickeln könne, da sonst wertvolle Flächen verloren ginge.

Die WEA Nr. 6 ist somit weiterhin in der momentanen Planung enthalten.

11.) Eiswurf

Auch die Thematik „Eiswurf“ wurde angesprochen. Hierbei fungieren die Rotorblätter einer WEA wie Katapulte und schleudern entsprechende Eispartikel oder Eisfestteile welche an den Rotorblättern haften über entsprechend weite Entfernungen. Dieses Thema wurde von Herrn Dr. Pavel auch prompt mit einer „technischen Neuerung“ entkräftet die offenbar Eisbildung an Rotorblättern erkennen könne und die Anlage dann entsprechend steuere.

12.) Flächenbereitstellung

Der Einwand eines Bürgers stellte klar, dass die Flächendeckung der aktuellen Planung rund 5% der Region WEA-436-021 abdeckt. Die Vorgaben der Landesregierung fordern aber eine Flächendeckung von „nur“ mindestens 1,8%. Hier wurde natürlich infrage gestellt warum der Investor in Zusammenspiel mit der Region Aulendorf so über das Ziel hinausschieße?

 

Fazit:

Die erschienenen Bürger waren zurecht skeptisch und kritisch über das was sie vom Bürgermeister Burth in Kombination mit dem Vortrag des Investors präsentiert bekamen. Zuletzt auch dadurch getrieben, dass die Erweiterung der WEA - Bebauung von den zuerst geplanten 4 WEA recht kurzfristig auf 9 WEA erhöht wurde.

Im Gemeinderatsbeschluss vom 29.01.2024 wurde beschlossen, dass der Investor Uhl auf die WEA Nr. 9 verzichten soll.

Herrn Burth wurde zum Vorwurf gemacht, dass direkt betroffene Bürger eher durch Zufall vom Infoabend erfahren haben und auch, dass der Infoabend zu spät war um als "normaler" Bürger jetzt noch Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können. Es gibt ab jetzt noch eine Frist bis zum 29. März 2024 über eine Internetpräsenz des Regionalverbands schriftlich seine Bedenken und Einwände vorzubringen:

oder direkt per Email an:

  • beteiligung@rvbo.de

(bei Email am besten die technische Zustell-/Empfangsbestätigung einschalten)

Abschließend wurde Herrn Burth von den Anwesenden Bürgern vorgeworfen, dass man den Siedlungen und Gemeinden mit 8 WEA einfach zu viel zumute. Hier war die klare Forderung an Herrn Burth, sowie den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben dies unbedingt zu reduzieren und einen Konsens mit den Bürgern zu finden. 

Forderung der Petition!!!

Sie unterschreiben in dieser Petition folgendes:

Folgende WEA´s dürfen nicht gebaut werden:

  • WEA Nr. 1
  • WEA Nr. 3
  • WEA Nr. 4
  • WEA Nr. 5
  • WEA Nr. 6
  • WEA Nr. 8

wünschenswert wäre sogar auf das Vorranggebiet WEA-436-021 komplett zu verzichten, oder mindestens die Fläche massiv zu reduzieren. 

Bitte unterstützen Sie unsere Forderung mit Ihrer Unterschrift.

Kartenansicht:

Übersicht über alle geplanten WEA mit Abständen zu Siedlungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Karte WEA Übersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergrößerte Ansicht WEA Nr. 1 - Nr. 6:

 

 

 

 

 

 

 

 

Karte WEA vergrößert

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier noch ergänzendes Informationsmaterial von Michael Mägerlein aus Tannhausen - Danke dafür!

Diese Nachricht richtet sich an alle WKA Skeptiker und Gegner im Entscheidungsgebiet des Landratsamt Ravensburg.

Die Einspruchsfrist gegen die WKA beim Landratsamt RV, die die letzte Instanz bei der Genehmigung für die WKA ist, endet diese Woche am 29.03.2024.

Deshalb möchte ich alle bitten, die Einwände und Bedenken gegen diese WKA haben, ihre Ängste und Einwände beim Landratsamt bzw. RVBO bis dahin einzureichen.

https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung

https://beteiligung-regionalplan.de/Bodensee-Oberschwaben/beteiligung.php

Bei der Info Veranstaltung letzten Donnerstag in Vogt wurden uns dazu nachfolgende Informationen gegeben.

1. Keine Sammeleinwände eingeben- mit Ausnahme der bereits laufenden Petition. Hier werden wir noch “zusätzlich!” einen Sammeleinwand beim Regionalverband sowohl digital als auch persönlich platzieren. Eine ausdrückliche Forderung hier wird auch sein, die aktuelle Anhörungsfrist vom 29.03.2024 auf den 31.05.2024 ( ca. 2 Monate) zu verschieben. 

Bitte nicht "nur" auf diese Petition verlassen!

Für die Einzeleinwände die mindestens genauso wichtig sind, gilt:  
Jeder der Einwände oder Bedenken hat sollte diese einzeln abgeben. Für jedes Thema kann ein einzelnes Schreiben erfasst werden. Bitte hier dranbleiben!  
2000 Einwände bewirken mehr als 200!   

2. Auch wichtig, immer auf eine Eingangsbestätigung, wegen der kurzen Frist am besten innerhalb der nächsten 24 Stunden bestehen.

3. Ein weiterer Punkt der nicht fehlen sollte ist, eine schriftliche Stellungnahme zum entsprechenden Thema anzufordern.

4. Das alles sollte dann natürlich auch ausgewertet werden und das Ergebnis den Bürgern mitgeteilt werden. Deshalb sollte jeder noch auf eine Info Veranstaltung seitens des Landratsamt RV in seiner Gemeinde bestehen und ganz wichtig, dass diese noch vor der endgültigen Baufreigabe stattfindet.

            Im Voraus vielen Dank an alle Unterstützer

Anbei noch ein paar Themen zu denen sich jeder seine eigenen Gedanken machen kann:

Grundwasserschutz / artesisches Wasser, Artenschutz, Lärm, Infraschall, Gefahr für Moor und Riedlandschaft (Aulendorfer - und Steinacher Ried), Umsetzungsquote ( Aulendorf soll 1, 8% ist 5%), Windhäufigkeit (Computermodelle oder Lasermessungen ungenau, bestehen auf Messtürmen für min. 1 Jahr um tatsächliche Werte zu ermitteln), Abholzung und Wiederaufforstung, Zufahrtswege (sollen zurück gebaut werden, was aber ist bei einem Brand oder wenn ein Flügel getauscht werden muss),  Wirtschaftlichkeit (rechnen sich die Anlagen in den geplanten Gebieten überhaupt, Windhäufigkeit, Stillstand wegen Böen, Schattenschlag, Fledermäuse, Wartung, Abschaltung wegen Überkapazität usw.) Wertverlust Immobilie, kein Einsatz von SF 6 Gase, usw. es gibt bestimmt noch viele weitere Themen  mit denen man seine Einwände begründen kann.

Wir müssen es aber jetzt tun, ansonsten müssen wir für mindesten 20 Jahre mit den Auswirkungen und Folgen Leben !!!

Im Folgenden ein Schreiben von Herrn Prof. Dr. Martin Elsäßer , welches auch gerne als Vorlage für den Einspruch beim RVBO herangezogen bzw. zitiert werden darf (herzlichen Dank an Herrn Prof. Dr. Martin Elsäßer):

Mit dem nachstehenden Schreiben führen wir die gravierendsten Argumente gegen die geplante Errichtung von Windkraftanlagen in Aulendorf-Tannhausen auf (WEA-436-021).

  • Erhebliche Beeinträchtigung - der ökologischen Wertigkeit des betroffenen Waldgebietes, - des Landschaftsbildes, - des Erholungswertes. 
    Das betroffene Waldgebiet ist das größte zusammenhängende Waldgebiet von Aulendorf. Es weist mit seinen ehemaligen Torfabbaugebieten und noch bestehenden Moorflächen eine hohe Vielfalt an Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten und Rückzugsgebieten für selten gewordene Arten auf. Dieses Waldgebiet ist zusammen mit dem Altdorfer Wald auch von überregionaler Bedeutung. Unabhängig davon, wie naturschutzfachliche Gutachten den Einfluß von Windkrafträdern für einzelne Arten und Biotope beurteilen - eine
    Beeinträchtigung der ökologischen Wertigkeit ist in jedem Fall gegeben.
  • Die im Regionalplan für Windkraft ausgewiesene Fläche umschließt hufeisen­förmig eine Moorfläche. Diese ist auch als Vorrangfläche für Naturschutz und Landschaftspflege gekennzeichnet. Die WEAs 1 bis 4 würden diese Moorfläche einkesseln. Windkrafträdern wird nachgesagt, dass sie das Mikroklima beeinflussen, indem sie insbesondere auch zur Austrock­nung des Bodens führen. Dies steht nicht im Einklang mit den Zielen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Moorfläche, bei der auch Maßnahmen zur Wiedervernässung getroffen wurden. Intakte Moore sind nachweislich durch die Kohlenstoffspeicherung von enormer Bedeutung bei der Verlangsamung des Klimawandels. In vielen Bereichen Oberschwabens werden sie aus diesem Grund wieder vernässt.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet in den ökologisch wertvollsten Gebieten der Gemarkung Aulendorf Windkraftanlagen errichtet werden sollen, zumal das Windpotenzial hier im Hinblick auf die Rentabilität der Anlagen eher grenzwertig ist. Warum muss man eines der letzten großen zusammenhän­genden Waldgebiete in Oberschwaben nun zerstören, wenn doch genügend Flächen entlang von Straßen und auf ohnehin ökologisch eher wertlosen Ackerflächen und zerstückelten Ländereien vorhanden sind?
  • Mangelndes Windpotenzial durch extrem hohe und dadurch noch bedrohlicher wirkende Anlagen auszugleichen, verschärft die Problematik hinsichtlich des Landschaftsbildes und Erholungswertes.  Zwar ist jede Region verpflichtet, insgesamt 1,8 % ihrer Fläche als Vorrangfläche für Windkraft auszuweisen. Es ist jedoch nicht einzusehen, warum Aulendorf die Größe der ausgewiesenen Fläche deutlich überhöht und das nahezu ausschließlich zulasten weniger Ortschaften oder Wohnplätzen die zudem nicht besonders windhöffig sind. Vorallem betroffen sind Tannhausen, Tannweiler, Lippertsweiler, Unter- und Obermöllenbronn und Haslach. Im Regionalplan wurden angeblich „Feinabgrenzungen der Flächenkulisse zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen vorgenommen. Der Regionalplan führt hier beispielhaft das Vorranggebiet WEA - 436-021 Aulendorf Ost wegen der Lage in einem Moorgebiet auf“. Diese Verkleinerung und Feinabgrenzung ist allerdings nicht zu erkennen, ganz im Gegenteil. Die unausweisliche Folge ist die Abwertung der Aulendorfer Teilorte - hinsichtlich des Wohnwertes, - der Immobilienwerte, - der weiteren Entwicklungsmöglich­keiten.
  • Noch finden die Bürger Aulendorfs und viele Gäste aus einem weiten Umfeld Ruhe und Erholung in diesem schönen und weitgehend naturnahen Waldgebiet. Diese Erholungsfunktion wird durch die Geräuschentwicklung der Windkraftanlagen weitgehend zunichte gemacht.
  • Dringender Klärungsbedarf besteht u.a. - zum Vorkommen des Schwarz­storches, - zum Vorkommen der Waldschnepfe sowie zu den jeweils notwendigen Abstandsflächen zu Windkraftanlagen; - zu den weiteren Auswirkungen auf die Moorfläche, die von Windrädern umgeben wäre. Der Bannwald bei Elchenreute ist als Bruthabitat für den Schwarzstorch anzunehmen. Beobachtet wurde er in den vergangenen Jahren auch im Tannwald und hin und wieder in der Feldflur von Tannhausen und Geblisberg. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Berichte zum Vogelschutz Bd. 51, 2014) empfiehlt beim Schwarzstorch einen Abstand von 3.000 m zwischen Horst und Windkraftanlagen. Ein derartiger Umfang dürfte mehrere der geplanten Anlagen einschließen. Eine Waldschnepfenbalz fand in den vergangenen Jahren in der Moorfläche, um die herum Windräder geplant sind, und in angrenzenden Bereichen statt. Die Länderarbeitsgemein­chaft der Vogelschutzwarten empfiehlt bei Balzrevieren der Waldschnepfe 500 m Abstand zu Windkraftanlagen. Dieser Umfang würde die vier ursprünglich geplanten WEAs 1 bis 4 einschließen.

  • Ganz generell ist zu prüfen, warum nicht eher auf Solarenergie auf bestehenden Gebäuden gesetzt wird und Niederspannungsleitungen in Aulendorf ausgebaut werden, um den Strom, der auf Hausdächern produziert wird, besser ausnutzen zu können?

Wir erwarten vom Regionalverband in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aulendorf und den betroffenen Ortschaften in einem ersten Schritt, die ausgewiesene Vorrangfläche auf die rechtlich geforderte Größe von 1,8 % zu reduzieren, die möglichen Alternativen in der Region mit größerer Windverfügbarkeit und kleineren Auswirkungen auf die Ökologie besser zu prüfen und auf die Windkraftanlagen im Tannhausener Wald zu verzichten.

Zudem besteht aus unserer Sicht überhaupt kein zwingender Grund die Anzahl der Windräder von den ursprünglich projektierten 4 Anlagen auf nunmehr 9 Anlagen zu erhöhen. Den möglicherweise bestehenden ökonomischen Gründen der Firma Uhl und der Landverpächter, stehen die berechtigten ökonomischen Gründe der Bürger von Tannhausen und der der weiteren betroffenen Ortschaften und die gravierenden ökologischen Auswirkungen für die Allgemeinheit entgegen.  

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Tobias ReesPetitionsstarter*in

885

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Michael Krane und 11 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

NEUIGKEITEN STAND 15.12.25

Information und Aufruf zur erneuten Unterstützung:

Unsere erste Petition wurde im Landtag eingereicht, behandelt und entschieden keine Abhilfe zu schaffen! Aufgrund der Veränderungen in den Planungen des Regionalverbandes und der Projektierer rund um Aulendorf, haben wir eine neue Petition gestartet und den Windpark auf der Atzenberger Höhe mit einbezogen. Hier sollen auch 4 Windräder gebaut werden.

Zwischenzeitlich ist die emissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau der Windräder in den Windparkgebieten Aulendorf Ost 1 und 2 (Tannhauser Wald + Elchenreute/Haslach) erteilt. Hierbei sind aus artenschutz- und emissionsschutzrechtlichen Gründen die Anlagen Nr. 4 und 5 entfallen.

Wir sehen trotzdem diese insgesamt verbleibenden 6 Anlagen + zusätzlich Atzenberger Höhe als zu viel an. Durch den neu errichteten Windpark in Hosskirch und die 4 Windräder im Röschenwald, die gerade im Bau sind, wird die Dimension der Windräder und die Veränderung unserer schönen oberschwäbischen Landschaft immer mehr ersichtlich.

Die Initiativen Bürgerrunde Aulendorf / Gegenwind Atzenberger Höhe e.V. + BI Lebensraum Röschenwald e.V. haben unterschiedliche Visualisierungen bei einem Landschaftsarchitekten erstellen lassen. Diese wurden und werden fleissig geteilt und sind auf teilweise auf der Internetseite www.gegenwind-atzenberg.de zu sehen. Hier sind die meisten Windparks im Umkreis von ca. 10-15 km aufgeführt.  Durch die Höhe der Anlagen (ca. 260-270m Gesamthöhe) sind diese auch über größere Entfernungen sichtbar. Wenn das was aktuell geplant ist auch so kommt, und davon müssen wir ausgehen, dann werden wir in 2-3 Jahren unsere Heimat nicht mehr wieder erkennen!

Die Fläche im Tannhauser Wald wurde auf 71 ha reduziert. Hier sind auch 4 Windräder noch zu viel! Pro Windrad wird von einer Fläche von 25 ha ausgegangen. D.h. wir haben im Tannhauser Wald immer noch eine ÜBERbebauung.

Gegenüberliegend ist die Atzenberger Höhe! Dies kommt einer Umzingelung von Aulendorf gleich und gleichzeitig wäre das die Zerstörung eines wertvollen Naherholungsgebietes.

Unser Staat hat zwar ein Flächenziel vorgegeben, aber leider keine Grenzen für die Überbebauung gesetzt!


Unterstützen Sie uns mit Ihrer Unterschrift, damit wir hier gemeinsam eine weitere Reduzierung erreichen!

https://www.change.org/p/stoppt-den-übermäßigen-ausbau-von-windrädern-rund-um-aulendorf

Hier noch einige Visualisierungshilfen wie unser schönes oberschwäbisches Landschaftsbild zukünftig von den vielen Windrädern geprägt wird:

Video: Die Moorregion Allgäu- Oberschwaben wird industrialisiert

Sicht aus Aulendorf:

 

 

Sicht auf Aulendorf (Schloss):

 

 

Sicht auf Tannweiler:

 

 

Sicht auf Wohngebiet "Unter dem Hohkreuz":

 

 

 

Ursprünglicher Petitionstext:

Die Bürger von Tannhausen, Tannweiler und den direkt umliegenden Gemeinden haben Bedenken hinsichtlich des Baus von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe zu ihren Wohngebäuden. Diese Sorge ist berechtigt, da Studien zeigen, dass solche Anlagen Lärmbelästigung verursachen können (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit). Darüber hinaus kann die visuelle Präsenz dieser Strukturen das ästhetische Erscheinungsbild der Gemeinde beeinträchtigen. Es ist wichtig, dass wir eine Balance zwischen erneuerbaren Energien und dem Wohlbefinden unserer Bürger, sowie der nachhaltigen Erhaltung unserer heimischen Flora und Fauna finden. Wir bitten die zuständigen Behörden daher dringend, die Standorte für diese Anlagen zu überdenken und haben die klare Forderung (siehe unten), dass die Planung für die Windenergieanlagen in unserer Gegend umgehend eingestellt wird.

Der öffentliche Informationsabend in Aulendorf hat vielen Bürgern der umliegenden und auch betroffenen Gemeinden die Augen geöffnet: 

Zum öffentlichen Informationsabend am 19.03.2024 (19:00 Uhr) in der Stadthalle Aulendorf wurde über das Vorhaben 9 Windkraftanlagen in der näheren Umgebung von Aulendorf (Vorranggebiet: WEA-436-021) zu bauen informiert. Informationsgebend waren der Aulendorfer Bürgermeister Herr Burth und der Investor Uhl Windkraft aus Ellwangen vertreten durch Herr Weiß und Herr Dr. Pavel.
Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Burth, hatte dieser die Informationsveranstaltung „Windkraft“ mit einer Präsentation über die historische Herleitung und planungsrechtliche Situationen eröffnet. Danach hat Herr Weiß als zuständiger Projektleiter für das Projekt Aulendorf vorerst über das gesamte Vorhaben in Einbeziehung einer Präsentation der Firma Uhl Windkraft informiert. Hier wurde fachmännisch über die Entscheidung des Regionalverbands, sowie Bodenbeschaffenheiten, Windmessungen, Naturschutzmaßnahmen, die Beschaffenheit und die Höhe der Windenergieanlagen (WEA) informiert.

In der anschließenden offenen Fragerunde konnten die Bürger Fragen stellen die sich im Wesentlichen auf folgende Punkte bezogen:

1.) Grundwasserschutz / artesisches Wasser

Eine Bürgerin hatte sich zu Wort gemeldet und ernsthafte Bedenken über die Fundamentgründung der Windkraftanlage geäußert. Die Bürgerin lebt mit ihrer Familie im betroffenen Waldgebiet komplett autark und ist somit von einer funktionierenden Grundwasserversorgung im Waldgebiet abhängig. Gemäß Ihren Ausführungen gäbe es eine funktionierende "Wasserblase" mit natürlichem Druck, welche auf keinen Fall durch Fundamentgründungen angebohrt werden dürfe. Dies würde ein existenzielles Problem der Familie nach sich ziehen.

2.) Wertverlust Wohngebäude / Grundstücke

Ein weiterer Punkt der vorgebracht wurde ist der Wertverlust der nächstliegenden Wohngebäude, welcher gemäß Statistiken bzw. Studien des RWI (Essen) belegt wurde. Hiernach betrage der Wertverlust bei Gebäuden im Umkreis von rund 1 km zu einer Windkraftanlage im Durchschnitt ca. 7%. Im schlimmsten Fall kann ein Wertverlust aber bis zu 30% betragen.

3.) Schlagschatten

Speziell die Bürger aus Tannhausen haben sich besorgt bezüglich der Auswirkungen des durch die WEA entstehenden Schlagschattens ausgesprochen. Tannhausen liegt grob 1 km nordwestlich zur WEA Nr. 1 und habe hier gemäß Bürgereinschätzungen je nach Sonneneinstrahlung mit massiven Auswirkungen zu rechnen. Herr Dr. Pavel hat zwar versucht dies zu entkräften indem er auf "moderne Technik" und die dadurch zeitweise automatische Abschaltung der Anlage für ein Zeitfenster von ca. 0,5 Std. verwies. Die skeptischen Tannhausener hat dies aber nicht beruhigt. Im Gegenteil wurde gemutmaßt, dass in der Infoveranstaltung nur die „halbe Wahrheit“ erzählt werde - „Wenn die Anlage mal gebaut sei, ist es zu spät“.

4.) Waldkindergarten Tannhausen

Es wurde vorgebracht, dass der Waldkindergarten Tannhausen sehr nahe zu der Windkraftanlage WEA Nr. 1 liegt. Dies wurde aber postwendend von den Vertretern des Investors Uhl abgeschmettert, da dies offenbar bereits in Gesetzeskonformen Maße „natürlich“ berücksichtigt sei.

5.) Geräuschentwicklung

Wie auch die Tannhauser Bürger haben sich speziell auch die Tannweiler Bürger, sowie Bürger weiterer anliegender Gemeinden besorgt bezüglich der Geräuschentwicklung der WEA geäußert.

Tannweiler war auf der Karte des Bebauungsplans der vorgelegt wurde am südlichen Kartenrand abgeschnitten. Hierauf wurde von einem Tannweiler Bürger hingewiesen und auch auf das Problem, dass auch Tannweiler nur ca. 1 km von der WEA Nr. 5 entfernt läge. Hier wurden nochmals spezielle Bedenken zur Geräuschentwicklung geäußert und dass dies definitiv zu nahe an der Siedlung geplant sei.

6.) Natur- und Tierschutzmaßnahmen

Zahlreiche besorgte Bürger haben sich über zukünftig nachhaltige Naturschäden, sowie das zukünftige Verschmutzungspotential gesorgt. Hierzu zählen Rodungen für Zufahrtswege und die WEA - Stellflächen, etwaige Bohrungen für Fundamente, der Abrieb und die dadurch resultierende Microplastikbelastung für die Umwelt, als auch die potentielle Umweltgefahr durch die Eingesetzten "Schwefelhexafluorid" - Gase in den Schaltanlagen, welche nach wie vor als Isolationsgas in WEA verwendet werden. Nicht zuletzt wurden auch die Ängste der Bürger über die direkten Auswirkungen auf die Tiere des Waldes besprochen - hier auch speziell die roten - und schwarzen Milane, welche in der gesamten Gegend sehr häufig vorkommen. Auch der neu in Tannweiler "zugezogene" Storch, welcher nicht kartografiert war, wurde als Achtungspunkt vorgebracht.

7.) Brandgefahr

Die Bedenken eines Bürgers, was im Falle eines Brandes im Maschinenhaus einer Windkraftanlage passiert, wurden direkt von Herrn Dr. Pavel aus der Welt geräumt. Natürlich könne die Aulendorfer Feuerwehr den Brand in bis zu 300 Meter Höhe nicht löschen. Hier werde die WEA gezielt abbrennen gelassen und die Feuerwehr sichere lediglich die Umgebung vor herabfallenden Teilen. Ein WEA-Maschinenhaus oder -Rotor brenne schließlich aufgrund der Beschaffenheit recht schnell ab. Hiervon könne man sich in diversen YouTube – Videos überzeugen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine WEA brennt sei aber äußerst gering, dies passiere bei ca. 31.000 WEA deutschlandweit ungefähr 2 -3 mal pro Jahr.

8.) Landschaftsbild

Natürlich wurde auch das Landschaftsbild angesprochen, welches durch 9 WEA massiv und auch nachhaltig beeinträchtig ist.

9.) Infraschall

Gesundheitliche Bedenken bzgl. des von WEA ausgehenden Infraschalls, welcher gemäß Studien Auswirkungen auf die Herzleistung und den Herzrhythmus haben könne, wurde von Herrn Dr. Pavel mit der Begründung entkräftet, dass Infraschall in aller Regel in allen Alltagsbereichen vorkäme und dieser im Mindestabstand einer Siedlung zu einer WEA eigentlich nicht mehr messbar sei.

10.) WEA Nr. 6 im Gewerbegebiet

Die WEA Nr. 6 welche am südwestlichsten Punkt geplant wurde, ist gemäß Beschluss des Gemeinderates Aulendorf so zu platzieren, dass sich das Gewerbegebiet unbeirrt von einer naheliegenden WEA weiter entwickeln könne, da sonst wertvolle Flächen verloren ginge.

Die WEA Nr. 6 ist somit weiterhin in der momentanen Planung enthalten.

11.) Eiswurf

Auch die Thematik „Eiswurf“ wurde angesprochen. Hierbei fungieren die Rotorblätter einer WEA wie Katapulte und schleudern entsprechende Eispartikel oder Eisfestteile welche an den Rotorblättern haften über entsprechend weite Entfernungen. Dieses Thema wurde von Herrn Dr. Pavel auch prompt mit einer „technischen Neuerung“ entkräftet die offenbar Eisbildung an Rotorblättern erkennen könne und die Anlage dann entsprechend steuere.

12.) Flächenbereitstellung

Der Einwand eines Bürgers stellte klar, dass die Flächendeckung der aktuellen Planung rund 5% der Region WEA-436-021 abdeckt. Die Vorgaben der Landesregierung fordern aber eine Flächendeckung von „nur“ mindestens 1,8%. Hier wurde natürlich infrage gestellt warum der Investor in Zusammenspiel mit der Region Aulendorf so über das Ziel hinausschieße?

 

Fazit:

Die erschienenen Bürger waren zurecht skeptisch und kritisch über das was sie vom Bürgermeister Burth in Kombination mit dem Vortrag des Investors präsentiert bekamen. Zuletzt auch dadurch getrieben, dass die Erweiterung der WEA - Bebauung von den zuerst geplanten 4 WEA recht kurzfristig auf 9 WEA erhöht wurde.

Im Gemeinderatsbeschluss vom 29.01.2024 wurde beschlossen, dass der Investor Uhl auf die WEA Nr. 9 verzichten soll.

Herrn Burth wurde zum Vorwurf gemacht, dass direkt betroffene Bürger eher durch Zufall vom Infoabend erfahren haben und auch, dass der Infoabend zu spät war um als "normaler" Bürger jetzt noch Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können. Es gibt ab jetzt noch eine Frist bis zum 29. März 2024 über eine Internetpräsenz des Regionalverbands schriftlich seine Bedenken und Einwände vorzubringen:

oder direkt per Email an:

  • beteiligung@rvbo.de

(bei Email am besten die technische Zustell-/Empfangsbestätigung einschalten)

Abschließend wurde Herrn Burth von den Anwesenden Bürgern vorgeworfen, dass man den Siedlungen und Gemeinden mit 8 WEA einfach zu viel zumute. Hier war die klare Forderung an Herrn Burth, sowie den Regionalverband Bodensee-Oberschwaben dies unbedingt zu reduzieren und einen Konsens mit den Bürgern zu finden. 

Forderung der Petition!!!

Sie unterschreiben in dieser Petition folgendes:

Folgende WEA´s dürfen nicht gebaut werden:

  • WEA Nr. 1
  • WEA Nr. 3
  • WEA Nr. 4
  • WEA Nr. 5
  • WEA Nr. 6
  • WEA Nr. 8

wünschenswert wäre sogar auf das Vorranggebiet WEA-436-021 komplett zu verzichten, oder mindestens die Fläche massiv zu reduzieren. 

Bitte unterstützen Sie unsere Forderung mit Ihrer Unterschrift.

Kartenansicht:

Übersicht über alle geplanten WEA mit Abständen zu Siedlungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Karte WEA Übersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergrößerte Ansicht WEA Nr. 1 - Nr. 6:

 

 

 

 

 

 

 

 

Karte WEA vergrößert

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier noch ergänzendes Informationsmaterial von Michael Mägerlein aus Tannhausen - Danke dafür!

Diese Nachricht richtet sich an alle WKA Skeptiker und Gegner im Entscheidungsgebiet des Landratsamt Ravensburg.

Die Einspruchsfrist gegen die WKA beim Landratsamt RV, die die letzte Instanz bei der Genehmigung für die WKA ist, endet diese Woche am 29.03.2024.

Deshalb möchte ich alle bitten, die Einwände und Bedenken gegen diese WKA haben, ihre Ängste und Einwände beim Landratsamt bzw. RVBO bis dahin einzureichen.

https://www.rvbo-energie.de/#anhoerung

https://beteiligung-regionalplan.de/Bodensee-Oberschwaben/beteiligung.php

Bei der Info Veranstaltung letzten Donnerstag in Vogt wurden uns dazu nachfolgende Informationen gegeben.

1. Keine Sammeleinwände eingeben- mit Ausnahme der bereits laufenden Petition. Hier werden wir noch “zusätzlich!” einen Sammeleinwand beim Regionalverband sowohl digital als auch persönlich platzieren. Eine ausdrückliche Forderung hier wird auch sein, die aktuelle Anhörungsfrist vom 29.03.2024 auf den 31.05.2024 ( ca. 2 Monate) zu verschieben. 

Bitte nicht "nur" auf diese Petition verlassen!

Für die Einzeleinwände die mindestens genauso wichtig sind, gilt:  
Jeder der Einwände oder Bedenken hat sollte diese einzeln abgeben. Für jedes Thema kann ein einzelnes Schreiben erfasst werden. Bitte hier dranbleiben!  
2000 Einwände bewirken mehr als 200!   

2. Auch wichtig, immer auf eine Eingangsbestätigung, wegen der kurzen Frist am besten innerhalb der nächsten 24 Stunden bestehen.

3. Ein weiterer Punkt der nicht fehlen sollte ist, eine schriftliche Stellungnahme zum entsprechenden Thema anzufordern.

4. Das alles sollte dann natürlich auch ausgewertet werden und das Ergebnis den Bürgern mitgeteilt werden. Deshalb sollte jeder noch auf eine Info Veranstaltung seitens des Landratsamt RV in seiner Gemeinde bestehen und ganz wichtig, dass diese noch vor der endgültigen Baufreigabe stattfindet.

            Im Voraus vielen Dank an alle Unterstützer

Anbei noch ein paar Themen zu denen sich jeder seine eigenen Gedanken machen kann:

Grundwasserschutz / artesisches Wasser, Artenschutz, Lärm, Infraschall, Gefahr für Moor und Riedlandschaft (Aulendorfer - und Steinacher Ried), Umsetzungsquote ( Aulendorf soll 1, 8% ist 5%), Windhäufigkeit (Computermodelle oder Lasermessungen ungenau, bestehen auf Messtürmen für min. 1 Jahr um tatsächliche Werte zu ermitteln), Abholzung und Wiederaufforstung, Zufahrtswege (sollen zurück gebaut werden, was aber ist bei einem Brand oder wenn ein Flügel getauscht werden muss),  Wirtschaftlichkeit (rechnen sich die Anlagen in den geplanten Gebieten überhaupt, Windhäufigkeit, Stillstand wegen Böen, Schattenschlag, Fledermäuse, Wartung, Abschaltung wegen Überkapazität usw.) Wertverlust Immobilie, kein Einsatz von SF 6 Gase, usw. es gibt bestimmt noch viele weitere Themen  mit denen man seine Einwände begründen kann.

Wir müssen es aber jetzt tun, ansonsten müssen wir für mindesten 20 Jahre mit den Auswirkungen und Folgen Leben !!!

Im Folgenden ein Schreiben von Herrn Prof. Dr. Martin Elsäßer , welches auch gerne als Vorlage für den Einspruch beim RVBO herangezogen bzw. zitiert werden darf (herzlichen Dank an Herrn Prof. Dr. Martin Elsäßer):

Mit dem nachstehenden Schreiben führen wir die gravierendsten Argumente gegen die geplante Errichtung von Windkraftanlagen in Aulendorf-Tannhausen auf (WEA-436-021).

  • Erhebliche Beeinträchtigung - der ökologischen Wertigkeit des betroffenen Waldgebietes, - des Landschaftsbildes, - des Erholungswertes. 
    Das betroffene Waldgebiet ist das größte zusammenhängende Waldgebiet von Aulendorf. Es weist mit seinen ehemaligen Torfabbaugebieten und noch bestehenden Moorflächen eine hohe Vielfalt an Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten und Rückzugsgebieten für selten gewordene Arten auf. Dieses Waldgebiet ist zusammen mit dem Altdorfer Wald auch von überregionaler Bedeutung. Unabhängig davon, wie naturschutzfachliche Gutachten den Einfluß von Windkrafträdern für einzelne Arten und Biotope beurteilen - eine
    Beeinträchtigung der ökologischen Wertigkeit ist in jedem Fall gegeben.
  • Die im Regionalplan für Windkraft ausgewiesene Fläche umschließt hufeisen­förmig eine Moorfläche. Diese ist auch als Vorrangfläche für Naturschutz und Landschaftspflege gekennzeichnet. Die WEAs 1 bis 4 würden diese Moorfläche einkesseln. Windkrafträdern wird nachgesagt, dass sie das Mikroklima beeinflussen, indem sie insbesondere auch zur Austrock­nung des Bodens führen. Dies steht nicht im Einklang mit den Zielen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Moorfläche, bei der auch Maßnahmen zur Wiedervernässung getroffen wurden. Intakte Moore sind nachweislich durch die Kohlenstoffspeicherung von enormer Bedeutung bei der Verlangsamung des Klimawandels. In vielen Bereichen Oberschwabens werden sie aus diesem Grund wieder vernässt.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet in den ökologisch wertvollsten Gebieten der Gemarkung Aulendorf Windkraftanlagen errichtet werden sollen, zumal das Windpotenzial hier im Hinblick auf die Rentabilität der Anlagen eher grenzwertig ist. Warum muss man eines der letzten großen zusammenhän­genden Waldgebiete in Oberschwaben nun zerstören, wenn doch genügend Flächen entlang von Straßen und auf ohnehin ökologisch eher wertlosen Ackerflächen und zerstückelten Ländereien vorhanden sind?
  • Mangelndes Windpotenzial durch extrem hohe und dadurch noch bedrohlicher wirkende Anlagen auszugleichen, verschärft die Problematik hinsichtlich des Landschaftsbildes und Erholungswertes.  Zwar ist jede Region verpflichtet, insgesamt 1,8 % ihrer Fläche als Vorrangfläche für Windkraft auszuweisen. Es ist jedoch nicht einzusehen, warum Aulendorf die Größe der ausgewiesenen Fläche deutlich überhöht und das nahezu ausschließlich zulasten weniger Ortschaften oder Wohnplätzen die zudem nicht besonders windhöffig sind. Vorallem betroffen sind Tannhausen, Tannweiler, Lippertsweiler, Unter- und Obermöllenbronn und Haslach. Im Regionalplan wurden angeblich „Feinabgrenzungen der Flächenkulisse zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen vorgenommen. Der Regionalplan führt hier beispielhaft das Vorranggebiet WEA - 436-021 Aulendorf Ost wegen der Lage in einem Moorgebiet auf“. Diese Verkleinerung und Feinabgrenzung ist allerdings nicht zu erkennen, ganz im Gegenteil. Die unausweisliche Folge ist die Abwertung der Aulendorfer Teilorte - hinsichtlich des Wohnwertes, - der Immobilienwerte, - der weiteren Entwicklungsmöglich­keiten.
  • Noch finden die Bürger Aulendorfs und viele Gäste aus einem weiten Umfeld Ruhe und Erholung in diesem schönen und weitgehend naturnahen Waldgebiet. Diese Erholungsfunktion wird durch die Geräuschentwicklung der Windkraftanlagen weitgehend zunichte gemacht.
  • Dringender Klärungsbedarf besteht u.a. - zum Vorkommen des Schwarz­storches, - zum Vorkommen der Waldschnepfe sowie zu den jeweils notwendigen Abstandsflächen zu Windkraftanlagen; - zu den weiteren Auswirkungen auf die Moorfläche, die von Windrädern umgeben wäre. Der Bannwald bei Elchenreute ist als Bruthabitat für den Schwarzstorch anzunehmen. Beobachtet wurde er in den vergangenen Jahren auch im Tannwald und hin und wieder in der Feldflur von Tannhausen und Geblisberg. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (Berichte zum Vogelschutz Bd. 51, 2014) empfiehlt beim Schwarzstorch einen Abstand von 3.000 m zwischen Horst und Windkraftanlagen. Ein derartiger Umfang dürfte mehrere der geplanten Anlagen einschließen. Eine Waldschnepfenbalz fand in den vergangenen Jahren in der Moorfläche, um die herum Windräder geplant sind, und in angrenzenden Bereichen statt. Die Länderarbeitsgemein­chaft der Vogelschutzwarten empfiehlt bei Balzrevieren der Waldschnepfe 500 m Abstand zu Windkraftanlagen. Dieser Umfang würde die vier ursprünglich geplanten WEAs 1 bis 4 einschließen.

  • Ganz generell ist zu prüfen, warum nicht eher auf Solarenergie auf bestehenden Gebäuden gesetzt wird und Niederspannungsleitungen in Aulendorf ausgebaut werden, um den Strom, der auf Hausdächern produziert wird, besser ausnutzen zu können?

Wir erwarten vom Regionalverband in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aulendorf und den betroffenen Ortschaften in einem ersten Schritt, die ausgewiesene Vorrangfläche auf die rechtlich geforderte Größe von 1,8 % zu reduzieren, die möglichen Alternativen in der Region mit größerer Windverfügbarkeit und kleineren Auswirkungen auf die Ökologie besser zu prüfen und auf die Windkraftanlagen im Tannhausener Wald zu verzichten.

Zudem besteht aus unserer Sicht überhaupt kein zwingender Grund die Anzahl der Windräder von den ursprünglich projektierten 4 Anlagen auf nunmehr 9 Anlagen zu erhöhen. Den möglicherweise bestehenden ökonomischen Gründen der Firma Uhl und der Landverpächter, stehen die berechtigten ökonomischen Gründe der Bürger von Tannhausen und der der weiteren betroffenen Ortschaften und die gravierenden ökologischen Auswirkungen für die Allgemeinheit entgegen.  

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Tobias ReesPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Gemeinde Aulendorf
Gemeinde Aulendorf
https://www.aulendorf.de
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO)
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben (RVBO)
www.rvbo.de

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