Actualización de la peticiónVERBESSERUNG (Novellierung) des Deutschen TierschutzgesetzesDas Tierschutzgesetz, die Fuchsjagd und das Kükentöten
Hans Joachim RichterBremen, Alemania
21 jul 2020

Liebe Mitstreiter, liebe Unterstützer,

diese Petition zielt auf eine Verbesserung des Deutschen Tierschutzgesetzes. Diese Verbesserung soll nicht nur die Farmtiere (sogenannten Nutztiere) betreffen, sondern es geht auch um Delfinarien, die Jagd, Verbot von Zirkustieren etc. etc. Wer sich schon einmal mit der, dieser Petition, beigefügten 11-seitigen PDF Datei
Zusatzinformation zur Petition Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes!
auseinandergesetzt hat, weiß wovon ich rede. Wobei man diese Datei bestimmt nicht als vollständig oder aktuell bezeichnen kann, weil sie schon wieder über 1 1/2 Jahre alt ist seit der letzten Überarbeitung
Wie ich schon in vorherigen Updates erwähnt habe, hat das Deutsche Tierschutzgesetz viele Lücken und Auswege, um sich selbst auf jede erdenkliche Art „ad absurdum“ zu führen. Hier muss dringend etwas passieren, so kann und darf es nicht weitergehen. Das Tierschutzgesetz muss verschärft werden und es müssen Verbote her.

Luxemburg hat es richtig gemacht, die Fuchsjagd ist jetzt im fünften (sechsten) Jahr verboten. Bei „Aktionsbündnis Fuchs“ heißt es:
Mit dem Erlass der Jagdzeitenverordnung vom 15. März 2019 hat das luxemburgische Umweltministerium das seit 2015 bestehende Fuchsjagdverbot nicht nur für das bald endende Jagdjahr 2019/20 verlängert. Auch für das kommende Jagdjahr 2020/21 wurden Füchse in Luxemburg unter Schutz gestellt: Sie sind in der aktuellen Jagdverordnung nicht als jagdbare Art gelistet und demgemäß wurden für sie auch keine Jagdzeiten festgelegt.

Keine Fuchsjagd? Kein Problem!
Die Schreckensszenarien ausufernder Fuchsbestände oder der Ausbreitung von Wildkrankheiten, welche der Jagdverband FSHCL prognostiziert hatte, sind natürlich nicht eingetreten.

Zitat Ende

In Deutschland ist daran scheinbar nicht zu denken, trotzdem hier aus Luxemburg ein gutes Beispiel vorliegt, dass keine Tiere gequält oder getötet werden müssen um die Population und die Krankheiten in Griff zu halten. (Über-) Population und Krankheiten sind ja beliebte Argumente der Jäger um Wildtiere zu töten. Auch hier hat das Tierschutzgesetz wenig bis gar nichts entgegen zu setzen.

Ebenso verhält es sich mit dem Schreddern/Vergasen von männlichen Küken. Das erlaubte Töten der Küken wird wieder einmal mit dem „vernünftigen Grund“ (Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes) erklärt.
Zitat von  https://www.tagesschau.de/inland/faq-kuekentoeten-103.html  vom 13.06.2019:

In Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes heißt es: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Rechtlich geht es also vor allem um die Frage, ob es einen "vernünftigen Grund" für dieses massenhafte Kükentöten gibt - und damit darum, ob wirtschaftliche Interessen der Brütereien und Verbraucherinteressen an günstigen Eiern solche Gründe sein können.

Das Land NRW argumentiert: Ökonomische Aspekte könnten keine ausreichenden Gründe für das Töten von Lebewesen darstellen. Die Betriebe entgegnen, dass sie andernfalls nicht mehr wettbewerbsfähig wären und dass dadurch ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun klargestellt: Wirtschaftliche Gründe allein überwiegen nicht den ethisch begründeten Schutz der Tiere. Wirtschaftliche Aspekte stellen also keinen "vernünftigen Grund" dar. Das hatte die Vorinstanz noch anders gesehen……………………………………….

ABER: Weil der Tierschutz in Deutschland jahrzehntelang keine so hohe Gewichtung hatte, können man von den Betrieben aber keine sofortige zweite Umstellung verlangen. Andernfalls müssten die Betriebe zunächst mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen Küken ermöglichen, um dann wenig später ein Verfahren zur Geschlechterbestimmung im Ei einzurichten. Das Vermeiden einer solchen doppelten Umstellung kurz hintereinander stelle einen "vernünftigen Grund" nach dem Tierschutzgesetz dar. Der "vernünftige Grund" fällt aber weg, sobald es die Lösung zur Geschlechterbestimmung für alle gibt.

Zitat Ende (Anm. in der Vorinstanz, Oberverwaltungsgericht Münster, war die Wirtschaftlichkeit der Betriebe noch ein „vernünftiger Grund“ zum Töten)

Nun kommt aber erstaunlicherweise aus dem BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) die Nachricht, dass das Kükentöten durch Schreddern oder Vergasen durch ein Gesetz von Landwirtschaftsministerin Klöckner bis Ende 2021 verboten werden soll. Sie will einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen.

Den gesamten Bericht gibt es hier: https://www.tagesschau.de/inland/kuekenschreddern-105.html

Interessante Zusatzinformationen der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/toetung-von-eintagskueken-diese-alternativen-gibt-es-11924

Das ist natürlich eine gute Sache, aber es sind alles winzig kleine Schritte. Es ändert sich gravierend nur etwas wenn es entsprechende Gesetzesvorgaben gibt und die müssen wir einfordern.

Diese Petition fordert sehr viel, nachzulesen hier:
Zusatzinformation zur Petition Novellierung des Deutschen Tierschutzgesetzes!

Aber anders geht es nicht. Bitte unterschreiben und teilen Sie! Das Lebewesen Tier hat es dringend nötig. 26 000 Unterschriften sind nichts, es müssen wesentlich mehr werden………………………………

Schöne Woche wünscht
Hans Joachim Richter

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