Nachfolgend lesen Sie bitte den Strafantrag Nr. 3, welcher jetzt dringend nicht nur beantragt werden musste, sondern er muss auch der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden. Alle meine Unterstützer müssen die Wahrheit erkennen, weil bis dato nur die ,,Spitze des korrupten Eisbergs,, an der Oberfläche erscheint.
Dem qualvollem Tod von LUGGE gehen über Jahre voller Tierquälereien und Menschenrechtsverstößen voraus, wodurch ich nun beim Fall LUGGE dringend den ,,roten Knopf,, drücken muss. Lasse ich diese Verleumdungen und Schmierentheater so stillschweigend weiterlaufen wie es sich gerade immer mehr zuspitzt, kann ich in Kürze höchstpersönlich meine Tierschutzarbeit plus meine eigene Existenz in die Tonne klopfen.
Wieder werden Beleidigungen und Bedrohungen mir gegenüber jeden Tag zum Angriff meiner Arbeit und Person. Es kommen keine weiteren Unterzeichnungen und besonders nicht 1 Cent an Spende für meine Tierversorgung.
Meine derzeitige Arbeit geht gerade an den Rand des bearbeitbaren. Ich bin gestern Abend in Prien 2x in meinem KFZ geweckt worden, weil ich bei einem kurzen Halt tatsächlich vor Erschöpfung eingeschlafen war. Man wollte schon den Notarzt und die Polizei rufen, ich konnte mich gerade noch erklären und dieses abwenden.
Bitte nehmt meine Unterstützung wieder auf, diese gewaltgeladene Tierquälerei und diese menschenverachtende Umgangsweise mit ehrlichen und friedlichen Menschen muss ein für allemal gestoppt werden, hierbei gibt es keinen Kompromiss oder eine Alternative.
Es sind 15 Seiten geworden an Staatsanwalt Putschbach, welcher für mich MITTÄTER bei diesen Tier - und Menschenquälereien ist, solange er die Begünstigungen der Tierquäler aufrecht erhält. Bitte bekräftigen Sie meine Forderung auf eine Bearbeitung welche auf Recht und Gesetz besteht, indem Sie mir den Rücken stärken mit Ihren Unterschriften und wenn möglich wieder mit einigen hilfreichen Spenden. Und meine größte Bitte ist: ...stehen Sie über den nächsten Ihnen zugetragenen Verleumdungen. Glauben Sie was Sie wollen, aber verbreiten Sie nur weiter was Ihr völlig sicheres WISSEN ist und für Sie den erforderlichen Wahrheitsgehalt nachweisen kann.
Eine Verleumdung ist was es ist - eine Verleumdung!
Auch die Wahrheit ist was sie ist - die Wahrheit! Jedoch nur diese kann sich mit Beweisen und erkennbarer Logik im LICHT halten. Sobald die Staatsanwaltschaft alles rechtsbezogen bearbeitet wird es für die ganzen Lügner und Tierquäler ungemütlich. Heute habe ich mit dieser Veröffentlichung sozusagen die ,,LUNTE angezündet,, und mit viel Glück bekomme ich auch wieder Hilfe.
Danke für Euren Beistand und ich melde mich bald wieder
Meisinger mit Päppler Team
Hier Strafantrag Nr. 3 für alle zu lesen - nur zum Datenschutz ohne Namen und Adressen gehalten
Irmengard Meisinger – Cheema - Adresse der Justiz bekannt -
Staatsanwaltschaft
z.H. Herr Staatsanwalt Putschbach,
83278 Traunstein
15.02.26
Betreff: Abmahnung zum Vorwurf – Strafantrag Nr. 1 ist bis dato unbearbeitet - folglich liegt Strafvereitelung zu Gunsten der Beklagten zu 1 Frau U. vor.
Beklagter zu 2 Staatsanwalt Putschbach Traunstein im strafbaren Vollzug durch Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung sowie der unberechtigten und ungültigen Registrierung meiner Person im Bundesamt der Justiz in Bonn als ,,Schuldunfähig,,.
Wiederholung zum Strafantrag 1+2 mit neuer Antragstellung auf Bestrafung der Beklagten zu 1. Zur Erinnerung zum Strafantrag Nr. 2 plus Nachtrag von neu erlangten Informationen zum Tathergang der vollzogenen Tierquälerei durch die Beklagte zu 1 durch Unterlassen der Versorgung ihrer Katze und Verabreichung von GIFT.
Strafantrag Nr. 3 ist hiermit gestellt mit Einbezug von Strafantrag 1 und 2 gegen Frau U. wegen Tierquälerei, sowie im Tatvollzug wegen gefährlicher Körperverletzung an den beiden Frauen der Fam. L. sowie an meiner Person durch Vollzug von psychischer; körperlicher und wirtschaftlicher Schädigung durch Verleumdungen, falsche Anschuldigungen von Straftaten im Tierschutz, sowie durch Stalking, -Mobbing, Tierquälerei in Verbindung und Zusammenarbeit weiterer Schädiger aus der unmittelbaren Nachbarschaft - durch die Zusammenführung einer kriminell schädigenden und lebensbedrohlich orientierten Gruppe mit Fr. R. und Hr. P..
Abmahnung und der Antrag zu Strafantrag Nr. 3 mit Nachtrag gegen die Beklagte zu 1 incl. aller aktiv beteiligten Mittäter
Sehr geehrter Herr Putschbach,
A…) Hiermit muss ich Sie nochmals daran erinnern, was Ihre Pflicht bei Straftaten wie der hier vorliegenden Tierquälerei der Beklagten Nr. 1 ist. Um Ihnen Ihre Arbeit zu erleichtern, sowie um Ihnen zu einer kurzfristigen Entscheidung zur Bestrafung nach Recht und Gesetz der Verbrechen im Tierschutz zu verhelfen, erhalten Sie hiermit zur Auffrischung Ihrer Erinnerung den Ihnen seit 07.01.25 vorliegenden Strafantrag Nr. 2 gegen die Beklagte Nr. 1.
Durch neu erhaltene Informationen zum tierquälerischen Tathergang (zum verhungern vom Kater LUGGE) füge ich im Nachtrag weitere vollzogene Straftaten erfolgt durch die Beklagte zu 1 hinzu.
Ich teile Ihnen hiermit meine Entschlossenheit mit, dass ich die Bestrafung der Beklagten zu 1 weiter verfolgen werde. Besonders nach den neu erhaltenen Informationen über deren grausamen Vollzug den Kater LUGGE zu Tode zu bringen, darf ich Ihren Begünstigungen durch Strafvereitelung und Billigung von extrem brutaler Tierquälerei an einem kleinen unschuldigen Kater, keinen Raum mehr geben.
B…) Hiermit widerspreche ich Ihnen aufs Schärfste, indem Sie mich zu Unrecht der Tierquälerei am Kater LUGGE bezichtigen und dann auch noch ohne gerichtlicher Verurteilung und ohne einem beweisträchtigen Gutachten als psychisch Krank hinstellen, wobei Sie mir sogar die ,,Schuldfähigkeit,, abgesprochen haben. Das ist willkürliche Rechtsbeugung PUR!
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Laut der Information aus Bonn vom Bundesamt der Justiz, bearbeiten Sie ,,laut Schuldunfähigkeit,, keinen meiner Strafanträge gegen Tier – und auch Menschenquälerei – wie es im Straffall des verhungerten Katers LUGGE nachweislich vollzogen wurde und auch noch durch Schädigung anderer Katzen sowie der durch Stalking, Mobbing und psychischer Gewalt bearbeiteten Fam. L. seit vielen Jahren bis dato vollzogen wird.
Nachdem Ihnen, sowie dem Rest der Justiz bekannt ist, dass die beiden Frauen der Fam. L. lebensbedrohlich und unheilbar erkrankt sind und dadurch sowieso dem Umzug auf den Friedhof näher stehen als dem Neustart in einem neuen Zuhause, ist die Tierquälerei vor deren Augen vollzogen, wie ein Messerstich in die Seele. Die Brutalität der psychischen Gewalteinwirkung auf die Fam. L. ist zum Straftatbestand der psychischen Ermordung, zum versuchten Todschlag, sowie zur gefährlichen Körperverletzung mit gebilligter Todesfolge geeignet.
Nur vor wenigen Tagen wurde ich wiederum Zeugin von erneuter psychischer Gewalteinwirkung auf die kranken Frauen, indem ihnen der Kater ,,Caruso,, für mehrere Stunden entzogen wurde. Die Sorge um den Kater falls er widerholten Quälereien ausgesetzt wird und dabei wieder in Todesgefahr kommt, zwingt die Frauen in eine unmenschliche Verzweiflung. Trotz Schmerzen und sich kaum auf den Beinen haltend, wurde die ganze Nachbarschaft abgesucht und bei Menschen gefragt ob sie den Kater vielleicht gesehen hätten, ob er vielleicht irgendwo aus Versehen eingesperrt wurde oder ob es vielleicht beobachtet wurde, dass er mit Absicht irgendwo eingesperrt war.
Die verzweifelten Anrufe bei der Polizei brachten erst nach dem eindringlichen Worten (Sollte Caruso wieder gequält werden oder sogar zu Tode kommen, ist das auch mein Tot – das überlebe ich nicht mehr) einer der Frauen die erwünschte Wirkung, dass die Polizei sich dahinter stellen sollte, dass der Kater wieder freigelassen und unbeschadet zurück gebracht werden soll.
Tatsächlich wurde nach den Telefonaten mit der Polizei der Kater Caruso frei gelassen und kam wieder heim. Er war körperlich unbeschadet, hatte nur großen Hunger und musste dringend Kot absetzen, was ein Zeichen dafür war, dass er über viele Stunden ohne Futter und der Möglichkeit zum Koten irgendwo (mit großer Wahrscheinlichkeit in naher Umgebung) festgehalten wurde.
Wie man sich vorstellen kann, war der Tag für die zwei kranken Frauen sehr negativ verlaufen und die folgende körperliche und geistige Erschöpfung verschlechterten den ohnehin lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf.
Achtung – am 01.01.26 um 19h war wieder ALARM bei der Fam. L. – der Kater Caruso ist seit 17 h schon wieder unauffindbar.
Wieder wurde das gesamte Dorf nach ihm abgesucht – leider wieder ohne Positivem Ergebnis. Wieder leiden die beiden Frauen ,,Höllenqualen,, durch die berechtigte Sorge um Caruso, wieder wird mit brutaler psychischer Gewalt auf die zwei kranken Frauen eingewirkt.
Nachdem ich am eigenen Leib (auch mein Sohn) erleben musste, wie es sich anfühlt psychisch sterben zu müssen und man dabei ganzheitlich durch die Polizei und der untätigen Justiz ohne Schutz den Verbrechern ausgeliefert ist, habe ich gerade die Polizei angerufen und um Hilfe für die Frauen gebeten.
Ich beschrieb die Situation vor wenigen Tagen, als nach dem Anruf bei der Polizei Caruso kurz darauf wieder heim kam und verdeutlichte damit, dass durch die Polizei vielleicht doch ein paar wichtige Anrufe gemacht wurden, wodurch die Freilassung des Katers ermöglicht wurde. Ich bat den Beamten heute wieder das gleiche umzusetzen, um dadurch wieder eine vorzeitige Freilassung zu erwirken. Leider wurde meine Bitte abgelehnt und eine Hilfestellung verweigert. Mein Anruf wurde nicht akzeptiert, die Frauen müssten sich wieder selbst melden. Ich erklärte dem Beamten, dass die Frauen gerade total mit ihrer Kraft am ENDE sind und selbst nicht mehr anrufen könnten. Aber er blieb hart, mein Anruf wurde nicht akzeptiert.
Als Polizist sowie als Staatsanwalt weiß man doch was derartige Psychofolter bei betroffenen Menschen auslöst, daher darf ich davon ausgehen, dass die Schädigung und die vorliegende Todesgefahr nicht unterschätzt wird und damit die beiden Frauen mit voller Absicht dieser unmenschlichen Folter ausgesetzt bleiben.
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Um 22h wurde ich von Frau L. angerufen mit der guten Nachricht, dass der Kater Caruso wieder heim gekommen ist. Die schlechte Nachricht dazu war, dass Caruso total gestört und voller Panik war. Er ließ sich nicht anfassen und flüchtete verängstigt unters Bett. Er leckte sich an der Seite ständig ab, so als ob er eine Wunde hätte, er konnte jedoch nicht untersucht werden da er sich nicht mehr anfassen lies.
Caruso ist normal ein richtiger ,,Schmusekater,, aber nun ist er total neben sich. Seinem traumatisierten Zustand nach ist erkennbar, dass er sehr viel Qual in den vergangenen Stunden erlebt haben muss. Für die beiden kranken Frauen ist es der absolute Horror mit anzusehen wie der sonst sehr schmusige Kater gerade unter Panik und Stress steht und extrem leidet.
Auch für mich ist es ein sehr schmerzhafter Moment, da ich weder den geschundenen Tieren noch den gequälten Menschen wirklich helfen kann, solange die Polizei und die Justiz den Tier – und Menschenschändern auch noch mit Begünstigungen zur Seite stehen.
Heute war damit für die zwei kranken Frauen wieder ein Tag voller absolutem Horror und damit ist für mich die Verurteilung dieser Tierquäler und psychischen Gewalttäter noch dringender geworden. Jeder Tag wie dieser bringt die zwei Frauen früher auf den Friedhof und das wissen Sie.
Wie geschieht der PERFEKTE MORD durch psychische Gewalt?
Die psychische Gewalt kann von einer Einzelperson vollzogen werden (wie z. B. durch den Lebenspartner), aber ganz gefährlich wird es (wie oben beschrieben) wenn es durch eine Gruppe geschieht und ganz extrem gefährlich und für das Gewaltopfer fast Chancenlos ist es wenn auch noch Beamte, Juristen und Personen mit machtvollen Berufen (wie es bei uns gerade passiert) mitmachen. Als Gewaltopfer derart brutaler Übergriffe auf Körper, Leib und Seele, einer Gruppe von Straftätern ausgeliefert, fühlt man sich irgendwann, wie ein ,,von Wölfen umzingeltes Lamm,,. Aber genau dieses ist das Ziel der brutalen Übergriffe.
Der psychische Tod tritt lange Zeit vor dem körperlichen Tod ein. Ist ein Mensch psychisch gestorben, schlägt weiterhin sein Herz und es fließt weiterhin Blut in seinen Adern, aber er kann nicht mehr lieben; nicht mehr hassen; nicht mehr weinen; nicht mehr leistungsstark arbeiten; nicht mehr klar denken, und vor allem sich nicht mehr gegen Angreifer wehren. Das Gewaltopfer ist total ausgelaugt, erschöpft und wie gelähmt, sowie absolut nicht mehr zu irgendwelchen abwehrenden Handlungen fähig.
Folglich ist für Angreifer deren körperliche Ermordung nur noch ein ,,Kinderspiel,, es entwickelt sich irgendwann beim Opfer eine unkontrollierte Eigendynamik was zu einem totalen Zusammenbruch kommt und der körperliche Tod sogar als Erlösung empfunden wird. Es kann die Erkrankung den letzten Atemzug bringen; aber auch ein Suizid (wie der Suizidversuch im Juli 2025 bei meinem Sohn) ist denkbar, oder auch ein unerklärbarer Unfall (wie bei mir mit dem Gabelstapler bei Schaumeier) ist dafür geeignet. Ob die Straftäter gezielt auf die jeweilige Schwachstelle beim Opfer hinarbeiten oder ob Krankheit, Suizid und ein Unfall einfach nur passt ist am Ende egal. Obwohl es allgemein bekannt ist was psychische Gewalt am Gewaltopfer alles zerstört, und auch die über Jahre anhaltenden psychischen Übergriffe auf das Opfer bekannt sind, kann deren Ableben den Straftätern nicht direkt als Mord zugeordnet werden.
Die mörderische Vorgehensweise muss nicht direkt mit eigener Hand im Tatverlauf vollzogen werden, jeder Mittäter wird in der Gruppe gedeckt, alles wird irgendwie vertuscht und vor allem wird durch Verleumdung und geschickten Tatumdrehungen (wie bei mir gerade geschieht – LUGGE habe ich laut Justiz umgebracht), das Opfer zum Täter kriminalisiert. Dieses vollzogene Verwirren lässt den wahren Tathergang schwerer erkennbar werden wodurch es, falls die psychische Gewalt mit dem Tod des Opfers in Verbindung gebracht werden kann, keinen ,,direkten Mörder,, zu finden gibt und vor allem kann aus der Gruppe keiner von den Gewalttätern als Mörder angeklagt oder verurteilt werden und der Gruppenmord ist in Deutschland eh kaum zu verurteilen, da hierzu im Strafgesetz nicht einmal eine klare Zuordnung zur Bestrafung vorliegt.
FRANKREICH ist hierbei schon seit vielen Jahren weit voraus, der psychische Mord – sowie auch durch eine Gruppe – findet dort einen eigenen Straf - Paragraphen.
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Somit ist der psychische Mord, welcher am Ende den körperlichen Tod bringt der ,,Perfekte Mord,,.
Unverständlich ist: ….die Justiz, Polizei, Behörde schaut hierzulande nur gelangweilt zu!
Vielleicht deshalb, weil immer wieder Staatsdiener mitmischen und zum Mittäter werden.
Aus dem Internet von ,,Bayern gegen Gewalt,,:
Als perfekte Verbrechen werden Delikte bezeichnet, die unentdeckt bleiben oder niemandem eindeutig zugeordnet werden können. Sie sind daher unaufgeklärt oder nicht lösbar. Verwendung findet der Begriff vor allem in der Alltagssprache. Eine klare Begriffsabgrenzung gibt es nicht, was eine Straftat „perfekt“ macht. Manche vertreten die Ansicht, dass eine Tat, die man als Verbrechen bezeichnet, kein perfektes Verbrechen mehr sein kann.[1]
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Die psychische Gewalt hat viele Formen, vom Beschimpfen, Verspotten und Bloßstellen bis zu Drohung und Erpressung. Auch Stalking und Mobbing zählen zur psychischen Gewalt. Die Opfer leiden massiv, oft ein Leben lang.
· Psychische Gewalt ist nicht sichtbar. Aber spürbar. Sie kann Menschen schwer verletzen und (dauerhaft) krank machen.
· Oft dauert es lange Zeit, bis einem Menschen bewusst wird: „Ich erleide seelische Gewalt.“
· Psychische Gewalt kann in körperliche Gewalt münden oder gleichzeitig mit ihr geschehen.
· Psychische Gewalt ist nicht „schlimmer“ oder „weniger schlimm“ als körperliche Gewalt. Beide Formen von Gewalt können das Opfer schwer und dauerhaft zeichnen. Körperliche Gewalt belastet auch die Seele – und psychische Gewalt kann sich auch körperlich auswirken.
- aus der Homepage ,,Bayern gegen Gewalt,,
Wie sieht der Schutz aus, um kein Opfer vom ,,perfekten Mord,, zu werden?
Sehr schlecht in Deutschland und Bayern!
Solange ,,Schutzeinrichtungen und Behörden plus der bearbeiteten Staatsdiener,, weder Recht und Gesetz, sowie die garantierten Menschenrechte verpflichtend bearbeiten, gibt es keinen wirklichen SCHUTZ und jedes Gewaltopfer bleibt den Übergriffen der Gewalttäter und auch der WILLKÜR und RECHTSBEUGUNG durch korrupte Staatsdiener ausgeliefert.
Durch Tierquälerei werden Menschen psychisch schwer gefoltert!
Tier - und Naturschützende Menschen leiden schon extrem wenn sie nur Bilder von Quälereien und Folter am Tier ansehen, aber im Fall LUGGE saß der lebendige Kater im Garten der Gewaltopfer und keiner reagierte auf unsere Anzeigen dieser Quälerei. Bis ich selbst aktiv wurde und LUGGE zum Tierarzt brachte.
Nachdem nun durch die Staatsanwaltschaft die ,,Tatumdrehung,, (ich das Gewaltopfer, hätte nun den Kater LUGGE verhungern lassen) vollzogen wird habe ich keine andere Wahl als alles an höherer Stelle strafrechtlich bearbeiten zu lassen.
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Auf keinem Fall lasse ich mir von diesen brutalen Tier - und Menschenschändern und von Ihnen – Herr Staatsanwalt - eine nie begangene Straftat anhängen und noch weniger schaue ich untätig zu, wie Sie die wahre Mörderin von LUGGE begünstigen und nicht nur mich, sondern auch die zwei kranken Frauen, bei denen LUGGE sterben sollte, als Straftäter hinstellen und willentlich bis dato der täglichen brutalen psychischen Gewalt durch diese kriminell geartete Tierquäler Gruppe (vorne dran die Beklagte zu 1), ausgeliefert lassen.
Neben der anwaltlichen Vertretung des Vermieters der Familie und dem Vorsitzenden Richter der Räumungsklage gegen die kranken Frauen, habe ich hiermit auch Sie über meine Unnachgiebigkeit aufgeklärt, dass ich Tier – und womöglich sogar Menschenleichen keinesfalls unbestraft hinnehmen werde.
Mensch und Tier gegen unmenschliche Quälereien und gegen Lebensbedrohung zu schützen, sowie im Todesfall durch die gewaltgeladenen Übergriffe auf Mensch und Tier eine Mordanklage zu verfolgen, bleibt mein Ziel.
Hiermit haben Sie die Möglichkeit Ihre bis dato eingeschlagene rechtsfremde Strafverfolgung neu zu überdenken sowie dringend vorliegende Rechte und Gesetze in Ihrer Tätigkeit bindend einzubeziehen.
Es ist Ihnen bekannt, dass Sie sich durch diese vollzogene Strafvereitelung plus der unterlassenen Hilfeleistung gegenüber der zwei kranken Frauen und Gewaltopfer, schuldig im Sinne Ihrer unter Eid stehenden Staatspflicht machen. Sie haben laut Gesetz niemanden zu begünstigen und auch niemanden zu Unrecht wegen nie begangener Straftaten anzuklagen und vor allem ganz sicherlich nicht - wie Sie es mit mir machen – einen gesunden Mensch der Jahrelang bis zum versuchten Todschlag der psychischer Folter ausgesetzt ist, einfach als ,,Geisteskrank,, abzustempeln und die Mundtotmachung (nach dem Beispiel von GUSTL MOLLATH) in der geschlossenen Psychiatrie vorzubereiten.
Aktuell stehen auch die Rechtsvertretung des Vermieters, der im Rechtsstreit zuständige Richter sowie die Gruppe der Tierquäler anhaltend im Vollzug von brutalster psychischer und körperlich schädigender Gewalt, nicht nur gegen mich persönlich sondern ganz massiv gegen die zwei kranken und vor allen hilflos den Gewaltübergriffen ausgelieferten Frauen. Man braucht mich nicht zu fragen wer dabei in meinen Augen der größere Verbrecher ist, wenn kranke Menschen bis zu deren Ableben gefoltert und psychisch brutal bearbeitet werden dürfen.
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Zur Erinnerung- unbearbeitet sind bis zum heutigen Tag - STRAFANTRAG Nr. 1+2 gegen die Beklagte Nr. 1 zum Hungertod deren kleinen Katers LUGGE.
Dringend strafrechtlich zu bearbeiten sind: Strafanträge 1+2 aus 2024 plus der aktuelle Strafantrag Nr. 3 incl. mit folgendem NACHTRAG zum erweiterten Straftatbestand durch Vergiften von LUGGE, um schnell seinen sicheren Tod zu erreichen.
Die Strafverfolgung mit Strafantrag Nr. 3 in Verbindung mit Strafantrag 1 + 2 mit NACHTRAG ist nach Recht und Gesetz umgehend zu führen
gegen
die Beklagte zu 1: Frau U. – unterlassene Hilfeleistung sowie brutale Tierquälerei an ihrem Kater – Namens LUGGE – durch Verhungern und Vergiften. Straftatbestand durch krasse Verleumdungen; falsche Anschuldigungen gegen unschuldige und zum Teil lebensbedrohlich kranke Menschen; Anstiftung zur Hetze und Bedrohung plus Cybermobbing z. T. im Internet (wie in Facebook) gegen mich und damit folglich auch gegen die Fam. L.
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Beklagten zu 2: Soweit kein Umdenken geschieht und die berechtigte Strafverfolgung der Beklagten zu 1 weiterhin eingestellt bleibt.
Herrn Staatsanwalt Putschbach Staatsanwaltschaft Traunstein, - in Willkür vollzogene Strafvereitelung, Amtsmissbrauch sowie Rechtsbeugung und die unrechtmäßige Registrierung meiner Person im Bundesamt der Justiz in Bonn als ,,Strafunfähige,, Straftäterin im Tierschutzgesetz, zu alleinigen Gunsten der Straftäterin und Beklagten zu 1
wegen
unterlassene Hilfeleistung durch die Beklagte zu 1 gegenüber ihrem Kater ,,LUGGE,, welcher nachweislich über Wochen durch sie komplett unversorgt war, da er von ihr mit voller Absicht in den Garten der Fam. L. gesetzt wurde um dort zu sterben. Wie von ihr geplant und folglich auch umgesetzt (siehe Strafantrag Nr. 1+2 plus Nr. 3), wurde dessen Tod durch verhungern mit falschen Anklagen, verleumderischen Hetzreden im gesamten Dorf und im Internet, sowie mit verleumderischen Rufschädigungen auf die Fam. L. und auf mich gelenkt.
Polizeibeamte, sowie inzwischen die Staatsanwaltschaft – aktuell SIE Herr Putschbach- unterstützen nicht nur ganzheitlich deren Straftaten, es wird alles wahrheitserkennende vertuscht sowie ignoriert und folglich zu alleinigen Gunsten der Beklagten zu 1, der völlig unbeteiligten Fam. L. sowie mir in vollzogener Tatumdrehung - durch meinen Rettungsversuch - angelastet.
Die Wahrheitsfindung durch genaue Ermittlungen wurden zu Gunsten von Frau U. ausgesetzt. Zu unserem alleinigen Nachteil werden uns wahrheitsfremde, unlogische und total an den Haaren herbeigezogene Tatabläufe angedichtet, wobei man den über Wochen anhaltenden biologischen Zerfall vom Körper des Katers, sowie sein quälendes Sterben auf nur 3 Tage reduzierte, welche er sich in meiner und in der ärztlichen Obhut befand.
Vor allem wird auch durch Sie Herr Putschbach verleumderisch behauptet, dass er bei mir minderwertiges Futter erhalten hätte, was in Wahrheit Nahrung aus einer Tierarztpraxis war.
Der Beweis wäre ganz leicht überprüfbar gewesen, sofern sich die Staatsanwaltschaft die Mühe zu ermitteln gemacht hätte. Neben dem Mageninhalt wäre heute auch der Gesamtzustand des Katers (durch eine unabhängige ärztliche Diagnose) ganzheitlich bestätigt.
Hierzu müsste jedoch die Voraussetzung vorliegen, dass die Wahrheit gefunden werden soll, um die wahre Tierschänderin ihrer Verantwortung zuzuführen.
Die Wahrheitsfindung ist immer noch möglich, sofern die Ermittlungen aufgenommen und alle Fragen an die Beklagte – wie in meinem Widerspruch zur Einstellung vom 05.01.25 der Strafverfolgung beantwortet sind.
Zu befragen sind auch deren Mitstreiter (Tierheim, Tierschutzring, Polizei, usw.) zu deren unterlassenen Hilfeleistung und Untätigkeit, nachdem wir bis zu 60 Anrufe und Anzeigen abgaben, dass LUGGE bei seiner Besitzerin – durch verhungern - sterben wird. Was ist deren Motiv zur UNTÄTIGKEIT um LUGGE zu retten und was bewegte sie zu deren Mittäterschaft die Straftat im Vollzug zu belassen, bis LUGGE tatsächlich tot war?
Recht und Gesetz war einmal und die juristische Untätigkeit durch Sie Hr. Staatsanwalt Putschbach ist doch nichts anderes als Täterbegünstigung und Strafvereitelung vollzogen und es liegt damit die Mittäterschaft vor.
Vor allem werden durch Sie die falschen Anschuldigungen auf die Fam. L. und auf mich ganzheitlich unterstützt und gefördert. Das Gesamtpaket ist als Gruppenarbeit zu sehen, man schützt sich gegenseitig, vertuscht alles in TATUMDREHUNG und mit verleumderischen Behauptungen sollen nun wir für diese Schandtat der Frau U. den Kopf hinhalten.
7
FAKT IST: Sofern man sich von Amts wegen sofort um LUGGE gekümmert hätte, wäre mein Eingreifen überhaupt nicht notwendig geworden und LUGGE wäre auch noch am Leben. Vor allem wäre die Tierquälerei durch Beamte per Fotos oder Video sofort beweisbar fixiert worden, wodurch die Beklagte zu 1 früher schon überführt worden wäre.
Nachdem über Wochen nachweislich niemand auf unsere telefonischen Hilferufe und Anzeigen auf Tierquälerei von der Behörde, Tierschutzorganisationen incl. der Polizei TS reagiert hatte und auch die tödlich vollzogene Vorgehensweise der Besitzerin ganzheitlich ignoriert wurde, musste ich meine Ankündigung:…wenn keine Hilfe kommt bringe ich den Kater zum Arzt, auch umsetzen - was Anfang Juni 2024 geschah.
Nachdem Nachbarn zusammen mit dem Vermieter der Fam. L. diese seit Jahren aus dem Mietobjekt mobben wollen, weil es (zu deren Frust) keine berechtigten und durchgreifenden Kündigungsgründe gibt, ist das Leben der Familie zum teuflischen Albtraum geworden.
Im Haus werden nachweislich giftige Partikel von Dämmstoffen freigesetzt; sowie Mobbing, Stalking und Übergriffe durch psychische und körperliche Gewalt und Folter haben inzwischen deren Psyche, körperliche Gesundheit und Wirtschaftlichkeit lebensbedrohlich zerstört. Solange die Justiz in TS weiterhin die Straftäter ganzheitlich in Schutz nimmt und anhaltend begünstigt, steht ein Ende dieser zerstörenden psychischen Einwirkungen in weiter Ferne.
Die Anklage auf die vollzogene Tierquälerei durch die Beklagte zu 1 aus Strafantrag Nr. 1+ 2 wird im vorliegenden Strafantrag Nr. 3 ganzheitlich aufrecht erhalten.
Alle meine Angaben und Zeugenaussagen zur Tierschändung gebe ich – bei meiner Seele vor Gott - in Eidesstatt ab. Die Wahrheit liegt offen vor uns, man muss nur hinsehen.
Mit höflichem Gruß
Meisinger - Cheema
8
NACHTRAG zum Strafantrag 2 vom 07.01.25 sowie ergänzend zum Strafantrag Nr. 3 zu den Straftaten der Beklagten zu 1, welche noch zu bestrafen sind, um folglich auch neue Straftaten einzudämmen und bestenfalls gesamt zu verhindern.
Durch die Unterlassung der Ermittlungen zum Strafantrag Nr. 1 + 2 gegen die Beklagte Nr. 1 sind wichtige tatbezogene Infos nicht bekannt geworden, welche die vollzogene Tierquälerei durch das absichtliche ,,verhungern,, vom kleinen Kater LUGGE,, um vieles an gesteigerter vollzogener Brutalität zeigt. Nachdem die Tier - und Menschenquälereien bis dato 2026 weiter vollzogen werden, sowie die Gewaltopfer (die zwei Frauen der Fam. L.) inzwischen in akuter Lebensgefahr sind, ist der Strafantrag Nr. 3 erforderlich.
OFFENE FRAGEN: Wo kam LUGGE der kleine Kater in Wahrheit her? Wer oder welcher Arzt hatte ihn untersucht und wann wurde ihm eine Lebensmittelallergie bescheinigt und vor allem auf welche Untersuchungen hin stützte sich diese Bescheinigung?
Angeblich wurde dem Kater ,,LUGGE,, durch einen Tierarzt eine Lebensmittelallergie bescheinigt und seine angebliche Vermittlungsstelle wurde mir als das ,,Tierheim Trenkmoos,, in Traunstein benannt, was jedoch nicht ganz die Wahrheit sein kann.
Meine eigenen Ermittlungen zusammen mit den vorliegenden Fakten und den bekannt gewordenen Inszenierungen einer phantasiegeladenen Lügengeschichte als Gesamtbild angeschaut, lässt erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufwerfen, was seine tatsächliche HERKUNFT plus seiner angeblichen LEBENSMITTELALLERGIE betrifft.
Die durch die Beklagte zu 1 und deren Mittäter zusammengebastelte Lügengeschichte steht auf extrem wackeligen und kurzen Beinen, wodurch diese Gesamtinszenierung um den Hungertod des LUGGE an vollzogener brutaler Tierquälerei gepaart mit der damit vollzogenen psychischen Gewalteinwirkung auf uns Tierschützer und dabei ganz gravierend brutal auf die betroffene Familie L. konzentriert, welche durch den Tod des LUGGE in deren Garten durch eine folgende Strafverfolgung – sie hätten den Kater in ihren Garten gelockt und folglich mit unverträglichem Futter gefüttert, woraufhin der Kater (durch seine vorliegende Lebensmittelallergie) den Tod fand – der Tötung des LUGGE durch verhungern ,,durch falsche Ernährung,, beschuldigt werden sollten.
Die daraufhin gezielten Beschuldigten Schreiben wurden durch einen mit der Tierquälerin befreundeten Polizeibeamten aus TS durch Herrn K. den zu Unrecht beschuldigten Familienmitgliedern auch zugestellt – alles konnte sie selbst lesen und kann daher deren Existenz in Eidesstatt bezeugen.
Dieser Plan ist jedoch nicht mehr nach geplantem Ablauf durchführbar gewesen, nachdem ich den Kater zum Tierarzt brachte und dieser dort sein Leben beendete – da weder ein Gesunden des Katers in Aussicht stand und er schon gar nicht weiter diesen qualvollen Leidensdruck ausgesetzt sein durfte. Vor allem, er hätte lebendig zu dieser brutalen Tierquälerin (da Besitzerin) zurück gemusst, was überhaupt nicht geschehen durfte.
Die Herkunft des kleinen Katers LUGGE?
Uns gegenüber wurde die Vermittlung durch das Tierheim Trenkmoos von dort hartnäckig abgestritten, nachdem wir dort mehrmals angerufen hatten mit der INFO, dass der Kater von seiner ,,BESITZERIN,, bei der Fam. L. in den Garten gesetzt wurde und dort inzwischen sehr krank dem Hungertod ausgeliefert sei. Wäre er von dort gewesen, wäre zumindest eine Kontrolle durchgeführt worden. Die Familie L. durfte ihn weder ins Haus lassen noch wurde er dort von ihnen gefüttert, LUGGE fraß überall draußen mit wo er etwas Fressbares fand, was bei anderen Katzen und auch bei Igel der Fall war.
9
Mit Spezialfutter wurde er ca. 3 Wochen vor seinem Tod von mir im Garten täglich versorgt, aber es konnte sich nichts bessern, da er alle paar Tage von der quälerischen Besitzerin Futter mit GIFT verabreicht bekam, derzeit wussten wir leider noch nichts von der zusätzlichen Schädigung und Quälerei durch Gift.
Nach meinen Informationen wurde der Kater aus Österreich von einem Bauernhof nach Deutschland gebracht. Was dabei sehr krass geplant war, um den derzeit noch kerngesunden kleinen Kater im Garten der Fam. L. sterben zu lassen wurde mit kleinen Dosen ,,GIFT,, in die Wege geleitet.
Vor Pfingsten 2024 wurde LUGGE in der Nacht in den Garten der Fam. L. gesetzt und er wurde ab da von der BESITZERIN und Tierquälerin weder notdürftig versorgt, noch bekam er ein liebevolles und behütetes Zuhause, er musste bei Wind und nassem Wetter dort im Garten sitzen bleiben. Er trug ein blaues Halsband, was uns darauf hindeutete, dass er von jemanden Besitz sein musste, aber wir konnten lange Zeit nicht heraus bekommen wo er hingehörte.
Unsere Vermutung war von Beginn an, dass es etwas mit den Nachbarn und dem Kündigungsstreit um das Haus zu tun haben musste, aber sicher wurden wir erst, als erkennbar wurde, dass der kleine Kater krank war und sich ständig übergeben musste und dazu starken Durchfall hatte. Unsere 50 – 60 Anrufe bei allen Tierschutzorganisationen um Traunstein rum, bei der Polizei, beim Landratsamt usw. hatte auch erst später erkennen lassen, wer und was hinter dieser extremen Grausamkeit steckte.
LUGGE bekam sein Fressen mit einigen Tropfen Gift (wie es Heilpraktiker oft zur Heilung verwenden -. (Bei saurem Blut bekommt man gerne Schlangengift verabreicht) versetzt, wodurch er begann sich zu übergeben und den Durchfall entwickelte. Folglich wurde einem (mir noch nicht bekannten) Tierarzt vorgegaukelt, dass er nach dem normalen Fressen dieses Krankheitsbild zeigte. Daraufhin wurde vom Arzt eine Lebensmittelallergie diagnostiziert und bescheinigt, wobei mir nicht bekannt ist aufgrund welcher Tests oder durch welche Untersuchungen diese Bescheinigung gestützt wurde.
Um den kleinen LUGGE im Garten der Nachbarsfamilie schnell ins Jenseits zu befördern wurde ihm von Beginn an Nahrung über den Zaun geworfen, was wieder mit einer kleinen Menge Gift versetzt war. Durch den anhaltenden Hunger von LUGGE hat er alles Fressbare aufgenommen und wurde mit dem GIFT folglich dauerhaft mit Übergeben und Durchfall geplagt, bis er keinen Tropfen Wasser in sich hatte und sich weder Fett, Fleisch oder Körperflüssigkeit zwischen seiner Haut und den darunter liegenden Knochen befand. Um ihm zu helfen gab ich ihm jeden Morgen vom Tierarzt Schonkost von ,,Royal Canin und vom Fressnapf von Kattovit,, und hoffte damit auf Besserung, jedoch wusste ich derzeit noch nichts von seiner vorliegenden Vergiftung.
Als mir folglich auch noch die INFO zukam, was mit dem Sterben des kleinen Katers im Garten der Fam. L. (dessen Namen ich auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht kannte) bezweckt wurde und wer seine Besitzerin war stand für mich fest, dass ich den kleinen süßen Kater nicht einfach so im Garten sterben lassen konnte, er musste dringend zu einem Arzt.
Eine Frau bei Prien a. Ch., welche damals meinen Verein unterstützte bat mich den Kater zu ihrer bekannten Tierärztin zu bringen, sie hatte mich dort sofort angemeldet. Die ausgelesene Besitzerin war die Beklagte zu 1 und die Ärztin versicherte mir, dass dieser gequälte Kater nicht mehr zu seiner quälenden Besitzerin zurück gebracht wird. Würde er überleben, sollte er in eine sehr gute Pflegstelle zu anderen behinderten Tieren gebracht werden. Derzeit sind wir leider noch von einer vorliegenden ,,Lebensmittelallergie,, ausgegangen, da mir die Vergiftung erst später bekannt wurde.
10
Kurz bevor ich ihn zum Arzt brachte hatte ich nochmals alle Tierretter und die Polizei kontaktiert, ich wollte ihn z. B. nach Trenkmoos bringen, damit er endlich in Sicherheit wäre, aber da wurde die Aufnahme von LUGGE gleich am Telefon verweigert. Er konnte daher (wie von der Polizei behauptet) schon deshalb nicht von dort vermittelt gewesen sein, weil er bei Gefahr (wie bekannt) auch dort kontrolliert worden wäre.
Mein folgender Anruf bei der Polizei mit der Bitte, er sollte von den Beamten zum Arzt gebracht werden, brachte wieder nur eine Absage.
Der Kater hatte eine Besitzerin und nur diese dürfte das machen oder genehmigen. Wieder ging mein Rettungsversuch ins Leere. Daraufhin sagte ich zum Beamten, wenn ihr das nicht macht, bringe ich ihn zum Arzt. Der Beamte hatte mich sofort aufgeklärt, dass mir das auch nicht erlaubt sei und kein Arzt den Kater von mir annehmen darf.
Ich bestätigte ihm, dass ich einen Weg und einen Arzt finden werde, damit der Kater eine Überlebenschance bekommen würde.
Gesagt - getan, den Kater konnte ich zum Arzt bringen und ich hoffte, dass er entweder eingeschläfert wird oder (sollte er gerettet werden) an einen guten Pflegeplatz kommt. Was ich nur kurze Zeit später in Erfahrung brachte war, dass durch die Polizei Traunstein alle Tierärzte in fast 50 KM Umgebung kontaktiert wurden und nach dem Kater gefragt wurde.
Sie wollten wissen wohin ich ihn gebracht hatte. Dabei stellten mich die Beamten als Tierquälerin hin, sie berichteten den Ärzten durch krasse Verleumdungen, dass ich unter psychischen Problemen leide und den Kater unberechtigt dem Besitzer entzogen hätte und ich für seinen schlechten Gesundheitszustand verantwortlich sei. Ab da hatte der kleine Kater auch einen Namen für mich, die Polizei nannte ihn LUGGE.
Die Ärztin bestätigte den Eingang bei ihr und auch dass der Kater nun verstorben sei. Die Tierquälerin und Besitzerin von LUGGE konnte ihn von der Praxis abholen, was nun natürlich sehr problematisch ist, da man die wahre Todesursache - das Verhungern durch verabreichtes Gift – nicht mehr nachkontrollieren konnte. Der Beweis war mit der Übergabe an die Tierquälerin nicht mehr möglich. Die Polizei sowie noch heute der Staatsanwalt – Sie Hr. Putschbach - tragen dazu bei, dass die Tierquälerin noch immer unbestraft ist und deren grausame Tat weiterhin mir unterstellt bleibt.
Ich bezweifle es komplett, dass die behandelnde Tierärztin LUGGE Aufgrund seines Gesundheitszustandes als ,,UNHEILBAR,, diagnostizierte und damit mich in Verbindung sah, da er nur drei Tagen in meiner Obhut verbrachte und in dieser Zeit sein Zustand nicht so gravierend entstanden sein konnte. Ein über Wochen anhaltender Verlauf von VERHUNGERN zeigt ein völlig anderes Krankheitsbild als es nach 3 Tagen wäre. Vor allen schon deshalb, weil ich den kleinen Kerl schon lange bevor ich ihn entnommen und zum Arzt brachte im Garten mit Nahrung vom Tierarzt versorgt hatte. Sein derzeitiger katastrophaler Gesundheitszustand ist auf die zusätzlich vollzogene Vergiftung (die ich damals noch nicht wusste) zurückzuführen.
Auch jedes logische Denken widerspricht der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Darstellung gegen mich und auch gegen die Fam. L., er wäre durch falsches Futter aufgrund seiner Lebensmittelallergie innerhalb 3 Tagen beim Arzt verstorben. Kein noch so phantasiereich inszenierter Tathergang kann die brutale Wahrheit über die realistisch abgelaufene Folterung des LUGGE durch verhungern, von der Beklagten zu 1 plus der Staatsanwaltschaft durch Sie Herr Putschbach, übertreffen.
Daher ist jede Anschuldigung zum Tod des LUGGE in unsere / meine Richtung angegeben, eine bewusst verbreitete Verleumdung und somit auch eine absichtlich vollzogene falsche Anschuldigung einer Straftat im Tierrecht, gegen meine Person.
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Vor allem Herr Putschbach, ist Ihre lügnerische Registrierung beim Bundesamt der Justiz in Bonn, mich dort als Straftäterin mit eingestelltem Verfahren aufgrund einer vorliegenden Schuldunfähigkeit anzugeben, neben einem vollzogenen Amtsmissbrauch sowie einer absichtlich durchgeführten Rechtsbeugung in Verbindung mit der vollzogenen Strafvereitelung (Begünstigung der Beklagten zu 1), als Straftat einzuordnen. Sie begehen hiermit neben einer bewusst vollzogenen strafbaren Rufschädigung und einer vollstreckten gefährlichen Körperverletzung, auch die Straftat einer wirtschaftlichen Schädigung meiner Grundsicherung plus der aktiv betriebenen Tierrettung durch die folglich entstandene finanzielle Austrocknung (durch ausbleibende Spendengelder).
Weiteres ist auch Ihre diskriminierende Darstellung meines angeblich verwirrten Geisteszustandes als Verstoß im Menschen – und Persönlichkeitsrecht einzuordnen. Nur weil ich durch die über Jahre anhaltende psychische und körperliche Gewalteinwirkung bis dato ganzheitlich extrem geschädigt werde und den täglichen Überlebenskampf nur noch sehr schwer ertrage, liegt weder eine krankhafte Geistesstörung noch eine verzerrte Wahrnehmung der vorliegenden Gewalteinwirkungen vor.
Was Sie mir andichten um die Beklagte zu 1 zusammen mit deren Mitstreiter zu begünstigen, übertrifft nach meiner Meinung sogar die vorliegenden Straftaten der Beklagten zu 1, da von Ihnen als Staatsanwalt verpflichtend eine andere Bearbeitung von erkennbaren und beweisbaren Straftaten zu fordern ist.
Fakt ist: …mit Vitamin B, Geld und einer gut inszenierten Geschichte, kann man hier in TS als Straftäter unbestraft jede beliebige kriminelle Sauerei an Mensch und Tier vollziehen. Die praktizierte Untätigkeit der Justiz ermöglicht Tierquälern, Verleumdern, neben Stalking und Mobbing auch die brutale psychische Gewalteinwirkung an unschuldigen hilflosen Tieren und Menschen, bis es neben Tierleichen sogar Menschen in Lebensgefahr bringt und deren letzte Adresse der Friedhof wird.
Sofern ich mich tatsächlich in einem Rechts – und Sozialstaat befinde (so wird Deutschland durch die Regierung benannt), möchte ich durch die staatliche Schutzbehörde – Landratsamt, Justiz und Polizei auch rechtsbezogen und rechtstreu bearbeitet werden.
Daher fordere ich Sie hiermit mit Nachdruck auf, umgehend die noch anhaltende Strafvereitelung zu Gunsten der brutalen Tierquälerei an LUGGE einzustellen, sowie die falschen Anschuldigungen gegen meine Person – LUGGE wäre durch mich verstorben – öffentlich zu berichtigen und die Tierquälerei durch meine Strafanträge 1- 3 plus dem hier nachgelieferten Nachtrag rechtskräftig einer angemessenen Strafe zuzuführen.
Unbefangene Beamte z. B. der Polizeistelle Rosenheim (obwohl da auch seit dem Hanna Mordfall Nachlässigkeit offen gelegt ist) sind mit den Ermittlungen zu beauftragen. Was ich an INFOs erhalten habe dürfte auch für die Polizei ermittelbar sein. Besonders wenn man ernsthaft wahre Straftäter zum Schutz der Allgemeinheit stoppen will.
Folglich fordere ich von Ihnen den gesamten Fall LUGGE über dessen brutalen Tod durch Verhungern gesamt der Öffentlichkeit zuzuführen und ganzheitlich Transparent den wahren Tathergang plus seine Mörderin nebst deren Helfer (auch bei der Polizei) zu benennen. Die Rufschädigungen meiner Person plus unserer Tierrettung als Verein, ist neben der öffentlich gestellten Berichtigung auch angemessen Finanziell zu entschädigen. Nachdem mir bekannt ist, dass die Regierung Bayern für Straftaten wie Strafvereitelung, Amtsmissbrauch sowie Rechtsbeugung und Verbrechen gegen die Menschenrechte – verübt durch gut bezahlte Staatsdiener - in der ganzheitlichen Haftung steht, wird die Regierung Bayern wieder mit neuen Skandalen, vollzogen durch nur wenige Staatsdiener (wie gerade im Fall LUGGE) in TS, sehr negativ belastet. Wie dreist geht man hier in TS mit dem Ruf der Regierung Bayern um, nur um einige Straftäter vor Strafe und Entschädigungsansprüchen zu schützen?
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Nur zu Ihrer Information, Herr Justizminister Eisenreich ist bereits seit 2019 über die Rechtsverletzenden Handlungen hier in TS in Kenntnis gesetzt. Auch das Innenministerium weiß über viele Rechtsverstöße plus über Sozialbetrügereien seit Jahren Bescheid. Deren Untersuchungen wurden zwar von Herrn R. geschickt so hingebogen, dass ich als psychisch Kranke und mit angeblich irren Wahnvorstellungen erst mal ausgebremst wurde, aber das letzte Wort ist hierzu noch nicht gesprochen.
Um jedoch weiterhin mit Rechtsverstößen zu Gunsten von Straftaten plus Menschenrechtsverletzungen mit der lebensbedrohlichen psychischen Bearbeitung durch psychische Gewaltausübung und mit der Billigung auf eine mögliche Todesfolge zu arbeiten, dürfte in TS inzwischen kein ausreichender Vertuschungsrahmen mehr vorliegen, die Wahrheit lässt sich nicht auf Dauer unterdrücken.
Mit dieser Abmahnung plus meinen Forderungen auf eine ganzheitliche rechtsbezogene Ermittlung und Bearbeitung dieser gesamten tierquälerischen und verleumderischen Straftaten durch die Beklagte zu 1 mit deren Helfern, sowie der Berichtigung vom wahren Ablauf der Tierquälerei plus der laufend vollzogenen psychischen Folter, welcher die Familie L. durch die Tierquälerei ausgesetzt wird, ist umgehend Ihre staatliche Pflichterfüllung als Staatsanwalt einzubringen.
Zu guter Letzt müssen die unberechtigten Beschuldigungen gegen mich persönlich, besonders was Ihre unberechtigte Registrierung – auf Strafunfähigkeit - beim Bundesamt der Justiz in Bonn betrifft und folglich auch gegen unsere Tierrettung steht, ganzheitlich berichtigt, sowie öffentlich aufgehoben werden.
Sie haben nicht nur mir gegenüber, sondern auch die Pflicht alle falschen Vorwürfe der Fam. L. gegenüber durch eine öffentliche Berichtigung - eine Art Schadensausgleich vorzunehmen, wodurch auch jede erfolgte Rufschädigung sowie jede finanzielle und gesundheitliche Schädigung im Gesamten ihren berechtigten Ausgleich finden muss.
Wird durch Sie so strafrechtlich behaftet weiter gearbeitet, muss gegen Sie als Beklagter zu 2 und Mittäter bei dieser brutalen Tier – und Menschenquälerei auch Strafantrag gestellt werden. Wobei auch alle weiteren Beamten und Helfer (bei Polizei, Behörde usw.) ebenfalls mit einbezogen werden.
Jetzt ist Schluss!
Hier und jetzt, mit der Tierquälerei am Kater LUGGE ist das Maß voll. Folglich dürfen Sie einige Gründe aus einer langen Liste mit Strafvereitelungen der letzten Jahre nachlesen, weshalb nun ab der Tierquälerei am LUGGE keine weiteren Strafvereitelungen akzeptiert werden.
Seit 2012 ertragen wir (mein Sohn und ich sowie die Fam. L.) ausnahmslos nur Schädigungen im Amtsmissbrauch, durch Rechtsbeugung und vor allem durch Strafvereitelungen, wodurch wir jede bis heute vollzogene Schädigung weder zur Verurteilung bekamen und sich nach wie vor jeder Gewalttäter bis zum versuchten Todschlag an uns austoben kann und alle Straftaten nicht nur straffrei sondern auch entschädigungsfrei bleiben.
Ich bin es inzwischen absolut Leid, durch Beleidigungen und Bedrohungen gegen Leib und Seele; Begünstigte Vermieter im Prozessbetrug und folgender Obdach – und Wohnungslosigkeit; Sachbeschädigung; in Sippenhaft betriebene Schädigungen meines Sohnes. Durch erfolglose Betreuungen enteignet werden um folglich durch eine Art Geschäftsunfähigkeit von allen Rechten und Vollmachten enthoben zu werden, wird wie eine tägliche Vergewaltigung empfunden - Meinen Antrag diese Schädigungen zu berichtigen sowie angemessen zu entschädigen ist bis dato nicht bearbeitet, da wird auch eher (wie bisher) nichts gemacht.
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Rechtsverletzende Beschuldigungen durch Polizeibeamte mit unberechtigten Drohungen durch Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten die nicht einmal im Ansatz vorliegen, sowie mit Vollzug durch Schikane was durch ständige angebliche ,,Verkehrskontrollen,, mit der Suche nach angeblich verbotenem Tierfutter in meinem Auto geschieht, wird die Nahrungsversorgung kranker und verletzter Wildtiere regelrecht durch extreme Verleumdungen mit folgender Rufschädigung ,,in den Schmutz gezogen,,.
Damit wird nicht nur die Nahrungsversorgung teilweise blockiert oder komplett unterbrochen, was für die Tiere oftmals den Hungertod oder den Rückfall in Krankheiten (wie die Räude) bedeutet und dies alles nichts anderes als im Amtsmissbrauch erzwungene Tierquälerei ist. Logisch, dass ich in der Tierrettung diese Tierschändungen und schädigenden Anordnungen realistisch nicht vollziehen kann.
Weiteres werden Verleumdungen mit Datengeschützten Inhalten aus der Polizeiakte verbreitet, was durch eine Kassiererin bewiesen ist als sie meinen Sohn fragte ob ich trotz Anzeigen durch die Polizei meine Tierversorgung aufrecht halte? Privatpersonen sprechen mich öfters auf angebliche Straftaten und Verurteilungen an, all das kann nur über Polizisten verbreitet werden, was mir sogar einige Personen damit klar bestätigen, weil sie angeben diese INFOs aus ERSTER HAND zu haben.
Auch damit liegt Amtsmissbrauch vor und die Tierrettung ist schwer geschädigt, vor allem ist alles Schädigende bis dato weiterhin im Umlauf.
Nicht bestraft wird, wenn meinem Sohn durch einen Polizei Hauptkommissar P. ein Cannabistütchen untergeschoben werden soll und dieses nur durch einen glücklichen Zufall verhindert wurde; nicht bestraft wird, wenn mein Sohn durch zwei uneidliche Falschaussagen (wieder durch PHK P. und einer angeblichen Zeugin) unschuldig verurteilt wird und er dadurch einen schweren Rückfall in die Suizidgefahr erlitten hatte – dabei steht durch die unrechte Verurteilung plus einer Geldstrafe von 3000 € das Gericht im Vollzug der gefährlichen Körperverletzung mit gebilligter Todesgefahr, soweit der nächste Suizidversuch durch meinen Sohn unternommen werden könnte.
Weiteres ist es als ,,versuchten Todschlag,, einzuordnen, da Richterin D. meinen Sohn derzeit (trotz der Hinweise auf seine Suizidgefahr durch seine Therapeuten) aus der psychologischen Therapie gezwungen hatte, um dieses ,,Schmierentheater,, an Verhandlung durchzuführen. - was trotz meiner deutlichen Forderung auf Berichtigung bis dato auch nicht berichtigt wurde und somit weiterhin unbestraft vollzogen bleibt.
Nicht zu vergessen ist die Kanzlei K. welche im Interessenkonflikt meine Entschädigungsklage über 420 TD € zu Gunsten meiner Peiniger abwenden konnte. Wobei dem Beklagten (damals Dement) trotz Geschäftsunfähigkeit die Unterzeichnung als GÜLTIG abgenommen wurde. Selbstverständlich wurde auch das unbearbeitet eingestellt. Nicht einmal bei der Rechtsanwaltskammer wurde davon Notiz genommen, nur weil die langjährige Kanzlei in Münchner Justizeinrichtungen gute Kontakte pflegt.
Das Leben und unsere Existenz ist gesundheitlich sowie auch wirtschaftlich durch Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung sowie durch lebensbedrohliche Gewalttaten komplett zerstört; jede Menschenrechtsverletzung bis zum versuchten Todschlag bleibt ohne Ermittlungen und folglich auch ohne Bestrafung der Straftäter.
Ein verwirrender Gegensatz besteht auch darin, dass ich einerseits wegen meiner Versorgung von kranken und verletzten Wildtieren mit Verbot im Jagdrecht kritisiert werde und die Versorgung mit Nahrung soll gestoppt werden. Aber obwohl es bekannt ist, dass ich kranken Tieren immer Nahrung anbiete, soll ich den Kater LUGGE angeblich dem Hungertod ausgeliefert haben? Will man Tiere retten ist immer die Nahrungsversorgung vorrangig zu gewährleisten, dazu gibt es keine Alternative.
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Die Verbreitung von so vielen Lügen von angeblichen Verstößen durch mich bringen Helfer sowie Spender im Tierschutz völlig durcheinander, wodurch die seit 15 Jahren erfolgreiche Arbeit im Tierschutz mit Vorsatz negativ an den Pranger gestellt wird.
Nur die öffentliche Berichtigung durch die Wahrheit kann diese anhaltenden Falschinformationen stoppen.
Auch der angebliche Unfall bei Wertstoffhof Schaumaier, wobei mir ein Staplerfahrer den Fuß schwer verletzt hatte, wurde trotz Strafantrag bis dato nicht juristisch geklärt – noch heute steht die Frage im Raum, wieso der Film über den Unfall gelöscht wurde und wieso der Fahrer des Unfallstaplers durch die Staatsanwaltschaft sogar nach 6 Monaten nicht ermittelt werden konnte. Noch immer steht die Frage im Raum, war es wirklich ein Unfall oder war es ein missglückter Tötungsversuch? Noch immer frage ich, wieso die Unfallversicherung meinen kaputten Fuß nicht entschädigt? Noch immer frage ich wieso nicht bekannt ist, ob mich der Stapler vorwärts oder rückwärts umgefahren und schwer verletzt hat? War der Fahrer betrunken, unter Drogen oder nicht pflichtgemäß angemeldet? Fragen werden nicht beantwortet, mein Strafantrag und auch die Meldung beim Zoll und der Bundespolizei brachte keine geforderte Klärung, es ist bis dato alles vertuscht und unbearbeitet. Vor allem fehlt mir dadurch eine angemessene Entschädigung durch die Versicherung.
2025 im Frühjahr wurde durch einen meiner schlimmsten Nachsteller durch eine Staplergabel das Rückfenster von einem Leihauto eingedrückt. Die gerufene Polizei kam weder zur Tataufnahme und sicherte auch nicht sofort den Tatort. Es wurde nicht sofort ermittelt und der Täter vom Tatort weg verfolgt. Auch wenn ich weiß wer es war, dies alles wurde einfach eingestellt, der Fahrer wurde nicht mehr ermittelt und ich habe nun den Schaden von über 3000 € zu bezahlen.
Was mich sehr gestört hatte war, dass die Beamtin welche die Schadensmeldung von mir aufgenommen hatte, sehr bemüht war sich ihr ,,GRINSEN,, zu verkneifen. Die Belustigung über den Schaden am Leihauto durch das eingedrückte Rückfenster war deutlich zu erkennen.
Hiermit wissen Sie nun, weshalb ich diese juristische Arbeitsweise durch ständige Unterlassung von Ermittlungen sowie der anhaltenden vollzogenen Strafvereitelungen, nicht mehr dulde.
Diese wenigen aufgelisteten Gründe – herausgezogen aus einer langen Liste mit vollzogenen beweisunterlegten Strafvereitelungen und nicht juristisch bearbeiteten Straftaten, soll Sie dazu motivieren nun dringend Ihre aktuelle staatliche Pflicht als Ankläger von vollzogenen Straftaten zu erfüllen.
Die vorliegende Lebensgefahr der zwei Frauen, welche durch den Tod von LUGGE durch falsche Beschuldigungen, Verleumdungen und brutalen Gewalteinwirkungen auf Psyche und Körper seit Jahren geschädigt werden, wobei durch die Justiz TS wieder Recht und Gesetz bis zum ,,versuchten Todschlag,, ausgeschlossen bleiben, zwingen mich zum sofortigen Handeln. Der Schutz von Leib und Leben setzt eine ganzheitliche Bearbeitung der vollzogenen Tierquälereien voraus.
Obwohl auch ich inzwischen gesundheitlich mehr als angeschlagen bin und mit den juristischen Schädigungen an meinem Sohn und von mir zu kämpfen habe, verschließe ich nicht meine Augen wenn andere unschuldige und vor allem kranke Menschen durch psychische brutale Gewalt lebensbedrohlich geschädigt bleiben. Die vergiftete Psyche durch den anhaltenden Psychoterror bedroht Leib und Leben der Gewaltopfer – auch die seit Jahren bestehende Suizidgefahr meines Sohnes ist der lebendige Beweis dafür.
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Was die untätige Justiz, Polizei und Behörde da den Gewaltopfern antut, ist nicht nur Lebensbedrohend, es wird wie in einem Kriegszustand empfunden.
Tag und Nacht mit Stalking und Schädigungen jeder möglichen Art bearbeitet werden, bedeutet für das Gewaltopfer ein Leben wie im ständigen ,,VOLLGAS,, fahren; jede Sekunde steht man unter STROM; das Umfeld muss ständig aufmerksam beobachtet werden um plötzliche Übergriffe schnell abzuwehren; Beleidigungen und Bedrohungen müssen hingenommen werden und wenn man den Gewaltopfern helfen will, aber dabei selbst in Gefahr kommt, lernt man zwangsweise dass man in Wahrheit keinen wirklichen Schutz vor Gewalt erhält und der erforderliche Eigenschutz nur mit der ganzheitlichen Offenlegung der Gewalttaten plus deren Straftäter möglich wird.
Realistische Beispiele wie der Fall ,,Gustl Mollath,, welcher 7 Jahre unschuldig in die geschlossene Psychiatrie eingesperrt wurde und nur mit Hilfe weniger mutiger Helfer heute wieder in Freiheit lebt, soll uns den Mut und die Kraft geben der Wahrheit die Zeit zu geben, sich langsam aber sicher sichtbar zu machen.
Mit dem kleinen Kater der verhungern musste, damit hilflose und kranke Menschen einer unmenschlichen Folter ausgesetzt, sowie einer unrechten Endmietung zugeführt werden können, ist die Zeit gekommen um JETZT den ,,roten Knopf,, zu drücken und jede Schutzbehörde in deren Pflicht zu nehmen.
Die Lebensbedrohung durch weiter anhaltende psychische sowie körperliche Gewalteinwirkungen muss umgehend gestoppt werden
DIESE WENIGEN BENANNTEN GRÜNDE, welche durch die Justiz Traunstein weder ernsthaften Ermittlungen unterzogen wurden und bis dato ignoriert werden und somit in der Folge auch keine Straftaten (trotz angegebener Beweise) in ein Strafverfahren kommen, verdeutlichen Ihnen, weshalb ich ab jetzt keine weiteren Straftaten unbearbeitet und schon gar nicht unbestraft lasse. Noch dazu häufen sich gerade diskriminierende Attacken gegen mich was meine Tierschutzeinkäufe an Futter und Tierbedarf erfordert, Spender dürfen für mich an der Kasse kein Futter bezahlen und Kunden gegenüber darf ich weder das WORT Igel, Fuchs oder Tierfutter in den Mund nehmen ohne folglich als ,,BETTLERIN,, beschimpft und abgewiesen zu werden.
Es soll Sie davon überzeugen, dass ich es ernst meine und Sie schnellstens beginnen sollten meine Strafanträge zu bearbeiten indem ernsthaft ermittelt, sowie ein angemessenes Strafmaß für diese brutal vollzogene Tierquälerei am LUGGE den kleinen Kater der verhungern musste, angesetzt wird. Es kann nicht hingenommen werden, dass weiterhin Menschen einer lebensbedrohlichen psychischen Folter ausgesetzt werden und sogar ein Tierschutzverein mit täglicher Tierversorgung dermaßen in den Schmutz gezogen werden darf, dass Leben damit bedroht ist und Existenzen damit zerstört werden, nur um die wahren Tierschänder und Verleumder (egal welches Motiv dafür vorliegt) unter juristischen Schutz zu stellen.
Mit Absicht habe ich hier weder schützenswerte Adressen noch Namen eingetragen – im Falle einer Veröffentlichung soll der Datenschutz erhalten sein. Für Ihre Arbeit finden Sie diese auf einem Extrablatt, sowie einigen Fallbezogenen Schreiben. Genauere Daten erhalten Sie natürlich auch durch die Einsicht in die jeweiligen Akten, welche im Archiv des jeweiligen Gerichts einlagern.
Mit höflichem Gruß
Meisinger – Cheema