

Stärken Sie den Schutz von Tieren in Deutschland
Das Problem
🐾 Tiere sind keine Sachen – für einen stärkeren rechtlichen und strafrechtlichen Schutz von Tieren
Unsere Forderungen
Wir fordern den Gesetzgeber auf, den rechtlichen und strafrechtlichen Schutz von Tieren deutlich zu stärken und bestehende Schutzlücken zu schließen.
1. Rechtssicheres Eingreifen bei akuter Tierquälerei
Wer konkrete und nachvollziehbare Kenntnis davon erhält, dass ein Tier unmittelbar erheblich gefährdet, misshandelt oder gequält wird, soll verpflichtet sein, unverzüglich die Polizei oder die zuständige Tierschutzbehörde zu verständigen.
Für akute Notfälle, in denen behördliche Hilfe nicht rechtzeitig erreicht werden kann, soll gesetzlich eindeutig geregelt werden, unter welchen engen Voraussetzungen eine Person zum unmittelbaren Schutz des Tieres eingreifen darf.
Wer unter diesen Voraussetzungen erforderlich, verhältnismäßig und ausschließlich zum Schutz des Tieres handelt, soll vor einer nachträglichen strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Inanspruchnahme wegen des erforderlichen Eingriffs geschützt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.
Die Regelung soll ausdrücklich keinen Freibrief für das beliebige Betreten fremder Wohnungen, Grundstücke oder sonstiger geschützter Bereiche darstellen.
2. Recht des Tieres auf artgerechte Bewegung und Auslauf
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bedürfnisse eines Tieres nach Bewegung, Auslauf und sozialem Kontakt sollen als eigenständiges Schutzinteresse des Tieres stärker berücksichtigt werden.
Bei Hunden soll eine erhebliche oder wiederholte Missachtung der gesetzlichen Anforderungen an Bewegung und Auslauf ausdrücklich als tierschutzwidriger Freiheitsentzug anerkannt und wirksam sanktioniert werden.
Dabei sind insbesondere Alter, Rasse, Gesundheitszustand, Verhalten und die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres zu berücksichtigen.
Die Regelung soll sicherstellen, dass ein Tier nicht dauerhaft oder wiederholt in seiner natürlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, obwohl keine gesundheitlichen oder sonstigen rechtlich anerkannten Gründe dafür vorliegen.
3. Entführung und Freiheitsentzug von Heimtieren
Die unbefugte Wegnahme eines Hundes, einer Katze oder eines anderen Heimtiers gegen den ausdrücklich erklärten oder erkennbaren Willen der Halterin oder des Halters soll nicht lediglich als gewöhnlicher Diebstahl behandelt werden.
Wir fordern die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes der Entführung eines Heimtiers.
Die strafrechtliche Bewertung soll berücksichtigen, dass ein Heimtier ein fühlendes Lebewesen ist und durch seine unbefugte Wegnahme nicht lediglich ein Vermögensgegenstand entzogen wird, sondern das Tier aus seinem vertrauten Lebensumfeld und von seinen Bezugspersonen getrennt wird.
Wird ein entführtes Tier anschließend eingesperrt, festgehalten oder anderweitig seiner Bewegungsfreiheit beraubt, soll dies zusätzlich als Freiheitsentzug eines Tieres berücksichtigt werden.
Die Strafandrohung für die Entführung eines Heimtiers soll sich an der besonderen Schwere der Tat orientieren und eine vergleichbare rechtliche Gewichtung wie schwere Freiheitsdelikte gegenüber Menschen erreichen.
Ausgenommen bleiben Maßnahmen, die aufgrund einer gesetzlichen Befugnis oder zur unmittelbaren Abwehr einer konkreten Gefahr für Menschen, andere Tiere oder das betroffene Tier selbst erforderlich sind.
Die natürliche Abwehr- oder Schutzreaktion eines Tieres auf eine unbefugte Wegnahme darf nicht als Rechtfertigung für die Entführung, Bestrafung oder den anschließenden Freiheitsentzug des Tieres herangezogen werden.
4. Rechtssichere Beweissicherung bei Tierquälerei
Bei einem konkreten und nachvollziehbaren Verdacht auf Tierquälerei oder einen erheblichen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften sollen Foto-, Video- und – soweit gesetzlich zulässig – Tonaufnahmen zur Dokumentation des Sachverhalts rechtssicher den zuständigen Behörden und Gerichten vorgelegt werden können.
Ein solches Beweismittel soll nicht allein deshalb ausgeschlossen werden können, weil durch die Aufnahme Persönlichkeits-, Bild- oder vergleichbare Rechte einer beteiligten Person berührt wurden.
Bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit sollen insbesondere das Wohl des betroffenen Tieres, die Schwere des möglichen Tierschutzverstoßes und das öffentliche Interesse an dessen Aufklärung angemessen berücksichtigt werden.
Die betroffene Person soll die Prüfung eines solchen Beweismittels nicht allein durch die Berufung auf das Recht am eigenen Bild oder andere Persönlichkeitsrechte verhindern können, wenn die Aufnahme der Aufklärung eines konkreten Tierschutzverstoßes dient.
Die Regelung soll ausdrücklich keinen Freibrief für Hausfriedensbruch, beliebige heimliche Aufnahmen, Überwachung oder öffentliche Bloßstellung darstellen. Es sollen klare gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen die Beweissicherung zum Schutz von Tieren zulässig ist.
Über die konkrete Verwertbarkeit einer Aufnahme im jeweiligen Verfahren soll weiterhin das zuständige Gericht nach den gesetzlichen Vorgaben entscheiden.
Begründung
Tiere sind fühlende Lebewesen und keine Sachen. Dies erkennt auch das deutsche Recht ausdrücklich an. § 90a BGB bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind. Gleichzeitig werden auf Tiere grundsätzlich die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet, soweit keine besonderen Regelungen bestehen.
Aus Sicht dieser Petition besteht gerade an dieser Stelle weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Das deutsche Tierschutzrecht enthält bereits wichtige Schutzvorschriften. Nach § 2 TierSchG müssen Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Außerdem darf ihre Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Für Hunde bestehen darüber hinaus besondere Anforderungen an Auslauf und Umgang.
Trotz dieser bestehenden Regelungen können Situationen entstehen, in denen der Schutz eines Tieres nicht ausreichend wirksam durchgesetzt werden kann.
Diese Petition möchte deshalb bestehende Schutzlücken schließen und den rechtlichen Schutz von Tieren konsequenter ausgestalten.
Schutz vor Tierquälerei muss praktisch durchsetzbar sein
Schwere Tierquälerei ist bereits heute strafbar. Ein gesetzlicher Schutz kann jedoch nur dann wirksam sein, wenn Verstöße erkannt, gemeldet, dokumentiert und verfolgt werden können.
Deshalb fordert diese Petition klare Regelungen für Situationen, in denen ein Tier akut gefährdet ist und schnelles Handeln erforderlich sein kann.
Menschen sollen in solchen Notfällen nicht vor der Entscheidung stehen, entweder wegzusehen oder bei einem notwendigen Eingreifen selbst rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Gleichzeitig soll eine solche Regelung keinen Freibrief für das eigenmächtige Betreten fremder Wohnungen oder Grundstücke schaffen. Es soll vielmehr gesetzlich eindeutig festgelegt werden, wann ein unmittelbares Eingreifen zum Schutz eines akut gefährdeten Tieres zulässig ist.
Das Recht des Tieres auf Bewegung und Auslauf
Ein Tier kann seine Bedürfnisse nicht selbst gegenüber seinem Halter oder den Behörden durchsetzen.
Deshalb müssen die bestehenden Anforderungen an Bewegung, Auslauf, Betreuung und artgerechte Haltung tatsächlich wirksam sein.
Die Petition fordert, erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen diese Anforderungen stärker als tierschutzwidrigen Freiheitsentzug zu berücksichtigen.
Dabei müssen selbstverständlich Alter, Rasse, Gesundheitszustand, Verhalten und die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres berücksichtigt werden.
Entführung eines Heimtiers
Nach § 242 StGB wird der klassische Diebstahl als Wegnahme einer fremden beweglichen Sache geregelt. Gleichzeitig stellt § 90a BGB ausdrücklich klar, dass Tiere keine Sachen sind.
Die Petition setzt deshalb bei dieser rechtlichen Besonderheit an.
Wer einen Hund, eine Katze oder ein anderes Heimtier unbefugt aus seinem Lebensumfeld entfernt, nimmt nicht lediglich einen Gegenstand weg. Ein fühlendes Lebewesen wird von seiner Bezugsperson, seiner vertrauten Umgebung und seinem bisherigen Lebensumfeld getrennt.
Deshalb soll ein eigenständiger Straftatbestand der Entführung eines Heimtiers geschaffen werden.
Auch ein anschließender unrechtmäßiger Freiheitsentzug des Tieres soll ausdrücklich berücksichtigt werden.
Beweise für Tierquälerei dürfen nicht wirkungslos werden
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Petition ist die rechtssichere Beweissicherung.
Wenn Foto-, Video- oder zulässige Tonaufnahmen einen konkreten Tierschutzverstoß dokumentieren, müssen diese Informationen den zuständigen Behörden und Gerichten zur Prüfung zur Verfügung stehen können.
Solche Aufnahmen sollen nicht allein deshalb aus der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden können, weil dabei Persönlichkeits-, Bild- oder vergleichbare Rechte berührt wurden.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Persönlichkeitsrechte vollständig abzuschaffen.
Ebenso wenig soll es Privatpersonen erlaubt werden, beliebig in fremde Wohnungen oder Grundstücke einzudringen oder Menschen öffentlich anzuprangern.
Vielmehr soll eine gesetzlich geregelte Abwägung geschaffen werden, bei der auch das Wohl des betroffenen Tieres, die Schwere des möglichen Tierschutzverstoßes und das öffentliche Interesse an dessen Aufklärung berücksichtigt werden.
Unser Anliegen
Diese Petition möchte erreichen, dass der Schutz von Tieren nicht nur auf dem Papier besteht, sondern in der Praxis wirksam durchgesetzt werden kann.
Tiere können selbst keine Anzeige erstatten, keinen Anwalt beauftragen und keine Petition unterschreiben. Gerade deshalb liegt es in der Verantwortung des Gesetzgebers, ihnen einen Rechtsrahmen zu geben, der ihren besonderen Status als fühlende Lebewesen angemessen berücksichtigt.
Tiere sind keine Sachen. Sie sind fühlende Lebewesen und verdienen einen entsprechend wirksamen rechtlichen Schutz. 🐾⚖️
🎯 Unser Ziel
Ziel dieser Petition ist es, den rechtlichen und strafrechtlichen Schutz von Tieren in Deutschland deutlich zu stärken und bestehende Schutzlücken zu schließen.
Tiere sollen nicht nur rechtlich als fühlende Lebewesen anerkannt werden, sondern auch in der praktischen Anwendung des Rechts einen entsprechend starken und wirksamen Schutz erhalten.
Wir wollen erreichen, dass:
🐾 Tiere wirksamer vor Tierquälerei und erheblichem Leiden geschützt werden.
🚨 Menschen in akuten Tierschutz-Notfällen rechtssicher handeln können.
🐕 Das Recht des Tieres auf artgerechte Bewegung, Auslauf und Betreuung stärker geschützt wird.
🐶 Die unbefugte Wegnahme eines Heimtieres als Entführung eines Tieres rechtlich eigenständig anerkannt wird.
🔒 Der unrechtmäßige Freiheitsentzug eines Tieres ausdrücklich berücksichtigt und wirksam sanktioniert wird.
📷 Foto-, Video- und zulässige Tonaufnahmen zur Dokumentation konkreter Tierschutzverstöße rechtssicher genutzt und den zuständigen Stellen vorgelegt werden können.
⚖️ Ein konkreter Tierschutzverstoß nicht allein deshalb ungeklärt bleibt, weil bei der Beweissicherung Persönlichkeits- oder Bildrechte berührt wurden.
🏛️ Behörden und Gerichte eine klare gesetzliche Grundlage für die Bewertung solcher Beweismittel erhalten.
🛡️ Gleichzeitig verhindert wird, dass die neuen Regelungen zu einem Freibrief für Hausfriedensbruch, beliebige Überwachung oder öffentliche Bloßstellung werden.
Unser übergeordnetes Ziel
Wir wollen einen Rechtsrahmen schaffen, in dem der Schutz eines Tieres tatsächlich wirksam durchgesetzt werden kann.
Ein Tier soll nicht erst dann wirksam geschützt werden, wenn sein Leid bereits ein schwerwiegendes Ausmaß erreicht hat.
Wer ein Tier quält, unrechtmäßig entführt, seiner Freiheit beraubt oder seine grundlegenden Bedürfnisse erheblich missachtet, soll mit wirksamen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Tiere können ihre Rechte nicht selbst einfordern. Deshalb brauchen sie einen starken rechtlichen Schutz, der ihnen eine Stimme gibt. 🐾⚖️

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Das Problem
🐾 Tiere sind keine Sachen – für einen stärkeren rechtlichen und strafrechtlichen Schutz von Tieren
Unsere Forderungen
Wir fordern den Gesetzgeber auf, den rechtlichen und strafrechtlichen Schutz von Tieren deutlich zu stärken und bestehende Schutzlücken zu schließen.
1. Rechtssicheres Eingreifen bei akuter Tierquälerei
Wer konkrete und nachvollziehbare Kenntnis davon erhält, dass ein Tier unmittelbar erheblich gefährdet, misshandelt oder gequält wird, soll verpflichtet sein, unverzüglich die Polizei oder die zuständige Tierschutzbehörde zu verständigen.
Für akute Notfälle, in denen behördliche Hilfe nicht rechtzeitig erreicht werden kann, soll gesetzlich eindeutig geregelt werden, unter welchen engen Voraussetzungen eine Person zum unmittelbaren Schutz des Tieres eingreifen darf.
Wer unter diesen Voraussetzungen erforderlich, verhältnismäßig und ausschließlich zum Schutz des Tieres handelt, soll vor einer nachträglichen strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Inanspruchnahme wegen des erforderlichen Eingriffs geschützt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden.
Die Regelung soll ausdrücklich keinen Freibrief für das beliebige Betreten fremder Wohnungen, Grundstücke oder sonstiger geschützter Bereiche darstellen.
2. Recht des Tieres auf artgerechte Bewegung und Auslauf
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bedürfnisse eines Tieres nach Bewegung, Auslauf und sozialem Kontakt sollen als eigenständiges Schutzinteresse des Tieres stärker berücksichtigt werden.
Bei Hunden soll eine erhebliche oder wiederholte Missachtung der gesetzlichen Anforderungen an Bewegung und Auslauf ausdrücklich als tierschutzwidriger Freiheitsentzug anerkannt und wirksam sanktioniert werden.
Dabei sind insbesondere Alter, Rasse, Gesundheitszustand, Verhalten und die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres zu berücksichtigen.
Die Regelung soll sicherstellen, dass ein Tier nicht dauerhaft oder wiederholt in seiner natürlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, obwohl keine gesundheitlichen oder sonstigen rechtlich anerkannten Gründe dafür vorliegen.
3. Entführung und Freiheitsentzug von Heimtieren
Die unbefugte Wegnahme eines Hundes, einer Katze oder eines anderen Heimtiers gegen den ausdrücklich erklärten oder erkennbaren Willen der Halterin oder des Halters soll nicht lediglich als gewöhnlicher Diebstahl behandelt werden.
Wir fordern die Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes der Entführung eines Heimtiers.
Die strafrechtliche Bewertung soll berücksichtigen, dass ein Heimtier ein fühlendes Lebewesen ist und durch seine unbefugte Wegnahme nicht lediglich ein Vermögensgegenstand entzogen wird, sondern das Tier aus seinem vertrauten Lebensumfeld und von seinen Bezugspersonen getrennt wird.
Wird ein entführtes Tier anschließend eingesperrt, festgehalten oder anderweitig seiner Bewegungsfreiheit beraubt, soll dies zusätzlich als Freiheitsentzug eines Tieres berücksichtigt werden.
Die Strafandrohung für die Entführung eines Heimtiers soll sich an der besonderen Schwere der Tat orientieren und eine vergleichbare rechtliche Gewichtung wie schwere Freiheitsdelikte gegenüber Menschen erreichen.
Ausgenommen bleiben Maßnahmen, die aufgrund einer gesetzlichen Befugnis oder zur unmittelbaren Abwehr einer konkreten Gefahr für Menschen, andere Tiere oder das betroffene Tier selbst erforderlich sind.
Die natürliche Abwehr- oder Schutzreaktion eines Tieres auf eine unbefugte Wegnahme darf nicht als Rechtfertigung für die Entführung, Bestrafung oder den anschließenden Freiheitsentzug des Tieres herangezogen werden.
4. Rechtssichere Beweissicherung bei Tierquälerei
Bei einem konkreten und nachvollziehbaren Verdacht auf Tierquälerei oder einen erheblichen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Vorschriften sollen Foto-, Video- und – soweit gesetzlich zulässig – Tonaufnahmen zur Dokumentation des Sachverhalts rechtssicher den zuständigen Behörden und Gerichten vorgelegt werden können.
Ein solches Beweismittel soll nicht allein deshalb ausgeschlossen werden können, weil durch die Aufnahme Persönlichkeits-, Bild- oder vergleichbare Rechte einer beteiligten Person berührt wurden.
Bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit sollen insbesondere das Wohl des betroffenen Tieres, die Schwere des möglichen Tierschutzverstoßes und das öffentliche Interesse an dessen Aufklärung angemessen berücksichtigt werden.
Die betroffene Person soll die Prüfung eines solchen Beweismittels nicht allein durch die Berufung auf das Recht am eigenen Bild oder andere Persönlichkeitsrechte verhindern können, wenn die Aufnahme der Aufklärung eines konkreten Tierschutzverstoßes dient.
Die Regelung soll ausdrücklich keinen Freibrief für Hausfriedensbruch, beliebige heimliche Aufnahmen, Überwachung oder öffentliche Bloßstellung darstellen. Es sollen klare gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, unter denen die Beweissicherung zum Schutz von Tieren zulässig ist.
Über die konkrete Verwertbarkeit einer Aufnahme im jeweiligen Verfahren soll weiterhin das zuständige Gericht nach den gesetzlichen Vorgaben entscheiden.
Begründung
Tiere sind fühlende Lebewesen und keine Sachen. Dies erkennt auch das deutsche Recht ausdrücklich an. § 90a BGB bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind. Gleichzeitig werden auf Tiere grundsätzlich die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend angewendet, soweit keine besonderen Regelungen bestehen.
Aus Sicht dieser Petition besteht gerade an dieser Stelle weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Das deutsche Tierschutzrecht enthält bereits wichtige Schutzvorschriften. Nach § 2 TierSchG müssen Tiere ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Außerdem darf ihre Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Für Hunde bestehen darüber hinaus besondere Anforderungen an Auslauf und Umgang.
Trotz dieser bestehenden Regelungen können Situationen entstehen, in denen der Schutz eines Tieres nicht ausreichend wirksam durchgesetzt werden kann.
Diese Petition möchte deshalb bestehende Schutzlücken schließen und den rechtlichen Schutz von Tieren konsequenter ausgestalten.
Schutz vor Tierquälerei muss praktisch durchsetzbar sein
Schwere Tierquälerei ist bereits heute strafbar. Ein gesetzlicher Schutz kann jedoch nur dann wirksam sein, wenn Verstöße erkannt, gemeldet, dokumentiert und verfolgt werden können.
Deshalb fordert diese Petition klare Regelungen für Situationen, in denen ein Tier akut gefährdet ist und schnelles Handeln erforderlich sein kann.
Menschen sollen in solchen Notfällen nicht vor der Entscheidung stehen, entweder wegzusehen oder bei einem notwendigen Eingreifen selbst rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Gleichzeitig soll eine solche Regelung keinen Freibrief für das eigenmächtige Betreten fremder Wohnungen oder Grundstücke schaffen. Es soll vielmehr gesetzlich eindeutig festgelegt werden, wann ein unmittelbares Eingreifen zum Schutz eines akut gefährdeten Tieres zulässig ist.
Das Recht des Tieres auf Bewegung und Auslauf
Ein Tier kann seine Bedürfnisse nicht selbst gegenüber seinem Halter oder den Behörden durchsetzen.
Deshalb müssen die bestehenden Anforderungen an Bewegung, Auslauf, Betreuung und artgerechte Haltung tatsächlich wirksam sein.
Die Petition fordert, erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen diese Anforderungen stärker als tierschutzwidrigen Freiheitsentzug zu berücksichtigen.
Dabei müssen selbstverständlich Alter, Rasse, Gesundheitszustand, Verhalten und die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Tieres berücksichtigt werden.
Entführung eines Heimtiers
Nach § 242 StGB wird der klassische Diebstahl als Wegnahme einer fremden beweglichen Sache geregelt. Gleichzeitig stellt § 90a BGB ausdrücklich klar, dass Tiere keine Sachen sind.
Die Petition setzt deshalb bei dieser rechtlichen Besonderheit an.
Wer einen Hund, eine Katze oder ein anderes Heimtier unbefugt aus seinem Lebensumfeld entfernt, nimmt nicht lediglich einen Gegenstand weg. Ein fühlendes Lebewesen wird von seiner Bezugsperson, seiner vertrauten Umgebung und seinem bisherigen Lebensumfeld getrennt.
Deshalb soll ein eigenständiger Straftatbestand der Entführung eines Heimtiers geschaffen werden.
Auch ein anschließender unrechtmäßiger Freiheitsentzug des Tieres soll ausdrücklich berücksichtigt werden.
Beweise für Tierquälerei dürfen nicht wirkungslos werden
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Petition ist die rechtssichere Beweissicherung.
Wenn Foto-, Video- oder zulässige Tonaufnahmen einen konkreten Tierschutzverstoß dokumentieren, müssen diese Informationen den zuständigen Behörden und Gerichten zur Prüfung zur Verfügung stehen können.
Solche Aufnahmen sollen nicht allein deshalb aus der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden können, weil dabei Persönlichkeits-, Bild- oder vergleichbare Rechte berührt wurden.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, Persönlichkeitsrechte vollständig abzuschaffen.
Ebenso wenig soll es Privatpersonen erlaubt werden, beliebig in fremde Wohnungen oder Grundstücke einzudringen oder Menschen öffentlich anzuprangern.
Vielmehr soll eine gesetzlich geregelte Abwägung geschaffen werden, bei der auch das Wohl des betroffenen Tieres, die Schwere des möglichen Tierschutzverstoßes und das öffentliche Interesse an dessen Aufklärung berücksichtigt werden.
Unser Anliegen
Diese Petition möchte erreichen, dass der Schutz von Tieren nicht nur auf dem Papier besteht, sondern in der Praxis wirksam durchgesetzt werden kann.
Tiere können selbst keine Anzeige erstatten, keinen Anwalt beauftragen und keine Petition unterschreiben. Gerade deshalb liegt es in der Verantwortung des Gesetzgebers, ihnen einen Rechtsrahmen zu geben, der ihren besonderen Status als fühlende Lebewesen angemessen berücksichtigt.
Tiere sind keine Sachen. Sie sind fühlende Lebewesen und verdienen einen entsprechend wirksamen rechtlichen Schutz. 🐾⚖️
🎯 Unser Ziel
Ziel dieser Petition ist es, den rechtlichen und strafrechtlichen Schutz von Tieren in Deutschland deutlich zu stärken und bestehende Schutzlücken zu schließen.
Tiere sollen nicht nur rechtlich als fühlende Lebewesen anerkannt werden, sondern auch in der praktischen Anwendung des Rechts einen entsprechend starken und wirksamen Schutz erhalten.
Wir wollen erreichen, dass:
🐾 Tiere wirksamer vor Tierquälerei und erheblichem Leiden geschützt werden.
🚨 Menschen in akuten Tierschutz-Notfällen rechtssicher handeln können.
🐕 Das Recht des Tieres auf artgerechte Bewegung, Auslauf und Betreuung stärker geschützt wird.
🐶 Die unbefugte Wegnahme eines Heimtieres als Entführung eines Tieres rechtlich eigenständig anerkannt wird.
🔒 Der unrechtmäßige Freiheitsentzug eines Tieres ausdrücklich berücksichtigt und wirksam sanktioniert wird.
📷 Foto-, Video- und zulässige Tonaufnahmen zur Dokumentation konkreter Tierschutzverstöße rechtssicher genutzt und den zuständigen Stellen vorgelegt werden können.
⚖️ Ein konkreter Tierschutzverstoß nicht allein deshalb ungeklärt bleibt, weil bei der Beweissicherung Persönlichkeits- oder Bildrechte berührt wurden.
🏛️ Behörden und Gerichte eine klare gesetzliche Grundlage für die Bewertung solcher Beweismittel erhalten.
🛡️ Gleichzeitig verhindert wird, dass die neuen Regelungen zu einem Freibrief für Hausfriedensbruch, beliebige Überwachung oder öffentliche Bloßstellung werden.
Unser übergeordnetes Ziel
Wir wollen einen Rechtsrahmen schaffen, in dem der Schutz eines Tieres tatsächlich wirksam durchgesetzt werden kann.
Ein Tier soll nicht erst dann wirksam geschützt werden, wenn sein Leid bereits ein schwerwiegendes Ausmaß erreicht hat.
Wer ein Tier quält, unrechtmäßig entführt, seiner Freiheit beraubt oder seine grundlegenden Bedürfnisse erheblich missachtet, soll mit wirksamen rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Tiere können ihre Rechte nicht selbst einfordern. Deshalb brauchen sie einen starken rechtlichen Schutz, der ihnen eine Stimme gibt. 🐾⚖️

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Petition am 8. August 2026 erstellt