Mise à jour sur la pétition🛑 Stoppt Kindeswohlgefährdung durch deutsche Familiengerichte!Jugendämter ausser Kontrolle
Eva G.Norddeutschland, Allemagne
17 juil. 2025

Unkontrollierte Rolle von Jugendämtern in familiengerichtlichen Verfahren

 

I. Problemstellung

Jugendämter agieren in familiengerichtlichen Verfahren oft gleichzeitig als Beteiligte, Gutachter und organisierende Instanz. Ihre Einschätzungen und Formulierungen werden häufig wörtlich in gerichtliche Entscheidungen übernommen, ohne dass das Gericht eigene Beweisaufnahme durchführt. Dies führt zu einer faktischen Entmündigung der richterlichen Amts- und Prüfpflicht.

 

II. Juristische Kurzbegründung

Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG)
Das Familiengericht ist zur eigenständigen Sachverhaltsermittlung verpflichtet und darf seine Verantwortung nicht an das Jugendamt delegieren.
Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) & richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG)
Die unkritische Übernahme von Stellungnahmen des Jugendamts unterminiert die richterliche Entscheidungsautonomie. Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass eine faktische Abhängigkeit von externer Einflussnahme die richterliche Verantwortung beschädigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.09.2018 – 1 BvR 3116/17).
Empirische Erkenntnisse
Eine aktuelle Studie dokumentiert, dass in 147 von 154 familiengerichtlichen Fällen stereotype Bewertungen (z. B. „Bindungsintoleranz“, „psychische Störung“) vom Jugendamt geliefert und ohne kritische Prüfung durch das Gericht übernommen werden – Urteilsmuster, die Mütter und Kinder systematisch benachteiligen und faktisch aus rechtlicher Kontrolle nehmen. Dies verletzt sowohl das Recht auf faires Verfahren als auch verfassungsrechtliche Standards der exakten Sachverhaltsfeststellung  .

 

III. Forderung an die Bundesregierung

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen ihrer Bundesaufsicht gemäß Art. 84 GG aktiv zu werden:

Evaluierung der institutionellen Rolle
Transparente Analyse der strukturellen Beziehungen zwischen Jugendämtern und Familiengerichten – mit Fokus auf Fälle, in denen Amtsermittlungen ungeprüft übernommen wurden.
Einführung verbindlicher Standards zur Beweiswürdigung
Festlegung klarer Vorgaben: Welche Aussagen des Jugendamts können wie gewertet werden? Wann ist ergänzende eigene Beweisaufnahme erforderlich?
Regeln zur Begrenzung informeller Kommunikation
Etablierung von Richtlinien, um inoffizielle Absprachen zwischen Gericht und Jugendamt zu unterbinden und die gerichtliche Entscheidungsautonomie sicherzustellen.
Bericht und Kontrolle
Vorlage eines Berichts an den Bundestag über Umfang, Art und Folgen dieser strukturellen Verflechtung – einschließlich Wettbewerbsmechanismen zur Sicherstellung gerichtlicher Unabhängigkeit.

 

IV. Quelle

u.a.
Studie von Wolfgang Hammer (2024) „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren“, die belegte Fälle unkritischer Übernahme von Jugendamtmeinungen aufdeckte  .

 

V. Warum Bundesaufsicht notwendig ist

 

Die beschriebene Praxis ist systemisch und bundesweit – sie gefährdet das Rechtsstaatsprinzip und die richterliche Unabhängigkeit über Ländergrenzen hinweg. Bundesaufsicht nach Art. 84 GG ist in diesem Fall rechtlich geboten, um einheitliche Mindeststandards und gerichtliche Kontrolle sicherzustellen. Nur so kann verhindert werden, dass jugendhilfe-instrumentalisierte Einflussnahmen rechtsverbindliche Entscheidungen bereits vorwegnehmen.

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