
Stoppt Kindeswohlgefährdung durch rechtswidrige Entscheidungen an Familiengerichten – Für echten Gewaltschutz und unabhängige Kontrolle der Jugendämter!
In Deutschland kommt es immer wieder zu systematischen Kindeswohlgefährdungen durch Fehlentscheidungen an Familiengerichten – vielfach unter Mitwirkung von Jugendämtern, die ihrer Schutzpflicht nicht nachkommen.
🔴 Was läuft schief?
– Jugendämter führen über Jahre hinweg keine ausreichende Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII durch – selbst bei massiven Hinweisen auf Gewalt, Missbrauch oder Kindesmisshandlung.
– Zahlreiche schriftliche Gefährdungsmeldungen von betroffenen Eltern bleiben unbeantwortet – teilweise über 800 Tage.
– Stattdessen fließen ungeprüfte, teils falsche Informationen (z. B. angebliche „Axtvorfälle“ oder manipulierte Gutachten) in familiengerichtliche Verfahren ein und führen zum Kindesentzug.
– Familiengerichte stützen sich auf ideologisch voreingenommene oder methodisch unhaltbare Sachverständigengutachten.
– Richter:innen entscheiden in Fällen, in denen sie bereits als befangen galten oder persönlich mit Jugendamtsleitungen vernetzt sind.
– Externe Akteure mit extremistischem oder verfassungsfeindlichem Hintergrund nehmen gezielt Einfluss auf Verfahren.
– In mehreren Fällen kam es zu tatsächlicher Polizeigewalt gegen Kinder – unter Mitwirkung oder Duldung von Jugendämtern.
– In einem Fall wurde die Mutter durch fingierte polizeiliche Maßnahmen entmündigt, während das Kind isoliert vom Bruder und von sicheren Bezugspersonen festgehalten wurde.
⚖️ Rechtsverstöße und Missstände:
– Verletzung von Art. 3, 6 und 20 Grundgesetz
– Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3, 9, 19)
– Missachtung der Istanbul-Konvention zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt
– Verstöße gegen Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (Recht auf Familienleben)
– Verstoß gegen das staatliche Schutzgebot nach § 1 und § 8a SGB VIII
– Datenschutzverstöße (u. a. gegen Art. 16, 17 DSGVO) durch Speicherung falscher Polizeiberichte in Sozialakten
– Verfahrensmanipulation durch unterlassene Akteneinsicht und selektive Aktenführung
– Untätigkeit der Fachaufsicht trotz begründeter Beschwerden
📢 Unsere Forderungen:
1. Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen für Familiengerichte und Jugendämter, analog zu Ombudschaften.
2. Anwendung der Istanbul-Konvention in allen Verfahren mit Gewaltbezug – auch bei familiengerichtlichen Entscheidungen.
3. Verpflichtende Anhörung und Einbindung von Kindern nach fachlich gesicherten Standards.
4. Sanktionen gegen Jugendämter und Sachverständige, die systematisch gegen Verfahrensrecht oder Kinderschutz verstoßen.
5. Eingreifen des Bundes gemäß Art. 84 GG, wenn Landesjugendämter oder Justizministerien ihrer Aufsichtspflicht nicht nackommen.