STOPPT die Gestaltungssatzung für Nierst und Ilverich! Schluss mit Bevormundung!

Das Problem

STOPPT die Gestaltungssatzung für Nierst und Ilverich! Schluss mit Bevormundung!

Worum geht es?

In seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2024 (17:00 Uhr, Bürgerhaus, Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch-Lank, Raum S1/S2) wird der „Ausschuss für Planung und Liegenschaften“ je eine „Gestaltungssatzung“ für Nierst und Ilverich vorstellen. Folgt der Stadtrat der Empfehlung, können schon nach der nächsten Ratssitzung am 29.02. die Gestaltungssatzungen in Kraft treten.

Wer ist betroffen?

Betroffen ist ein Großteil von Nierst (im Wesentlichen östlich der Stratumerstr.) sowie der südliche Ortsteil von Ilverich (südlich der Straße „Auf dem Band“).

Welche Folgen hat das?

Hier wird empfindlich in Entscheidungen der Eigentümer hinsichtlich künftiger Neu-, An- oder Umbauten eingegriffen. Es kommt einer Entmündigung gleich. Die ausführlichen Satzungen unter ratsinfo.meerbusch.de > Aktuelle Sitzungen > Do. 25.01.2024 „Ausschuss für Planung und Liegenschaften“ oder >

https://www.gruene-meerbusch.de/positionen/gestaltungssatzung-nierst/

hier ein Auszug:

· nur noch Satteldächer erlaubt – Dachneigung akribisch in Gradzahlen (35° - 45°) vorgeschrieben. Walm- und Krüppelwalmdächer: Verboten!

· Drempelhöhe (traufseitige Mauerhöhe im Obergeschoss) nur max. 50 Zentimeter. Eine optimale Wohnraumnutzung im 1. OG – selbst bei eingeschossiger Bauweise: Verboten!

· Fenster nur stehend rechteckig erlaubt, im Verhältnis HxB = 3:2. Breite Tageslicht-Spender, die das Wohnraumklima begünstigen, oder einfach optisch zum Gesamtbild passen: Verboten!

· Außenwände an Häusern nur in Klinker erlaubt. Und zwar nur in Rot bis Rotbraun. Eine nachträgliche, energetische Sanierung mit außenliegender Wärmedämmung: Verboten!

· Türen, Tore und Fensterrahmen nur in bestimmten Farben zulässig.  Individuellen Geschmack tolerieren: Verboten!

· Eine Hecke als Grundstückseinfriedung, max. 1,25m. Sichtschutz und Privatsphäre: Verboten!

· Stellplätze sind nur noch an Einfahrten zu Garagen zulässig. Laut Bundesregierung bitte so schnell wie möglich hin zur Elektromobilität. Und wo lädt man sein(e) E-Auto(s)? Auf dem einzig vorhandenen Stellplatz – es sei denn, man kann sich zwei Garagen leisten?!? Öffentlichen Straßenraum entlasten und zwei Stellplätze anlegen: Verboten!

· Garagen müssen in Farbgebung und Material dem Hauptgebäude angepasst werden. Preisgünstige Fertiggarage: Verboten!

Stimmen Sie ab!

  • Gegen eine Gestaltungssatzung für Nierst und Ilverich!
  • Gegen Bevormundung und Bürokratie-Wahnsinn!
  • Für freiheitliche Selbstbestimmung an Eigentum, Grund und Boden!
Erfolg
Diese Petition war mit 878 Unterstützer*innen erfolgreich!

Das Problem

STOPPT die Gestaltungssatzung für Nierst und Ilverich! Schluss mit Bevormundung!

Worum geht es?

In seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2024 (17:00 Uhr, Bürgerhaus, Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch-Lank, Raum S1/S2) wird der „Ausschuss für Planung und Liegenschaften“ je eine „Gestaltungssatzung“ für Nierst und Ilverich vorstellen. Folgt der Stadtrat der Empfehlung, können schon nach der nächsten Ratssitzung am 29.02. die Gestaltungssatzungen in Kraft treten.

Wer ist betroffen?

Betroffen ist ein Großteil von Nierst (im Wesentlichen östlich der Stratumerstr.) sowie der südliche Ortsteil von Ilverich (südlich der Straße „Auf dem Band“).

Welche Folgen hat das?

Hier wird empfindlich in Entscheidungen der Eigentümer hinsichtlich künftiger Neu-, An- oder Umbauten eingegriffen. Es kommt einer Entmündigung gleich. Die ausführlichen Satzungen unter ratsinfo.meerbusch.de > Aktuelle Sitzungen > Do. 25.01.2024 „Ausschuss für Planung und Liegenschaften“ oder >

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hier ein Auszug:

· nur noch Satteldächer erlaubt – Dachneigung akribisch in Gradzahlen (35° - 45°) vorgeschrieben. Walm- und Krüppelwalmdächer: Verboten!

· Drempelhöhe (traufseitige Mauerhöhe im Obergeschoss) nur max. 50 Zentimeter. Eine optimale Wohnraumnutzung im 1. OG – selbst bei eingeschossiger Bauweise: Verboten!

· Fenster nur stehend rechteckig erlaubt, im Verhältnis HxB = 3:2. Breite Tageslicht-Spender, die das Wohnraumklima begünstigen, oder einfach optisch zum Gesamtbild passen: Verboten!

· Außenwände an Häusern nur in Klinker erlaubt. Und zwar nur in Rot bis Rotbraun. Eine nachträgliche, energetische Sanierung mit außenliegender Wärmedämmung: Verboten!

· Türen, Tore und Fensterrahmen nur in bestimmten Farben zulässig.  Individuellen Geschmack tolerieren: Verboten!

· Eine Hecke als Grundstückseinfriedung, max. 1,25m. Sichtschutz und Privatsphäre: Verboten!

· Stellplätze sind nur noch an Einfahrten zu Garagen zulässig. Laut Bundesregierung bitte so schnell wie möglich hin zur Elektromobilität. Und wo lädt man sein(e) E-Auto(s)? Auf dem einzig vorhandenen Stellplatz – es sei denn, man kann sich zwei Garagen leisten?!? Öffentlichen Straßenraum entlasten und zwei Stellplätze anlegen: Verboten!

· Garagen müssen in Farbgebung und Material dem Hauptgebäude angepasst werden. Preisgünstige Fertiggarage: Verboten!

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  • Gegen Bevormundung und Bürokratie-Wahnsinn!
  • Für freiheitliche Selbstbestimmung an Eigentum, Grund und Boden!

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