
Liebe Petitionsunterstützer,
lt. aktuellem Amtsblatt Straußfurt (05/2026) steht uns bis einschließlich 03.07.2026 die Möglichkeit offen unter https://www.vgstraussfurt.de/bekanntmachungen/index.php
die Planzeichungen, Ziele und wesentliche Auswirkungen gemäß § 2a Nr. 1 BauGB* einzusehen.
Nur leider musste ich feststellen, dass unter der angegeben Webseite keine Bekanntmachungen von Werningshausen aufgeführt sind. Somit bleibt es uns nur abzuwarten ob ab 18.05. die Dokumente zur Einsicht vorliegen.
Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ist der erste Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren. Sie informiert Bürgerinnen und Bürger über Ziele und Zwecke der Planung, wenn diese noch flexibel ist. Bürger (auch Kinder und Jugendliche) erhalten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung ihrer Ideen, Bedenken und Anregungen, die in den weiteren Planungsprozess einfließen können.
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, jeden Vorschlag zu übernehmen, muss aber die Stellungnahmen in der Bauleitplanung abwägen
* Auswirkungen der Planung auf Soziales, Wirtschaft und Umwelt. Dies umfasst Auswirkungen auf Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter.
Ich hoffe es tragen zahlreiche Bürger dazu bei, Ideen und Einwände zum Schutz des Natura 2000 Naturschutzgebietes (bedeutendste internationale Schutzkategorie auf gleicher Ebene der UNESCO-Welterbestätten) sowie des Schutzes der Zug-Vogel-Flugrouten in Verbindung mit der Vogelruhestätte Rückhaltebecken Straußfurt, sowie der kreuzenden Flugroute der Eulen und Greifvögel, welche durch den 188 Hektar großen Windkraftanlagenpark abgeschnitten werden.
Ich wünsche euch ein erholsames, langes Wochenende. Den Familien eine schöne gemeinsame Zeit.
Liebe Grüße
Frank Hornung