Stoppt das geplante Gebäudeenergiegesetz! - Es ist der Todesstoß für unseren Wald!

Das Problem

Wichtiges Update! jetzt ist auch meine Bundestagspetition zugelassen! dringend auch:Hier unterzeichen!

nur die Bundestagspetition ist rechtlich bindend, d.h. sie ermöglicht bei 50.000 Unterschriften eine öffentliche Ausschusssitzung im Bundestag! 

Durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird Heizen mit Holz/Hackschnitzel/Pellets im Neubau verboten und auch im Bestand stark eingeschränkt! Doch scheinbar hat keiner an die Auswirkungen für die Forstwirtschaft und damit unseren Wald als Klimaretter gedacht! 

Unsere Wälder speichern eine enorme Menge an CO² und sind eine wichtige Senke von Treibhausgasen im Klimasystem. Mit dem geplanten GEG wird die Aufarbeitung von Schadholz - also das Fällen von Bäumen, die beispielsweise von Schädlingen befallen sind - radikal unwirtschaftlich. Das liegt daran, dass wir Waldbewirtschafter die Aufarbeitung nicht mehr über die Einnahmen durch den Verkauf von Brennholz/Hackschnitzel finanzieren können.

Wenn wir Waldbewirtschafter die Aufarbeitung von Schadholz nicht mehr finanzieren können, wird das fatale Folgen haben, zum Beispiel: Die massive Ausbreitung von Kahlflächen durch Borkenkäfer o.Ä. Das macht unser Ökosystem flächendeckend nicht lange mit. Auch der so wichtige Waldumbau - hin zu einem klimabeständigeren Mischwald - erleidet dann den kompletten K.O. Denn auch dies ist ein teures und zeitaufwendiges Unterfangen!

für aktuelle Infos haben wir diesen Youtube-Kanal eingerichtet:

https://youtube.com/@Holz_ist_erneuerbare_Energie

 

avatar of the starter
Michael FranzPetitionsstarter*in
Erfolg
Diese Petition war mit 127.682 Unterstützer*innen erfolgreich!

Das Problem

Wichtiges Update! jetzt ist auch meine Bundestagspetition zugelassen! dringend auch:Hier unterzeichen!

nur die Bundestagspetition ist rechtlich bindend, d.h. sie ermöglicht bei 50.000 Unterschriften eine öffentliche Ausschusssitzung im Bundestag! 

Durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird Heizen mit Holz/Hackschnitzel/Pellets im Neubau verboten und auch im Bestand stark eingeschränkt! Doch scheinbar hat keiner an die Auswirkungen für die Forstwirtschaft und damit unseren Wald als Klimaretter gedacht! 

Unsere Wälder speichern eine enorme Menge an CO² und sind eine wichtige Senke von Treibhausgasen im Klimasystem. Mit dem geplanten GEG wird die Aufarbeitung von Schadholz - also das Fällen von Bäumen, die beispielsweise von Schädlingen befallen sind - radikal unwirtschaftlich. Das liegt daran, dass wir Waldbewirtschafter die Aufarbeitung nicht mehr über die Einnahmen durch den Verkauf von Brennholz/Hackschnitzel finanzieren können.

Wenn wir Waldbewirtschafter die Aufarbeitung von Schadholz nicht mehr finanzieren können, wird das fatale Folgen haben, zum Beispiel: Die massive Ausbreitung von Kahlflächen durch Borkenkäfer o.Ä. Das macht unser Ökosystem flächendeckend nicht lange mit. Auch der so wichtige Waldumbau - hin zu einem klimabeständigeren Mischwald - erleidet dann den kompletten K.O. Denn auch dies ist ein teures und zeitaufwendiges Unterfangen!

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Die Entscheidungsträger*innen

Robert Habeck
Vizekanzler, Bundesminister für Klimaschutz- und Wirtschaft
Beantwortet
Die Wärmewende ist ein großes gesamtgesellschaftliches Projekt. Viele von Ihnen wollen Ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten und klimafreundlich heizen. Sie machen sich aber Gedanken, wie Sie das konkret umsetzen und ob Sie es sich leisten können. Und Sie verdienen Antworten. Ich nehme Ihre in der Petition geäußerte Kritik und Ihre Sorgen sehr ernst. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) befindet sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung, die zweite und dritte Lesung wird voraussichtlich Anfang September stattfinden. Die Nutzung von Biomasse, darunter Holz, wird nach derzeitigem Stand sowohl im Neubau als auch im Bestand weiterhin möglich sein. Es muss weder eine bestehende Biomasseheizung stillgelegt noch eine zu erneuernde durch eine andere Heizungsart ausgetauscht werden. Gerade für denkmalgeschützte Gebäude ist zu erwarten, dass Biomasseanlagen eine häufige Erfüllungsoption darstellen werden. Zudem bleiben auch im Neubau Hybridheizungen aus Biomasse und Wärmepumpe zulässig. Weitere Informationen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und zu Förderprogrammen, sowie Praxisbeispiele finden Sie auf www.energiewechsel.de.
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