

Stoppen Sie den Zucker, -und Salzgehalt der verarbeitenden Lebensmittelindustrie.


Stoppen Sie den Zucker, -und Salzgehalt der verarbeitenden Lebensmittelindustrie.
Das Problem
Petition: Für eine gesündere Ernährung – Reduzierung von Zucker und Salz in Lebensmitteln für Kinder und Jugendliche sowie der gesamten Bevölkerung (Kinder und Jugendliche genießen dabei besondere Priorität)
An den Petitionsausschuss des Bundestages,
ich setze mich für die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen und der Bevölkerung ein. Es ist bekannt, dass der hohe Zuckergehalt und Salzgehalt in vielen verarbeiteten Lebensmitteln erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen können. Besonders bei Kindern und Jugendlichen, deren Körper und Gehirn sich noch entwickeln, können diese ungesunden Inhaltsstoffe langfristige Folgen haben, wie Übergewicht, Diabetes, Bluthochdruck und andere chronische Erkrankungen. Dadurch kann es auch zu gesellschaftlicher Vereinsamung und sozialer Ausgrenzung kommen.
Deshalb bitte ich um:
Strengere gesetzliche Vorgaben für den Zuckergehalt und Salzgehalt in Lebensmitteln, die speziell für Kinder und Jugendliche bestimmt sind.
Verpflichtende Kennzeichnung des Zuckergehalts und Salzgehalts auf Verpackungen, um bewusste Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
Förderung von gesunden Alternativen in der Lebensmittelindustrie, um kinderfreundliche, nährstoffreiche Produkte zu fördern.
Aufklärungskampagnen in Schulen und Medien, um Eltern und Kinder über die Risiken zu informieren und gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern.
Vorschlagendes Gesetz zur Reduzierung des Zucker- und Salzgehalts in Lebensmitteln (Zucker- und Salzreduktionsgesetz)
§ 1. Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung, speziell bei Kindern und Jugendlichen, durch verbindliche Vorgaben zur Verringerung des Zuckergehalts und Salzgehalts in verarbeiteten Lebensmitteln zu verbessern und langfristig ernährungsbedingte Erkrankungen zu reduzieren.
§ 2. Verpflichtung der Lebensmittelindustrie
(1) Alle Hersteller von verarbeiteten Lebensmitteln, die für den Verkauf in Deutschland bestimmt sind, sind verpflichtet, die festgelegten Grenzwerte für Zucker- und Salzgehalt einzuhalten.
(2) Die Vorgaben sollten gelten ab dem 1. Januar 2026.
§ 3. Überwachung und Kontrolle
(1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) überwacht die Einhaltung der Vorgaben.
(2) Hersteller sind verpflichtet, jährlich Berichte über die Einhaltung der Grenzwerte vorzulegen.
(3) Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 1. Mio Euro verhängt werden.
§ 4. Kennzeichnungspflichten
Ab dem 1. Januar 2026 sind alle verarbeiteten Lebensmittel mit einer deutlich sichtbaren Angabe des Zuckergehalts und Salzgehalts auf der Verpackung zu versehen.
§ 5. Förderung gesunder Alternativen
Der Staat fördert die Entwicklung und Vermarktung von Produkten mit reduziertem Zucker- und Salzgehalt durch finanzielle Unterstützung, Forschungsförderung und Aufklärungskampagnen.
§ 6. Inkrafttreten
Dieses Gesetz sollte am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Grenzwerte für Zucker- und Salzgehalt in Lebensmittelgruppen
Lebensmittelgruppe
Maximaler Zuckergehalt pro 100 g / Maximaler Salzgehalt pro 100 g
-Erfrischungsgetränke (Limonaden, Cola, Fruchtsäfte) 5 g/ 0,2 g
-Fertigsuppen und -suppen 3 g/ 1,2 g
-Fertiggerichte (z.B. Tiefkühlpizza, Aufläufe) 8 g/ 1,5 g
-Snacks (Chips, Salzstangen, Kekse) 10 g/ 1,8 g
-Joghurt und Milchdesserts 6 g/ 0,3 g
-Frühstückscerealien 15 g/ 0,4 g
-Süßwaren (Schokolade, Bonbons) 20 g/ 0,2 g
Lebensmittelgruppe
Maximaler Zuckergehalt pro 100 g / Maximaler Salzgehalt pro 100 g
-Energieriegel und Proteinriegel 8 g/ 0,5 g
-Fruchtjoghurts und Fruchtquarks 7 g/ 0,2 g
-Kuchen, Muffins, Gebäck (ohne Füllung) 12 g/ 0,4 g
-Eiscreme und gefrorene Desserts 10 g/ 0,1 g
-Ketchup, Soßen und Würzmittel 4 g/ 1,5 g
-Brot und Backwaren (z.B. Brötchen, Toast) 3 g/ 0,6 g
-Wurst- und Fleischwaren (z.B. Salami, Schinken) 2 g/ 1,8 g
-Milch und pflanzliche Milchalternativen 5 g/ 0,1 g
-Kinder- und Babylebensmittel 4 g/ 0,2 g
-Müsliriegel und Frühstücksflocken 10 g/ 0,3 g
Für Sportler und unterwegs, oft zuckerreich, daher sind Grenzwerte absolut notwendig.
Hinweise zur Umsetzung:
Schrittweise Einführung: Die Grenzwerte sollten ab 2026 gelten, mit Übergangsfristen für die Hersteller, um Anpassungen vorzunehmen.
Regelmäßige Überprüfung: Die Werte werden alle 3 Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst, um wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Kennzeichnung: Ab dem 1. Januar 2026 sollten alle Produkte mit den genauen Zuckergehalts- und Salzgehaltsangaben auf der Verpackung versehen sein, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei bewusster Ernährung zu unterstützen.
Unterstützung: Der Staat fördert die Entwicklung von Produkten, die die Grenzwerte einhalten, durch Forschungs- und Innovationsförderung.
Erweiterte Tabelle: Spezielle Lebensmittelgruppen mit Grenzwerten für Zucker- und Salzgehalt
-Fruchtjoghurts und Fruchtquarks 7 g/ 0,2 g
Fruchtanteil erhöht, aber Zuckergehalt sollte kontrolliert werden
-Kuchen, Muffins, Gebäck (ohne Füllung) 12 g/ 0,4 g
Süßes Gebäck, oft viel Zucker, Grenzwerte sollen den Zuckergehalt reduzieren
-Eiscreme und gefrorene Desserts 10 g/ 0,1 g
Besonders bei Kinderprodukten, Salzgehalt sollte niedrig sein
-Ketchup, Soßen und Würzmittel 4 g/ 1,5 g
Hoher Salzgehalt, Grenzwerte sollen den Salzverbrauch senken
-Brot und Backwaren (z.B. Brötchen, Toast) 3 g/ 0,6 g
Salz im Brot, Grenzwerte sollen den Salzgehalt verringern
-Wurst- und Fleischwaren (z.B. Salami, Schinken) 2 g/ 1,8 g
-Milch und pflanzliche Milchalternativen 5 g/ 0,1 g
Zuckergehalt in Milchalternativen, Salzgehalt sollte niedrig sein
-Kinder- und Babylebensmittel 4 g/ 0,2 g
Besonders vorsichtig bei Kindern und Jugendlichen, Grenzwerte schützen vor zu viel Zucker und Salz
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Ziel des Gesetzes: Reduzierung des Zuckers und Salzes in verarbeiteten Lebensmitteln, um die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und ernährungsbedingte Krankheiten zu verringern.
Geltungsbereich: Für alle Hersteller, die Lebensmittel in Deutschland verkaufen, ab dem 1. Januar 2026.
Grenzwerte: Konkrete Höchstwerte für Zucker- und Salzgehalt in verschiedenen Lebensmittelgruppen, um den Zuckerkonsum und die Salzaufnahme zu senken.
Kennzeichnung: Ab dem 1. Januar 2026 sollten alle verarbeiteten und angebotenen Lebensmittel deutlich den Zuckergehalt und Salzgehalt auf der Verpackung ausweisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei bewusster Ernährung zu unterstützen.
Überwachung: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben durch Stichproben und Labortests. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 1. Million Euro verhängt werden.
Förderung: Der Staat unterstützt die Entwicklung und Vermarktung von Produkten mit reduziertem Zucker- und Salzgehalt
Wir müssen jetzt handeln und dieser Gefahr entgegentreten.
Jede Unterschrift zählt! Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen in einer gesünderen Umgebung aufwachsen und die Chance auf ein langes, gesundes Leben haben.
Unterschreiben Sie jetzt und teilen Sie diese Petition!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Thomas de Vachroi
Kampagne Armut eine Stimme geben
Zuviel Salz und Zucker in Lebensmittel
Kindercerealien enthalten zu viel Zucker

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Das Problem
Petition: Für eine gesündere Ernährung – Reduzierung von Zucker und Salz in Lebensmitteln für Kinder und Jugendliche sowie der gesamten Bevölkerung (Kinder und Jugendliche genießen dabei besondere Priorität)
An den Petitionsausschuss des Bundestages,
ich setze mich für die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen und der Bevölkerung ein. Es ist bekannt, dass der hohe Zuckergehalt und Salzgehalt in vielen verarbeiteten Lebensmitteln erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen können. Besonders bei Kindern und Jugendlichen, deren Körper und Gehirn sich noch entwickeln, können diese ungesunden Inhaltsstoffe langfristige Folgen haben, wie Übergewicht, Diabetes, Bluthochdruck und andere chronische Erkrankungen. Dadurch kann es auch zu gesellschaftlicher Vereinsamung und sozialer Ausgrenzung kommen.
Deshalb bitte ich um:
Strengere gesetzliche Vorgaben für den Zuckergehalt und Salzgehalt in Lebensmitteln, die speziell für Kinder und Jugendliche bestimmt sind.
Verpflichtende Kennzeichnung des Zuckergehalts und Salzgehalts auf Verpackungen, um bewusste Kaufentscheidungen zu ermöglichen.
Förderung von gesunden Alternativen in der Lebensmittelindustrie, um kinderfreundliche, nährstoffreiche Produkte zu fördern.
Aufklärungskampagnen in Schulen und Medien, um Eltern und Kinder über die Risiken zu informieren und gesunde Ernährungsgewohnheiten zu fördern.
Vorschlagendes Gesetz zur Reduzierung des Zucker- und Salzgehalts in Lebensmitteln (Zucker- und Salzreduktionsgesetz)
§ 1. Zweck des Gesetzes
Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung, speziell bei Kindern und Jugendlichen, durch verbindliche Vorgaben zur Verringerung des Zuckergehalts und Salzgehalts in verarbeiteten Lebensmitteln zu verbessern und langfristig ernährungsbedingte Erkrankungen zu reduzieren.
§ 2. Verpflichtung der Lebensmittelindustrie
(1) Alle Hersteller von verarbeiteten Lebensmitteln, die für den Verkauf in Deutschland bestimmt sind, sind verpflichtet, die festgelegten Grenzwerte für Zucker- und Salzgehalt einzuhalten.
(2) Die Vorgaben sollten gelten ab dem 1. Januar 2026.
§ 3. Überwachung und Kontrolle
(1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) überwacht die Einhaltung der Vorgaben.
(2) Hersteller sind verpflichtet, jährlich Berichte über die Einhaltung der Grenzwerte vorzulegen.
(3) Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 1. Mio Euro verhängt werden.
§ 4. Kennzeichnungspflichten
Ab dem 1. Januar 2026 sind alle verarbeiteten Lebensmittel mit einer deutlich sichtbaren Angabe des Zuckergehalts und Salzgehalts auf der Verpackung zu versehen.
§ 5. Förderung gesunder Alternativen
Der Staat fördert die Entwicklung und Vermarktung von Produkten mit reduziertem Zucker- und Salzgehalt durch finanzielle Unterstützung, Forschungsförderung und Aufklärungskampagnen.
§ 6. Inkrafttreten
Dieses Gesetz sollte am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Grenzwerte für Zucker- und Salzgehalt in Lebensmittelgruppen
Lebensmittelgruppe
Maximaler Zuckergehalt pro 100 g / Maximaler Salzgehalt pro 100 g
-Erfrischungsgetränke (Limonaden, Cola, Fruchtsäfte) 5 g/ 0,2 g
-Fertigsuppen und -suppen 3 g/ 1,2 g
-Fertiggerichte (z.B. Tiefkühlpizza, Aufläufe) 8 g/ 1,5 g
-Snacks (Chips, Salzstangen, Kekse) 10 g/ 1,8 g
-Joghurt und Milchdesserts 6 g/ 0,3 g
-Frühstückscerealien 15 g/ 0,4 g
-Süßwaren (Schokolade, Bonbons) 20 g/ 0,2 g
Lebensmittelgruppe
Maximaler Zuckergehalt pro 100 g / Maximaler Salzgehalt pro 100 g
-Energieriegel und Proteinriegel 8 g/ 0,5 g
-Fruchtjoghurts und Fruchtquarks 7 g/ 0,2 g
-Kuchen, Muffins, Gebäck (ohne Füllung) 12 g/ 0,4 g
-Eiscreme und gefrorene Desserts 10 g/ 0,1 g
-Ketchup, Soßen und Würzmittel 4 g/ 1,5 g
-Brot und Backwaren (z.B. Brötchen, Toast) 3 g/ 0,6 g
-Wurst- und Fleischwaren (z.B. Salami, Schinken) 2 g/ 1,8 g
-Milch und pflanzliche Milchalternativen 5 g/ 0,1 g
-Kinder- und Babylebensmittel 4 g/ 0,2 g
-Müsliriegel und Frühstücksflocken 10 g/ 0,3 g
Für Sportler und unterwegs, oft zuckerreich, daher sind Grenzwerte absolut notwendig.
Hinweise zur Umsetzung:
Schrittweise Einführung: Die Grenzwerte sollten ab 2026 gelten, mit Übergangsfristen für die Hersteller, um Anpassungen vorzunehmen.
Regelmäßige Überprüfung: Die Werte werden alle 3 Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst, um wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Kennzeichnung: Ab dem 1. Januar 2026 sollten alle Produkte mit den genauen Zuckergehalts- und Salzgehaltsangaben auf der Verpackung versehen sein, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei bewusster Ernährung zu unterstützen.
Unterstützung: Der Staat fördert die Entwicklung von Produkten, die die Grenzwerte einhalten, durch Forschungs- und Innovationsförderung.
Erweiterte Tabelle: Spezielle Lebensmittelgruppen mit Grenzwerten für Zucker- und Salzgehalt
-Fruchtjoghurts und Fruchtquarks 7 g/ 0,2 g
Fruchtanteil erhöht, aber Zuckergehalt sollte kontrolliert werden
-Kuchen, Muffins, Gebäck (ohne Füllung) 12 g/ 0,4 g
Süßes Gebäck, oft viel Zucker, Grenzwerte sollen den Zuckergehalt reduzieren
-Eiscreme und gefrorene Desserts 10 g/ 0,1 g
Besonders bei Kinderprodukten, Salzgehalt sollte niedrig sein
-Ketchup, Soßen und Würzmittel 4 g/ 1,5 g
Hoher Salzgehalt, Grenzwerte sollen den Salzverbrauch senken
-Brot und Backwaren (z.B. Brötchen, Toast) 3 g/ 0,6 g
Salz im Brot, Grenzwerte sollen den Salzgehalt verringern
-Wurst- und Fleischwaren (z.B. Salami, Schinken) 2 g/ 1,8 g
-Milch und pflanzliche Milchalternativen 5 g/ 0,1 g
Zuckergehalt in Milchalternativen, Salzgehalt sollte niedrig sein
-Kinder- und Babylebensmittel 4 g/ 0,2 g
Besonders vorsichtig bei Kindern und Jugendlichen, Grenzwerte schützen vor zu viel Zucker und Salz
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Ziel des Gesetzes: Reduzierung des Zuckers und Salzes in verarbeiteten Lebensmitteln, um die Gesundheit der Bevölkerung zu verbessern und ernährungsbedingte Krankheiten zu verringern.
Geltungsbereich: Für alle Hersteller, die Lebensmittel in Deutschland verkaufen, ab dem 1. Januar 2026.
Grenzwerte: Konkrete Höchstwerte für Zucker- und Salzgehalt in verschiedenen Lebensmittelgruppen, um den Zuckerkonsum und die Salzaufnahme zu senken.
Kennzeichnung: Ab dem 1. Januar 2026 sollten alle verarbeiteten und angebotenen Lebensmittel deutlich den Zuckergehalt und Salzgehalt auf der Verpackung ausweisen, um Verbraucherinnen und Verbraucher bei bewusster Ernährung zu unterstützen.
Überwachung: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kontrolliert die Einhaltung der Vorgaben durch Stichproben und Labortests. Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 1. Million Euro verhängt werden.
Förderung: Der Staat unterstützt die Entwicklung und Vermarktung von Produkten mit reduziertem Zucker- und Salzgehalt
Wir müssen jetzt handeln und dieser Gefahr entgegentreten.
Jede Unterschrift zählt! Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen in einer gesünderen Umgebung aufwachsen und die Chance auf ein langes, gesundes Leben haben.
Unterschreiben Sie jetzt und teilen Sie diese Petition!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Thomas de Vachroi
Kampagne Armut eine Stimme geben
Zuviel Salz und Zucker in Lebensmittel
Kindercerealien enthalten zu viel Zucker

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Petition am 26. Mai 2025 erstellt