Petition updateStoppen des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von WKA's an Land.Petition ist nun beim Petitionsausschuss Bundestag eingereicht - weitere Info's und der Text hier
Helge LehmannLimburg, Germany
Jun 18, 2023

Liebe Mitzeichnerinnen,
liebe Mitzeichner,

Die Petition wurde heute um 10:50 beim Petitionsausschuss des Bundestages online eingereicht. Sie hat nun automatisch eine ID-Nummer erhalten und wurde zur Prüfung an den Ausschuss weiter geleitet.

Info: die Petition hier bei change.org bleibt auch zur weiteren Information an alle weiter geöffnet! Hier werden wir regelmäßig und zeitnah berichten.

Hier nun der eingereichte Petitionstext, das sind 3 Bereiche: der Wortlaut, die Begründung, erster Kommentar von uns:

Wortlauf (max. 1.000 Zeichen):

Wir fordern die Korrektur des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von WKA's an Land (WindBG).

Das inkludiert die Streichung der Ermächtigung, weiter das mögliche Einwirken auf das Landesrecht, sowie die Korrektur des Genehmigingsrechts.

Die Umweltverträglichkeitsprüfungen sind unveränderbar Anwendungspflichtig, das ist deutlich im Gesetz zu beschreiben.

Wegen der Beschwerde zum WindBG bei der EU-Kommission, fordern wir bis zur Klärung den Stopp des weiteren Ausbaus von WKA’s.

Begründung (max. 3.000 Zeichen):

Die Petition fordert die Korrektur des Gesetzes zum beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen (WindBG) und den damit direkt und indirekt verbundenen Angriff auf den Artenschutz und die Lebensräume.

Das Gesetz berührt weitere Gesetze (vgl. Drucksache 20/2355 - Link dorthin im 1. Kommentar: Baugesetzbuch S.11, Raumordnungsgesetz S.13, EEG S.14, Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarf bei WKA’s S.23) und stellt einen massiven Angriff auf den Natur- und Artenschutz und auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden dar.

Es konterkariert die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und den Erhalt der Lebensräume und verstößt gegen den Artikel 20a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt.

In der Drucksache 20/2355 wird an verschiedene Stellen von „Hemmnissen“ für den Ausbau der Windenergie an Land gesprochen (vgl. Seiten 1, 2, 14, 15, 17, und 2x S. 23). Tatsächlich ist ein beschleunigter Ausbau gemeint, der die bisherige Vorgehensweise zum Schutz von Lebensräumen, der Biodiversität, dem Artenschutz, dem Tierschutz und somit den Naturschutz übergehen bzw. durch Ermächtigung aussetzen will.

Vgl. in Drucksache 20/2355 Beispielhaft:

* Änderungen Baugesetzbuch S.11 ff,

* Mengenvorgaben statt Substanzgebot S.2 und S.33, 

* Im Genehmigungsrecht werden Regelungsvorhaben beseitigt, S.2,

* Ermächtigung durch Rechtsverordnung für artenschutzrechtliche Belange, S.11 (Baugesetz) + S.13 (Raumordnungsgesetz).

Auf S.18 wird auf das Verfehlen der Vorgaben hingewiesen und in diesem Fall quasi freies Vorgehen beim Bau von Windkraftanlagen attestiert:
„Mit Eintritt der Stichtage werden darüber hinaus Rechtsfolgen an das Verfehlen der jeweiligen Flächenbeitragswerte geknüpft. Werden die Ziele verfehlt, sind Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum als privilegierte Vorhaben im Außenbereich genehmigungsfähig. Gegebenenfalls bestehende landesgesetzliche Mindestabstandsregelungen werden im Falle der Zielverfehlung unanwendbar und auch Festlegungen in Raumordnungsplänen oder Darstellungen in Flächennutzungsplänen können Windenergieanlagen fortan nicht mehr entgegengehalten werden.“  

Unsere geforderte Korrektur dient dem Artenschutz sowie dem Erhalt und Ausbau der Biodiversität. Ein gezielter Artenschutz unterstützt wissenschaftlich nachgewiesen den Klimaschutz, eine wesentliche Aufgabe des BMWKlimaschutz.

Unter diesem Gesichtspunkt gibt es Flächen die untersucht werden können, der Wald ist für die Auswahl als WKA-Standort (Fundament, Zufahrtswege, Waldrodung, erhöhte Mortalitätsraten) generell auszuschließen.

Zur Beschwerde bei der EU-Kommission:
Ein Rechtsgutachten (vgl. Link dorthin im 1. Kommentar) bestätigt, dass das Raumordnungsgestz (ROGÄndG) und andere Verordnungen im WindBG (vgl. Link dorthin im 1. Kommentar) gegen das EU-Naturschutzrecht verstoßen. Der Eingang dieser Beschwerde zu dem Punkt bei der EU-Kommission wurde nun bestätigt.

Helge Lehmann &

Dipl. Oec. Heike Z. Lehmann

Kommentar (max. 1.000 Zeichen)

Weitere Info‘s zum besseren Verständnis bzw. zum Vergleich der in der  Begründung angegebenen Punkte.

1. Gesetzentwurf Drucksache 20/2355 auf dem Server des Bundestages:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/023/2002355.pdf

2. Link Bundesgesetzblatt: Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG - ab dem 1.3.2023 in Kraft getreten

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl122s1353.pdf%27%5d

3. Link zum Rechtsgutachten der Rechtsanwälte Caemmerer & Lenz vom Server der Arbeitsgemeinschaft Windenergie:

https://ag-w.de/wp-content/uploads/2023/05/Rechtsgutachten-ROGAendG-EU-19052023.pdf

 

Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X