

Liebe Mitzeichnerinnen,
liebe Mitzeichner,
die weiterhin offene, wichtige Petition bei Change . org hat heute die 13.700 erreicht. Vielen Dank!
Zu unserer bereits im Petitionsausschuss im Bundestag eingereichten Petition wurde der Eingang schriftlich bestätigt.
Bis sie online geht und mitgezeichnet werden kann sind noch einige Schritte vom Ausschuss durchzuführen, die wir nachfolgend aufzeigen möchten.
Dadurch wird unsere Petition u.a. auch in den anderen Fraktionen bekannt gegeben:
- Soweit erforderlich bittet der Petitionsausschuss das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes um Stellungnahme.
- Die Stellungnahme des Bundesministeriums oder der Aufsichtsbehörde wird vom Ausschussdienst geprüft.
- Kann die Petition nach der Stellungnahme erfolgreich abgeschlossen werden, wird uns dies mitgeteilt. Der Petitionsausschuss beschließt, den Abschluss des Verfahrens zu empfehlen. Der Deutsche Bundestag beschließt entsprechend dieser Empfehlung.
- Der Ausschussdienst schlägt für jede Petition zwei verschiedener Fraktionen angehörende Ausschussmitglieder als Berichterstatter vor. Dabei soll ein Berichterstatter einer Regierungsfraktion und ein Berichterstatter einer Oppositionsfraktion angehören. Jede andere Fraktion im Ausschuss kann einen eigenen Berichterstatter zusätzlich verlangen.
- Ergibt die Prüfung des Ausschussdienstes, dass die Petition keinen Erfolg haben wird („was wir nicht hoffen“, Anm. HL), gibt es zwei Möglichkeiten:
- a) Uns wird das Ergebnis der Prüfung in einem vereinfachten Verfahren durch den Ausschussdienst mitgeteilt. Wir können somit unser Anliegen noch einmal kritisch überprüfen und entscheiden, ob wir unsere Petition aufrechterhält.
- b) Der Ausschussdienst erstellt für die parlamentarische Beratung eine Beschlussempfehlung mit Begründung. Der Petitionsausschuss berät die Petition und verabschiedet eine Empfehlung, über die der Deutsche Bundestag beschließt. Wir werden dann abschließend über das Ergebnis der Beratungen zu unserer Petition informiert.
- Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss, der uns und der Bundesregierung übermittelt wird.
- Der Petitionsausschuss kann die Petition den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, weil sie z. B. als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erscheint…
…oder um sie auf das Anliegen des Petenten besonders aufmerksam zu machen.
- Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu folgen. In diesem Fall muss sie jedoch ihre abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen.
Das beschriebene umfängliche Prüfungsverfahren ist nicht in wenigen Wochen durchzuführen. Bitte bedenken Sie auch: Sachstandsanfragen führen angesichts der Fülle der im Ausschussdienst zu bearbeitenden Vorgänge in aller Regel zu Verzögerungen in der Petitionsbearbeitung.
Helge Lehmann &
Dipl. Oec. Heike Z. Lehmann
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