
Am 16.01.2026 informierte die LMBV in Kostebrau in einer Veranstaltung über den Stand der abgeschlossenen Vorplanung ihres Deponieprojektes in der Kostebrauer Gemarkung. Dieses Projekt wird von den Kostebrauern mit klarem NEIN abgelehnt. Auch der Bürgermeister von Lauchhammer, Herr Buhr, erklärte in dieser Veranstaltung öffentlich, dass er gegen die Deponie ist! Infolge Zeitmangels in der Vorstellungsveranstaltung der LMBV übergab die Bürgerinitiative die nachfolgenden
10 Fragen an die LMBV
Diese Fragen bitten wir konkret und umfassend in allen Details vollständig zu beantworten und zu protokollieren. Die Nachreichung der Beantwortung in Schriftform an die BI ist erforderlich bis zum 30.01.2026.
„Wir stellen diese Fragen nicht vordergründig aus Ablehnung, sondern aus Verantwortung für eine Region mit ihren Menschen, die bereits jahrzehntelang die Folgen des Bergbaus einschließlich der tiefgreifenden Treuhandentscheidungen getragen hat.“
1. Wer wird rechtlich der Betreiber der EHS-Deponie sein und wie wird sichergestellt, dass dieser Betreiber auch in 50–100 Jahren noch haftungsfähig ist?
2. Ist vorgesehen, den Betrieb der Deponie auf eine separate Gesellschaft zu übertragen oder später zu veräußern – und was passiert mit der Haftung bei einem Betreiberwechsel?
3. In welcher konkreten Höhe sind Sicherheitsleistungen vorgesehen und decken diese auch Worst-Case-Szenarien (schlimmste mögliche Entwicklung) wie Grundwasserverunreinigungen über mehrere Generationen ab?
4. Welche hydrologischen Gutachten liegen für den vollständigen Grundwasserwiederanstieg in der Region vor, und welche Risiken ergeben sich daraus konkret für das Deponiegelände Baggerfeld 116?
5. Warum wurde ein bis zu 80 m tief umgegrabener ehemaliger Tagebau als Standort gewählt, obwohl bekannte Risiken durch Setzungen und Grundwasseranstieg bestehen?
6. Wie lange ist die technische Lebensdauer der vorgesehenen Abdichtsysteme realistisch – und wie wird deren Funktionsfähigkeit über 100 Jahre garantiert?
7. Welche konkreten Maßnahmen greifen, wenn es in 30, 50 oder 70 Jahren zu Undichtigkeiten kommt, wer stellt diese fest – und wer trägt dann rechtlich und finanziell die Verantwortung?
8. Welche Alternativen zur dauerhaften Deponierung wurden geprüft – insbesondere Verwertung, andere Standorte oder Verkippung im aktiven Tagebau – und warum wurden diese verworfen?
9. Wurden gesundheitliche, wirtschaftliche und psychosoziale Auswirkungen auf die Anwohner – etwa Immobilienwertverluste oder Nutzungseinschränkungen – untersucht und dokumentiert?
10. Wie wird der klar geäußerte Wille der Mehrheit der Menschen vor Ort, keine Deponie zu wollen, im weiteren Verfahren konkret berücksichtigt?
Wir bitten um Einhaltung des Termins.
Kostebrau, den 18.01.2026; BI – Kostebrau; Norbert Löhnert