Steinmeier muss zurücktreten ! JETZT !

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jens Ohnesorge und 9 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

(Diese Petition wird weder von der AfD noch einer ihrer Organisationen unterstützt !)

Der Zustand einer Demokratie lässt sich daran bemessen, wie sie mit der Opposition umgeht !

Das Amt des deutschen Bundespräsidenten gebietet parteipolitische Neutralität, ja Überparteilichkeit. Zudem ist der Amtsinhaber verpflichtet, die Integrität des Amtes des Bundespräsidenten zu wahren und darauf zu achten, eine integrierende Rolle im Staatsgefüge wahrzunehmen. So ist es im Grundgesetz Artikel 55 Absatz 1 festgelegt bzw. leitet sich daraus und aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab.

Der Bundespräsident vertritt Deutschland mitsamt den von diesem Staat beanspruchten Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte, die freiheitliche Grundordnung nach außen in aller Welt. Herr Steinmeier hat jahrelang, als Bundesaußenminister als auch in seiner Rolle als Staatsoberhaupt, die iranische Mullah-Diktatur, die alle diese Werte seit ihrer Gründung mit Füßen tritt, geradezu hofiert und beglückwünscht und als Minister der Merkel-Regierung mindestens eine islamismusnahe Organisation in Deutschland unterstützt. 

Herr Steinmeier hat o.g. Prinzipien in seiner Rede am 9. November 2025 in besonders drastischer Weise ad absurdum geführt, nicht nur indem er - für jeden klar erkennbar - einer namentlich nicht genannten verfassungsrechtlich legalen Partei gegenüber diese Neutralität verweigerte, sondern auch indem er seine Rolle als alle Staatsbürger integrierende Kraft bewusst ignorierte und statt dessen als ein die massiven gesellschaftspolitischen Gräben weiter vertiefender Spalter auftrat. 

Dabei geht es hier nicht allein um eine Partei, es geht um grundsätzliche demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien, mit denen der Bürger immer dann agitiert wird, wenn es der herrschenden politischen Klasse gerade passt. Aber halten sich die Vertreter dieser Klasse selbst an diese Prinzipien? -- 

Wer als deutsches Staatsoberhaupt am Gedenktag der Reichspogromnacht eine legale, demokratisch gewählte Partei - die mit Abstand größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag -   u.a. durch den Begriff der "Brandmauer" unmissverständlich in Bezug zum Nationalsozialismus setzt, diesen damit auf ungeheure Weise verharmlost und gleichzeitig zumindest indirekt einem Viertel der deutschen Wählerschaft Demokratiefeindlichkeit und sogar Extremismus, ja eine Gefährdung des politischen Systems unterstellt, kann nicht Bundespräsident aller deutschen Bürger sein, wie es das Amt verlangt, sondern hat die Würde dieses Amtes verletzt und sich selbst für dieses Amt untragbar gemacht!

Diese Rede 36 Jahre nach dem Mauerfall ist auch ein Frontalangriff auf  bis zu 40 Prozent der Ostdeutschen, denen dieser Bundespräsident eine Mauer androht - die „Brandmauer“! , hinter die er sie faktisch ausbürgern will - und damit den Ausschluss aus dem politischen Diskurs, ja aus der Gesellschaft ! Dass ein deutsches Staatsoberhaupt einmal eine so unverhohlene Drohung gegenüber einem nicht unerheblichen Teil dieser Gesellschaft aussprechen würde, hätte sich damals wohl niemand - in Ost wie West - auch nur im Entferntesten träumen lassen!

Ganz davon abgesehen, dass dieser Bundespräsident in jüngerer Vergangenheit schon mal insinuiert hat, in Wählern eines ihm als unbotmäßig erscheinenden politischen Spektrums Ratten zu sehen...

Die politische Auseinandersetzung mit einer dem Bundespräsidenten unliebsamen Partei hat er der öffentlichen politischen Debatte und den politischen Parteien zu überlassen. 

Herr Steinmeier, der nahezu in einer Endlosschleife von Extremismus, von Rechtsextremismus redet, hat dabei offensichtlich "vergessen", mehr als nur ein paar Silben in einer winzigen Fußnote über den real existierenden Linksextremismus z.B. in Form der Antifa, "Vulkangruppen" oder gar über den islamistischen Extremismus und islamistisch motivierten Terrorismus, die Deutschland in den letzten Jahrzehnten in Atem gehalten haben, bzw. ein einziges Wort über die von islamisch geprägten, teilweise sogar ausreisepflichtigen! Tätern begangenen Messermorde zu verlieren.

Dass bei islamistischen Mordanschlägen und Terrorakten nicht allein unbeteiligte Zivilisten sondern auch völlig unschuldige Kinder zu Tode gebracht wurden, dass die zuständigen Sicherheitsorgane bei Kenntnis der Gefährdung der Öffentlichkeit durch die späteren Täter grandios versagt haben - das alles spielt für den Herrn Bundespräsidenten offensichtlich keine Rolle. 

Der Rhetorik des Staatsoberhaupts der Bundesrepublik Deutschland ist zu entnehmen, dass es ihm einzig und allein darum zu gehen scheint, die Opposition aus dem Weg zu räumen und Millionen Wähler mundtot und gefügig zu machen.

Der Herr Bundespräsident plädiert in seiner Rede offen für einen angeblich gerechtfertigten Ausschluss bestimmter deutscher Staatsbürger von öffentlichen Ämtern.

Dazu heißt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: -

Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: 

  • Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Art. 33 Abs. 2 GG:

  • Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Damit hat sich Herr Steinmeier im Amt des Bundespräsidenten gegen das Grundgesetz gestellt, was allein schon ein unfassbarer politischer Skandal ist!

Darüber hinaus rechtfertigt er "Wahlausschlüsse", womit deutlich erkennbar ihm nicht genehme Wahlkandidaten gemeint sind, mit dem gegen alles, was ihm nicht "Mitte-Links" genug erscheint, beinahe pausenlos geschwungenen Extremismus-Hammer.

Mit einer so abenteuerlichen Haltung positioniert sich dieser Bundespräsident gegen die Gemeindeordnungen/ Kommunalwahlgesetze der Bundesländer, die Landeswahlgesetze und das Bundeswahlgesetz, für die grundsätzlich gilt:

  • Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.​
  • Voraussetzung ist zudem, dass die Person seit mindestens zwischen 3 und 6 Monaten im Wahlgebiet (Landkreis, Gemeinde) wohnt.
  • Wer durch richterliche Entscheidung das Wahlrecht verloren hat, ist nicht wählbar.

Welche Personen von der passiven Wahl auszuschließen sind, entscheiden also Gerichte, nicht der Bundespräsident!

In seiner Rede, in der er in überheblich-pathetischer Weise unablässig demokratische wie rechtsstaatliche Prinzipien und Werte beschwört, fordert Herr Steinmeier in seinem Amt als Bundespräsident ein Parteiverbot und ruft so öffentlich zu staatlicher Verfolgung der größten im Deutschen Bundestag vertretenen demokratisch legitimierten Oppositionspartei auf!

Das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben!

Wenn Herr Steinmeier meint, eine Partei sei verfassungsfeindlich, so dürfte er als Jurist wissen, dass es sich verbietet - erst recht als Bundespräsident -  sich zu einem laufenden Verfahren öffentlich zu äußern (ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln).

Die Entscheidung darüber, ob eine Partei demokratisch legitimiert und verfasst, legal und verfassungsgemäß ist oder nicht, hat der Bundespräsident allein dem Bundesverfassungsgericht zu überlassen.

Sich in einer solchen Frage zum Ankläger oder gar Richter aufzuschwingen, entspricht keineswegs dem Aufgabenbereich des Bundespräsidenten und kommt einer Amtsanmaßung gleich. Damit stellt der Bundespräsident de facto auch noch das Prinzip der Gewaltenteilung infrage - ein weiterer politischer Skandal bisher ungekannten Ausmaßes!

Im übrigen sind sich Politikwissenschaftler und Staatsrechtler weitgehend einig, dass der ca. 1000seitige Verfassungsschutzbericht zu der von Herrn Steinmeier nicht genannten aber sehr wohl gemeinten Partei keinerlei greifbaren Ansatz bietet, der ein Verbot dieser Partei rechtfertigen könnte. Ein Verbotsverfahren - jedenfalls auf dieser Grundlage - wäre daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt. 

Zudem hat die Einstufung dieser Partei als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz bis zu einer gerichtlichen Klärung derzeit keine rechtliche Gültigkeit.

Dagegen ist bekannt, dass die Linkspartei in ihren politischen Inhalten und Parteiprogrammen immer wieder einen grundlegenden Systemwechsel fordert und auch anstrebt, was nach dem Grundgesetz als eindeutig verfassungsfeindlich einzuordnen ist. Doch damit hält sich dieser Bundespräsident nicht auf!

An dieser Stelle sind einige nicht ganz unwichtige Details aus Steinmeiers Biographie anzumerken:

„Während seiner Studienzeit (1976- 1982/86) gehörte er gemeinsam mit Brigitte Zypries zur Redaktion der linken Quartalszeitschrift Demokratie und Recht (DuR), die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand. Die Zeitschrift erschien im Pahl-Rugenstein Verlag, von dem sich später herausstellte, dass er von der DDR mitfinanziert wurde.“ (Quelle Wikipedia)

Am 18. Februar 2022 veröffentlichte Bundespräsident Steinmeier eine Würdigung des Lebenswerks der Filmregisseurin Margarethe von Trotta zu deren 80. Geburtstag am 21. Februar.

Darin heißt es:

„Mit der Ihnen eigenen Handschrift ermöglichen Sie neue Sichtweisen, insbesondere auf große Frauen der Weltgeschichte, die sich den Brüchen und Zumutungen ihrer jeweiligen Zeit mit großer Intelligenz, persönlicher Stärke und einem ausgeprägten Willen zur Veränderung der gesellschaftlichen als auch politischen Verhältnisse stellen. Sei es das Leben von Gudrun Ensslin, Rosa Luxemburg“…

Als Gründungsmitglied der linksextremistischen Terror-Gruppe RAF war Ensslin an fünf Bombenanschlägen mit vier Todesopfern beteiligt und wurde 1977 wegen vierfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Oktober desselben Jahres nahm sie sich in der Haftanstalt Stuttgart-Stammheim das Leben...

Bundespräsident Steinmeier hat es sich auch nicht nehmen lassen, im Februar 2019 eigens zum 40. Jahrestag der iranischen Mullah-Diktatur, eines vom größten Teil der Welt verachteten brutalen religiös-extremistischen Terrorregimes, das die eigene Bevölkerung mit ständiger Todesdrohung, Verfolgung, menschenunwürdiger Haft, Folter, Mord und Hinrichtungen schikaniert und dezimiert, „auch im Namen meiner Landsleute“ per Telegramm in Teheran zu gratulieren.

Der Bundespräsident als höchster Repräsentant des deutschen Staates, der die Sicherheit Israels zur Staatsräson erklärt hat, zur herzlichen Gratulation bei den Machthabern des Terrorregimes, dessen oberstes Staatsziel die Vernichtung Israels ist!

Diese Tatsachen stellen einen eklatanten Widerspruch dar, unabhängig davon, wie sich der Einzelne zur Politik Israels positioniert.  

Bereits im  Mai 2017 gratulierte Bundespräsident Steinmeier dem iranischen Machthaber Rohani zum Wahlsieg in einem Land, das keine freien Wahlen kennt: „Sie führen das Amt in einer Zeit großer Herausforderungen fort, und ich wünsche Ihnen für die vor Ihnen liegenden verantwortungsvollen Aufgaben Gesundheit, Glück und Erfolg“

Da passt es gut, wenn Herr Steinmeier in seiner Rede einen zunehmenden Antisemitismus in Deutschland beklagt, gehörte er doch allerdings zumindest in der Vergangenheit zu den Befürwortern und Beförderern einer Politik der massenhaften Zuwanderung von Menschen aus klar antisemitisch geprägten Religionen und Kulturen.

Und nicht zuletzt muss die Frage nach der politischen Verantwortung gestellt werden: Wer hat denn in den letzten Jahren und Jahrzehnten Deutschland regiert, die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen gesetzt, die dieses Land letztlich in den gegenwärtigen krisenhaften Zustand politischer Spaltung und wirtschaftlichen Niedergangs geführt haben?

Herr Steinmeier hat als ehemaliger Minister und Vizekanzler einen wesentlichen Anteil daran! Aber als einem typischen Vertreter der Deutschland regierenden Parteien mangelt es ihm offenbar an der Gabe und am Willen zur Selbstreflexion und dazu, die eigene politische Verantwortung zu übernehmen. Statt dessen schiebt er diese Verantwortung anderen zu.

Mit dieser einseitigen Schuldzuweisung verweigert er hartnäckig seinen persönlichen Anteil an politischer Verantwortung und den der gesamten politischen Klasse, der er angehört, gleich mit, tut so, als hätten er selbst und diese Klasse mit alledem nichts zu tun und dämonisiert gleichzeitig politische Kräfte, die in diesem Land noch nie in Regierungsverantwortung gestanden haben.

Und wenn es richtig ist, dass aus Worten Taten werden, kann jeder wissen, was der Aufruf Steinmeiers "Tun wir, was wir tun müssen" letztlich bedeutet: staatliche politische Verfolgung!

Bundespräsident Steinmeier hat mit seinem Verhalten Achtung und Vertrauen eines Großteils der Bevölkerung verloren, dem internationalen Ansehen Deutschlands und dem Amt des Bundespräsidenten gleich in mehrfacher Hinsicht erheblichen Schaden zugefügt ! 

Der amtierende Bundespräsident, das deutsche Staatsoberhaupt, hat zur politisch-gesellschaftlichen Isolierung, ja Ächtung einer großen Gruppe der Bevölkerung und zu staatlicher Repression gegen die Opposition - vor deren angestrebtem Verbot - aufgerufen und sich gegen die deutschen Wahlgesetze und die Verfassung positioniert! Er hat gegen das von einem Bundespräsidenten zu respektierende Neutralitätsprinzip verstoßen und das in einer Demokratie unverzichtbare Prinzip der Gewaltenteilung untergraben.

Er hat als einer der obersten Hüter demokratisch-rechtsstaatlicher Grundsätze die herrschende politische Nomenklatura dazu aufgerufen, unter faktischem Bruch geltender Gesetze und des Grundgesetzes noch vor einem möglichen Verbotsverfahren staatlich-repressiv gegen die legale, demokratisch legitimierte Opposition und deren Wähler vorzugehen, also mit Machtmitteln, die mit einer Demokratie unvereinbar sind und in Diktaturen angewendet werden!  Das kann und darf eine demokratische Gesellschaft, ein demokratischer Staat auf gar keinen Fall dulden! 

In diesem Kontext kann sich die Frage, wer die Totengräber der Demokratie sind, ein jeder selbst beantworten…

Aus all den angeführten Gründen ist es unumgänglich, dass Herr Steinmeier unverzüglich sein Amt niederlegt!

WIR FORDERN DEN SOFORTIGEN RÜCKTRITT DES HERRN STEINMEIER VOM AMT DES BUNDESPRÄSIDENTEN !

Im übrigen erlaubt Art. 61 GG die Anklage eines Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Amtsmissbrauchs! (siehe unten)

Tendenzen zu Forderungen, demokratische Grundrechte zu beschneiden, auszuhebeln oder zu beseitigen sind bei Vertretern der vorgeblich besonders demokratischen Altparteien immer wieder und schon seit längerem festzustellen, so erst in jüngster Vergangenheit. Lesen Sie auch hier :- https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/guenther-zensur-forderung-bei-lanz

Bereits Napoleon III. und Ludwig XV. von Frankreich hatten harsche Kritik an ihrem Regierungsstil und am politischen System (der Monarchie) und sogar persönlich herabsetzende Satiren und Schmähungen durch die öffentliche Meinung, besonders durch die bürgerliche Presse, zu akzeptieren, und das um 1866 bzw. um 1750!!! Vor diesem Hintergrund wird erst in vollem Umfang deutlich, mit welchem Ausmaß an anti-freiheitlichen Bestrebungen, Forderungen und Anmaßungen heutiger ach so demokratischer Amtsinhaber wir es heute, 2025/26, zu tun haben!

Lesen Sie hier, was Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Jahre 1992 von den politischen Parteien, ihrem Wirken, vom Staat und der real existierenden Demokratie des erst kurz zuvor wiedervereinten Deutschland gehalten hat :

„Parteien sind machtversessen, sie haben den Auftrag des Grundgesetzes, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, ganz ungebührlich ausgeweitet und den Staat zum Instrument ihrer Machtinteressen verkommen lassen.“

„Alle gesellschaftlichen Einrichtungen sind parteienverseucht, bis hin zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und selbst die Staatsverwaltung kann sich auf ihre Parteienferne oft wenig zugute halten.“

„Bei uns ist ein Berufspolitiker im Allgemeinen weder ein Fachmann, noch ein Dilettant, sondern ein Generalist mit dem Spezialwissen, wie man politische Gegner bekämpft.“

    „Unser Parteiensystem hat den Staat geradezu okkupiert, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.“

    „Viele gesellschaftliche Institutionen sind parteiisch durchdrungen; Parteien haben Einflussbereiche übernommen, die eigentlich nicht zu ihrer Macht gehören.“

    „Die Parteien sind machtversessen, aber oft machtvergessen, weil es mehr darum geht, die nächste Wahl zu gewinnen, als den Staat langfristig und verantwortlich zu führen.“

    „Das politische System braucht mehr Verantwortungsbewusstsein und weniger reine Machtausübung.“

„Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. Sie haben ihre Macht massiv ausgeweitet und sind inzwischen nicht nur bestimmend in Legislative und Exekutive, sondern auch in vielen gesellschaftlichen Bereichen, die eigentlich neutral bleiben sollten.“

„Die Parteien haben sich zu einem ungeschriebenen sechsten Verfassungsorgan entwickelt, das auf die anderen fünf einen immer weitergehenden, zum Teil völlig beherrschenden Einfluss ausübt. Nach meiner Überzeugung ist unser Parteienstaat von beidem zugleich geprägt, nämlich machtversessen auf den Wahlsieg und machtvergessen bei der Wahrnehmung der inhaltlichen und konzeptionellen Führungsaufgabe.“

Die Zeit (Interview vom 19. Juni 1992, Ausgabe Nr. 26/1992).

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P.S.: Wir werden Ihre Angaben weder dauerhaft speichern noch veröffentlichen, also keiner Behörde, keinem Amt oder sonst irgendeiner Organisation oder Partei zugänglich machen! Diese Aktion hat den Zweck, mit der Stimmgewalt der Bürger ihr Ziel zu erreichen. Wir Initiatoren garantieren - jedenfalls was unsere Zuständigkeit betrifft - die unwiderrufliche vollständige Löschung Ihrer Daten nach Abschluss dieser Petition!

Die Initiatoren dieser Petition sind nicht Mitglied einer politischen Partei oder Organisation und weder beruflich noch ehrenamtlich für eine politische Partei oder Organisation tätig.

Bitte auch hier nachsehen: 

https://www.change.org/p/undwirsinddiebürger

..........................................

Nachtrag

Staatliche Organe, insbesondere das Staatsoberhaupt, müssen im politischen Wettbewerb "strikt neutral" bleiben, sobald es um die Konkurrenz zwischen den Parteien geht.

Es besteht ein "Verbot der parteilichen Einflussnahme" durch Amtsinhaber auf Wahlen oder den politischen Meinungsbildungsprozess zugunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten Partei.

Das BVerfG spricht von einem "Gebot strikter Neutralität" staatlicher Organe im Prozess der politischen Willensbildung und bei Wahlen.

Es wird betont, dass das Recht der Parteien auf "Chancengleichheit" (abgeleitet aus Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 GG) sichergestellt sein muss.

Maßnahmen des Staates, die darauf abzielen, eine Partei um ihrer selbst willen auszugrenzen oder zu begünstigen, sind verfassungswidrig.

..........................................

Art. 61 GG

(1) 1 Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. 2 Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. 3 Der Beschluss auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. 4 Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.

(2) 1 Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. 2 Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, dass er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

 

 

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Jens Ohnesorge und 9 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

(Diese Petition wird weder von der AfD noch einer ihrer Organisationen unterstützt !)

Der Zustand einer Demokratie lässt sich daran bemessen, wie sie mit der Opposition umgeht !

Das Amt des deutschen Bundespräsidenten gebietet parteipolitische Neutralität, ja Überparteilichkeit. Zudem ist der Amtsinhaber verpflichtet, die Integrität des Amtes des Bundespräsidenten zu wahren und darauf zu achten, eine integrierende Rolle im Staatsgefüge wahrzunehmen. So ist es im Grundgesetz Artikel 55 Absatz 1 festgelegt bzw. leitet sich daraus und aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ab.

Der Bundespräsident vertritt Deutschland mitsamt den von diesem Staat beanspruchten Werten wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte, die freiheitliche Grundordnung nach außen in aller Welt. Herr Steinmeier hat jahrelang, als Bundesaußenminister als auch in seiner Rolle als Staatsoberhaupt, die iranische Mullah-Diktatur, die alle diese Werte seit ihrer Gründung mit Füßen tritt, geradezu hofiert und beglückwünscht und als Minister der Merkel-Regierung mindestens eine islamismusnahe Organisation in Deutschland unterstützt. 

Herr Steinmeier hat o.g. Prinzipien in seiner Rede am 9. November 2025 in besonders drastischer Weise ad absurdum geführt, nicht nur indem er - für jeden klar erkennbar - einer namentlich nicht genannten verfassungsrechtlich legalen Partei gegenüber diese Neutralität verweigerte, sondern auch indem er seine Rolle als alle Staatsbürger integrierende Kraft bewusst ignorierte und statt dessen als ein die massiven gesellschaftspolitischen Gräben weiter vertiefender Spalter auftrat. 

Dabei geht es hier nicht allein um eine Partei, es geht um grundsätzliche demokratische und rechtsstaatliche Prinzipien, mit denen der Bürger immer dann agitiert wird, wenn es der herrschenden politischen Klasse gerade passt. Aber halten sich die Vertreter dieser Klasse selbst an diese Prinzipien? -- 

Wer als deutsches Staatsoberhaupt am Gedenktag der Reichspogromnacht eine legale, demokratisch gewählte Partei - die mit Abstand größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag -   u.a. durch den Begriff der "Brandmauer" unmissverständlich in Bezug zum Nationalsozialismus setzt, diesen damit auf ungeheure Weise verharmlost und gleichzeitig zumindest indirekt einem Viertel der deutschen Wählerschaft Demokratiefeindlichkeit und sogar Extremismus, ja eine Gefährdung des politischen Systems unterstellt, kann nicht Bundespräsident aller deutschen Bürger sein, wie es das Amt verlangt, sondern hat die Würde dieses Amtes verletzt und sich selbst für dieses Amt untragbar gemacht!

Diese Rede 36 Jahre nach dem Mauerfall ist auch ein Frontalangriff auf  bis zu 40 Prozent der Ostdeutschen, denen dieser Bundespräsident eine Mauer androht - die „Brandmauer“! , hinter die er sie faktisch ausbürgern will - und damit den Ausschluss aus dem politischen Diskurs, ja aus der Gesellschaft ! Dass ein deutsches Staatsoberhaupt einmal eine so unverhohlene Drohung gegenüber einem nicht unerheblichen Teil dieser Gesellschaft aussprechen würde, hätte sich damals wohl niemand - in Ost wie West - auch nur im Entferntesten träumen lassen!

Ganz davon abgesehen, dass dieser Bundespräsident in jüngerer Vergangenheit schon mal insinuiert hat, in Wählern eines ihm als unbotmäßig erscheinenden politischen Spektrums Ratten zu sehen...

Die politische Auseinandersetzung mit einer dem Bundespräsidenten unliebsamen Partei hat er der öffentlichen politischen Debatte und den politischen Parteien zu überlassen. 

Herr Steinmeier, der nahezu in einer Endlosschleife von Extremismus, von Rechtsextremismus redet, hat dabei offensichtlich "vergessen", mehr als nur ein paar Silben in einer winzigen Fußnote über den real existierenden Linksextremismus z.B. in Form der Antifa, "Vulkangruppen" oder gar über den islamistischen Extremismus und islamistisch motivierten Terrorismus, die Deutschland in den letzten Jahrzehnten in Atem gehalten haben, bzw. ein einziges Wort über die von islamisch geprägten, teilweise sogar ausreisepflichtigen! Tätern begangenen Messermorde zu verlieren.

Dass bei islamistischen Mordanschlägen und Terrorakten nicht allein unbeteiligte Zivilisten sondern auch völlig unschuldige Kinder zu Tode gebracht wurden, dass die zuständigen Sicherheitsorgane bei Kenntnis der Gefährdung der Öffentlichkeit durch die späteren Täter grandios versagt haben - das alles spielt für den Herrn Bundespräsidenten offensichtlich keine Rolle. 

Der Rhetorik des Staatsoberhaupts der Bundesrepublik Deutschland ist zu entnehmen, dass es ihm einzig und allein darum zu gehen scheint, die Opposition aus dem Weg zu räumen und Millionen Wähler mundtot und gefügig zu machen.

Der Herr Bundespräsident plädiert in seiner Rede offen für einen angeblich gerechtfertigten Ausschluss bestimmter deutscher Staatsbürger von öffentlichen Ämtern.

Dazu heißt es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: -

Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG: 

  • Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Art. 33 Abs. 2 GG:

  • Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

Damit hat sich Herr Steinmeier im Amt des Bundespräsidenten gegen das Grundgesetz gestellt, was allein schon ein unfassbarer politischer Skandal ist!

Darüber hinaus rechtfertigt er "Wahlausschlüsse", womit deutlich erkennbar ihm nicht genehme Wahlkandidaten gemeint sind, mit dem gegen alles, was ihm nicht "Mitte-Links" genug erscheint, beinahe pausenlos geschwungenen Extremismus-Hammer.

Mit einer so abenteuerlichen Haltung positioniert sich dieser Bundespräsident gegen die Gemeindeordnungen/ Kommunalwahlgesetze der Bundesländer, die Landeswahlgesetze und das Bundeswahlgesetz, für die grundsätzlich gilt:

  • Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
  • Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union.​
  • Voraussetzung ist zudem, dass die Person seit mindestens zwischen 3 und 6 Monaten im Wahlgebiet (Landkreis, Gemeinde) wohnt.
  • Wer durch richterliche Entscheidung das Wahlrecht verloren hat, ist nicht wählbar.

Welche Personen von der passiven Wahl auszuschließen sind, entscheiden also Gerichte, nicht der Bundespräsident!

In seiner Rede, in der er in überheblich-pathetischer Weise unablässig demokratische wie rechtsstaatliche Prinzipien und Werte beschwört, fordert Herr Steinmeier in seinem Amt als Bundespräsident ein Parteiverbot und ruft so öffentlich zu staatlicher Verfolgung der größten im Deutschen Bundestag vertretenen demokratisch legitimierten Oppositionspartei auf!

Das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben!

Wenn Herr Steinmeier meint, eine Partei sei verfassungsfeindlich, so dürfte er als Jurist wissen, dass es sich verbietet - erst recht als Bundespräsident -  sich zu einem laufenden Verfahren öffentlich zu äußern (ausstehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln).

Die Entscheidung darüber, ob eine Partei demokratisch legitimiert und verfasst, legal und verfassungsgemäß ist oder nicht, hat der Bundespräsident allein dem Bundesverfassungsgericht zu überlassen.

Sich in einer solchen Frage zum Ankläger oder gar Richter aufzuschwingen, entspricht keineswegs dem Aufgabenbereich des Bundespräsidenten und kommt einer Amtsanmaßung gleich. Damit stellt der Bundespräsident de facto auch noch das Prinzip der Gewaltenteilung infrage - ein weiterer politischer Skandal bisher ungekannten Ausmaßes!

Im übrigen sind sich Politikwissenschaftler und Staatsrechtler weitgehend einig, dass der ca. 1000seitige Verfassungsschutzbericht zu der von Herrn Steinmeier nicht genannten aber sehr wohl gemeinten Partei keinerlei greifbaren Ansatz bietet, der ein Verbot dieser Partei rechtfertigen könnte. Ein Verbotsverfahren - jedenfalls auf dieser Grundlage - wäre daher mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt. 

Zudem hat die Einstufung dieser Partei als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz bis zu einer gerichtlichen Klärung derzeit keine rechtliche Gültigkeit.

Dagegen ist bekannt, dass die Linkspartei in ihren politischen Inhalten und Parteiprogrammen immer wieder einen grundlegenden Systemwechsel fordert und auch anstrebt, was nach dem Grundgesetz als eindeutig verfassungsfeindlich einzuordnen ist. Doch damit hält sich dieser Bundespräsident nicht auf!

An dieser Stelle sind einige nicht ganz unwichtige Details aus Steinmeiers Biographie anzumerken:

„Während seiner Studienzeit (1976- 1982/86) gehörte er gemeinsam mit Brigitte Zypries zur Redaktion der linken Quartalszeitschrift Demokratie und Recht (DuR), die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stand. Die Zeitschrift erschien im Pahl-Rugenstein Verlag, von dem sich später herausstellte, dass er von der DDR mitfinanziert wurde.“ (Quelle Wikipedia)

Am 18. Februar 2022 veröffentlichte Bundespräsident Steinmeier eine Würdigung des Lebenswerks der Filmregisseurin Margarethe von Trotta zu deren 80. Geburtstag am 21. Februar.

Darin heißt es:

„Mit der Ihnen eigenen Handschrift ermöglichen Sie neue Sichtweisen, insbesondere auf große Frauen der Weltgeschichte, die sich den Brüchen und Zumutungen ihrer jeweiligen Zeit mit großer Intelligenz, persönlicher Stärke und einem ausgeprägten Willen zur Veränderung der gesellschaftlichen als auch politischen Verhältnisse stellen. Sei es das Leben von Gudrun Ensslin, Rosa Luxemburg“…

Als Gründungsmitglied der linksextremistischen Terror-Gruppe RAF war Ensslin an fünf Bombenanschlägen mit vier Todesopfern beteiligt und wurde 1977 wegen vierfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Oktober desselben Jahres nahm sie sich in der Haftanstalt Stuttgart-Stammheim das Leben...

Bundespräsident Steinmeier hat es sich auch nicht nehmen lassen, im Februar 2019 eigens zum 40. Jahrestag der iranischen Mullah-Diktatur, eines vom größten Teil der Welt verachteten brutalen religiös-extremistischen Terrorregimes, das die eigene Bevölkerung mit ständiger Todesdrohung, Verfolgung, menschenunwürdiger Haft, Folter, Mord und Hinrichtungen schikaniert und dezimiert, „auch im Namen meiner Landsleute“ per Telegramm in Teheran zu gratulieren.

Der Bundespräsident als höchster Repräsentant des deutschen Staates, der die Sicherheit Israels zur Staatsräson erklärt hat, zur herzlichen Gratulation bei den Machthabern des Terrorregimes, dessen oberstes Staatsziel die Vernichtung Israels ist!

Diese Tatsachen stellen einen eklatanten Widerspruch dar, unabhängig davon, wie sich der Einzelne zur Politik Israels positioniert.  

Bereits im  Mai 2017 gratulierte Bundespräsident Steinmeier dem iranischen Machthaber Rohani zum Wahlsieg in einem Land, das keine freien Wahlen kennt: „Sie führen das Amt in einer Zeit großer Herausforderungen fort, und ich wünsche Ihnen für die vor Ihnen liegenden verantwortungsvollen Aufgaben Gesundheit, Glück und Erfolg“

Da passt es gut, wenn Herr Steinmeier in seiner Rede einen zunehmenden Antisemitismus in Deutschland beklagt, gehörte er doch allerdings zumindest in der Vergangenheit zu den Befürwortern und Beförderern einer Politik der massenhaften Zuwanderung von Menschen aus klar antisemitisch geprägten Religionen und Kulturen.

Und nicht zuletzt muss die Frage nach der politischen Verantwortung gestellt werden: Wer hat denn in den letzten Jahren und Jahrzehnten Deutschland regiert, die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen gesetzt, die dieses Land letztlich in den gegenwärtigen krisenhaften Zustand politischer Spaltung und wirtschaftlichen Niedergangs geführt haben?

Herr Steinmeier hat als ehemaliger Minister und Vizekanzler einen wesentlichen Anteil daran! Aber als einem typischen Vertreter der Deutschland regierenden Parteien mangelt es ihm offenbar an der Gabe und am Willen zur Selbstreflexion und dazu, die eigene politische Verantwortung zu übernehmen. Statt dessen schiebt er diese Verantwortung anderen zu.

Mit dieser einseitigen Schuldzuweisung verweigert er hartnäckig seinen persönlichen Anteil an politischer Verantwortung und den der gesamten politischen Klasse, der er angehört, gleich mit, tut so, als hätten er selbst und diese Klasse mit alledem nichts zu tun und dämonisiert gleichzeitig politische Kräfte, die in diesem Land noch nie in Regierungsverantwortung gestanden haben.

Und wenn es richtig ist, dass aus Worten Taten werden, kann jeder wissen, was der Aufruf Steinmeiers "Tun wir, was wir tun müssen" letztlich bedeutet: staatliche politische Verfolgung!

Bundespräsident Steinmeier hat mit seinem Verhalten Achtung und Vertrauen eines Großteils der Bevölkerung verloren, dem internationalen Ansehen Deutschlands und dem Amt des Bundespräsidenten gleich in mehrfacher Hinsicht erheblichen Schaden zugefügt ! 

Der amtierende Bundespräsident, das deutsche Staatsoberhaupt, hat zur politisch-gesellschaftlichen Isolierung, ja Ächtung einer großen Gruppe der Bevölkerung und zu staatlicher Repression gegen die Opposition - vor deren angestrebtem Verbot - aufgerufen und sich gegen die deutschen Wahlgesetze und die Verfassung positioniert! Er hat gegen das von einem Bundespräsidenten zu respektierende Neutralitätsprinzip verstoßen und das in einer Demokratie unverzichtbare Prinzip der Gewaltenteilung untergraben.

Er hat als einer der obersten Hüter demokratisch-rechtsstaatlicher Grundsätze die herrschende politische Nomenklatura dazu aufgerufen, unter faktischem Bruch geltender Gesetze und des Grundgesetzes noch vor einem möglichen Verbotsverfahren staatlich-repressiv gegen die legale, demokratisch legitimierte Opposition und deren Wähler vorzugehen, also mit Machtmitteln, die mit einer Demokratie unvereinbar sind und in Diktaturen angewendet werden!  Das kann und darf eine demokratische Gesellschaft, ein demokratischer Staat auf gar keinen Fall dulden! 

In diesem Kontext kann sich die Frage, wer die Totengräber der Demokratie sind, ein jeder selbst beantworten…

Aus all den angeführten Gründen ist es unumgänglich, dass Herr Steinmeier unverzüglich sein Amt niederlegt!

WIR FORDERN DEN SOFORTIGEN RÜCKTRITT DES HERRN STEINMEIER VOM AMT DES BUNDESPRÄSIDENTEN !

Im übrigen erlaubt Art. 61 GG die Anklage eines Bundespräsidenten vor dem Bundesverfassungsgericht wegen Amtsmissbrauchs! (siehe unten)

Tendenzen zu Forderungen, demokratische Grundrechte zu beschneiden, auszuhebeln oder zu beseitigen sind bei Vertretern der vorgeblich besonders demokratischen Altparteien immer wieder und schon seit längerem festzustellen, so erst in jüngster Vergangenheit. Lesen Sie auch hier :- https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/guenther-zensur-forderung-bei-lanz

Bereits Napoleon III. und Ludwig XV. von Frankreich hatten harsche Kritik an ihrem Regierungsstil und am politischen System (der Monarchie) und sogar persönlich herabsetzende Satiren und Schmähungen durch die öffentliche Meinung, besonders durch die bürgerliche Presse, zu akzeptieren, und das um 1866 bzw. um 1750!!! Vor diesem Hintergrund wird erst in vollem Umfang deutlich, mit welchem Ausmaß an anti-freiheitlichen Bestrebungen, Forderungen und Anmaßungen heutiger ach so demokratischer Amtsinhaber wir es heute, 2025/26, zu tun haben!

Lesen Sie hier, was Bundespräsident Richard von Weizsäcker im Jahre 1992 von den politischen Parteien, ihrem Wirken, vom Staat und der real existierenden Demokratie des erst kurz zuvor wiedervereinten Deutschland gehalten hat :

„Parteien sind machtversessen, sie haben den Auftrag des Grundgesetzes, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, ganz ungebührlich ausgeweitet und den Staat zum Instrument ihrer Machtinteressen verkommen lassen.“

„Alle gesellschaftlichen Einrichtungen sind parteienverseucht, bis hin zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und selbst die Staatsverwaltung kann sich auf ihre Parteienferne oft wenig zugute halten.“

„Bei uns ist ein Berufspolitiker im Allgemeinen weder ein Fachmann, noch ein Dilettant, sondern ein Generalist mit dem Spezialwissen, wie man politische Gegner bekämpft.“

    „Unser Parteiensystem hat den Staat geradezu okkupiert, die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.“

    „Viele gesellschaftliche Institutionen sind parteiisch durchdrungen; Parteien haben Einflussbereiche übernommen, die eigentlich nicht zu ihrer Macht gehören.“

    „Die Parteien sind machtversessen, aber oft machtvergessen, weil es mehr darum geht, die nächste Wahl zu gewinnen, als den Staat langfristig und verantwortlich zu führen.“

    „Das politische System braucht mehr Verantwortungsbewusstsein und weniger reine Machtausübung.“

„Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht. Sie haben ihre Macht massiv ausgeweitet und sind inzwischen nicht nur bestimmend in Legislative und Exekutive, sondern auch in vielen gesellschaftlichen Bereichen, die eigentlich neutral bleiben sollten.“

„Die Parteien haben sich zu einem ungeschriebenen sechsten Verfassungsorgan entwickelt, das auf die anderen fünf einen immer weitergehenden, zum Teil völlig beherrschenden Einfluss ausübt. Nach meiner Überzeugung ist unser Parteienstaat von beidem zugleich geprägt, nämlich machtversessen auf den Wahlsieg und machtvergessen bei der Wahrnehmung der inhaltlichen und konzeptionellen Führungsaufgabe.“

Die Zeit (Interview vom 19. Juni 1992, Ausgabe Nr. 26/1992).

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Die Initiatoren dieser Petition sind nicht Mitglied einer politischen Partei oder Organisation und weder beruflich noch ehrenamtlich für eine politische Partei oder Organisation tätig.

Bitte auch hier nachsehen: 

https://www.change.org/p/undwirsinddiebürger

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Nachtrag

Staatliche Organe, insbesondere das Staatsoberhaupt, müssen im politischen Wettbewerb "strikt neutral" bleiben, sobald es um die Konkurrenz zwischen den Parteien geht.

Es besteht ein "Verbot der parteilichen Einflussnahme" durch Amtsinhaber auf Wahlen oder den politischen Meinungsbildungsprozess zugunsten oder zu Ungunsten einer bestimmten Partei.

Das BVerfG spricht von einem "Gebot strikter Neutralität" staatlicher Organe im Prozess der politischen Willensbildung und bei Wahlen.

Es wird betont, dass das Recht der Parteien auf "Chancengleichheit" (abgeleitet aus Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 GG) sichergestellt sein muss.

Maßnahmen des Staates, die darauf abzielen, eine Partei um ihrer selbst willen auszugrenzen oder zu begünstigen, sind verfassungswidrig.

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Art. 61 GG

(1) 1 Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. 2 Der Antrag auf Erhebung der Anklage muss von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. 3 Der Beschluss auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. 4 Die Anklage wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.

(2) 1 Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären. 2 Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, dass er an der Ausübung seines Amtes verhindert ist.

 

 

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Petition am 11. November 2025 erstellt