Haftstrafe für schwere Tierquälerei gefordert ❗

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Das Problem

Wir fordern für die Tierbesitzerin und den Nachbarn eine Haftstrafe !

Hintergrund,

Die Tierbesitzerin hat ihren alten Kater (17 Jahre) dem Nachbarn zum Töten gegeben.
Der Kater habe mehrmals in der Woche an schwerem Durchfall und Erbrechen gelitten, weil er alles gegessen haben soll, was er gefunden hat.

Bei einem Tierarzt erbrachte eine Anfrage zum Einschläfern die Antwort, dass davor eine umfassende Untersuchung zu machen sei, die teuer ist und die Tierbesitzerin nicht bezahlen wollte.
Der Nachbar habe ihr dann das Angebot gemacht, den Kater zu töten. Der Kater dürfte aber so laut geschrien haben, dass jemand die Polizei rief. Die fand den toten Kater geköpft am Balkon des Nachbarn.

Vor Gericht erklärte der Mann, dass er dem Kater mit einer Axt das Genick gebrochen habe und als die Pfoten noch zuckten, nochmals zugeschlagen habe. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt !

Die Frau wurde – nicht rechtskräftig – freigesprochen.

Und weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann man da noch etwas tun !

Man hat für seine Tiere eine Verantwortung und dafür zu sorgen, dass diese bestmöglich tiermedizinsch betreut werden.

Die Entscheidungsträger*innen

Startsanwalt Wienerneustadt
Startsanwalt Wienerneustadt

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