Tötung einer Katze bestrafen. Tiere haben ein Recht auf Leben. Pfleger haben Pflichten.

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Das Problem

... es ist jetzt schon Zeit verstrichen, seit dem ich ratlos und verzweifelt war, nachdem meine Katze getötet wurde...

Ich erlaube mir Ihnen an dieser Stelle die Situation im Detail zu schildern, da diese wichtige Umstände enthält:

Ich hatte vier Katzen. Eine von denen hatte eine Lähmung der Hinterläufe, wir haben sie so aus einem russischen Tierheim genommen. Dank unseres Einsatzes der Katze gegenüber (ich spreche hier von Rehabilitationsmaßnahmen), sowie der Unterstützung von einer Physiotherapeutin und Tierärzten wurde die Katze namens Debby in sozialen Netzwerken recht "berühmt". Unser Vorgehen empfanden viele Tierbesitzer als vorbildlich. Das war drei Jahre lang so.
Im August 2015 waren wir für ca. sechs Wochen verreist. Die Katzen wurden von meinem Ex-Mann wie gewohnt betreut. Während unserer Abwesenheit war er Katzenpfleger gewesen.
Am 9. August früh hatte ich ein telefonisches Gespräch mit dem Pfleger der Katzen. Er behauptete alles sei in Ordnung, die Tiere seien gesund. Auf meine Frage, ob ich ihn "ablösen" sollte, sagte er, dass es nicht notwendig sei.
Am 9. August mittags erhielt ich jedoch eine E-Mail mit dem Inhalt, das der Pfleger den seit bereits dem 8. August verwesenden Körper der Katze Debby in den Park gebracht habe.
Wir haben unsere Reise sofort abgebrochen. Nach der Rückkehr haben ich im Bad, wo die Katze normalerweise gesundheitlich bedingt gehalten wurde, Blutspuren entdeckt. Diese haben wir fotografisch dokumentiert und an Dr. med. Silke Brodbeck, öffentlich bestellte Sachverständige für Blutspurenmusteranalyse und Tathergangsrekonstruktion Blutspureninstitut Usingen übermittelt. Die Sachverständige meint, dass ein gewaltsamer Tod der Katze durch den Pfleger zwar nicht ausgeschlossen werden kann, Fr. Brodbeck geht jedoch von natürlich Verbluten aus, was einen langen Sterbevorgang auslöste. Diesen Fall betrachtet sie jedoch als unwichtig.
Nachdem aber auch öffentliches Interesse seitens der Internetcommunity besteht und auch wir eine Tötung der Katze durch Pfleger nach §17 und/oder §18 des Tierschutzgesetzes vermuten, habe ich den Pfleger zu dieser Sache mehrmals befragt. Er verneint den gewaltsamen Tod der Katze, sowie das Vorhandensein der Blutspuren. Zu weiteren Details will sich der Pfleger nicht äußern, bzw. mach sehr widersprüchliche Angaben. Er besteht darauf, den Körper der toten Katze im Park beseitigt zu haben. Die Sachverständige hält dies jedoch für unmöglich.

Zu diesem Fall liegen uns folgende Beweise vor:

  • Blutspuren im Bad (nach wie vor vorhanden)
  • Fotos der Blutspuren inklusive eines Schemas
  • Aussagen der Sachverständigen (kann als Zeugin geladen werden)
  • ein Gedächtnisprotokoll vom 20. September 2015, auf der zuhören ist, dass der Pfleger das Vorhandensein vom Blut im Bad verneint
  • Forensische Blutuntersuchung auf Tierart

Aus Sicht des Veterinäramtes ist dies jedoch nicht ausreichend, um die Schuld des Pflegers im Sinne des §17 und §18 des TierSchG zu beweisen.

Uns wurde der Rechtsweg empfohlen. Ich möchte eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen.

Hier möchte ich Sie um Mithilfe bitten: es ist für uns (einfach der Gerechtigkeit halber) wichtig gegen den Tierpfleger eine Strafanzeige zu erstatten. Obwohl es durchaus sein kann, dass die Sache eingestellt wird, benötigen wir Ihre Hilfe bei der Erstattung der Anzeige.

Tiere haben ein Recht auf Leben und wir müssen es versuchen dieses Recht durchzusetzen!

Bitte unterschreiben Sie diese Petition.

Die Entscheidungsträger*innen

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

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