Der Rat für die Republik ist die Institution, die aus dem Mandat für die Unabhängigkeit hervorgegangen ist, das die katalanische Nation in einem Selbstbestimmungsreferendum am 1. Oktober 2017 erteilt hat. Er wurde von der legitimen katalanischen Exilregierung des Präsidenten Carles Puigdemont gegründet und handelt daher vor der Welt im Namen der katalanischen Nation und dieses Mandats.
Seine Existenz und sein auswärtiges Handeln wurden vom katalanischen Parlament formell anerkannt.
Das Auswärtige Amt des Katalanischen Rates ernennt Außenbeauftragte und setzt sein diplomatisches Netzwerk ein, um zur internationalen Anerkennung der katalanischen Nation und ihres Rechts auf Selbstbestimmung sowie des im Referendum von 2017 zum Ausdruck gebrachten Willens zur Unabhängigkeit Kataloniens in Form einer eigenständigen Republik beizutragen und eine Koalition zugunsten einer fortgeschrittenen Normativierung des Selbstbestimmungsrechts der Völker in Europa und dem Rest der Welt aufzubauen.
Die Auslandsvertretung in Frankfurt (Deutschland) veröffentlicht vorstehenden Text des Rates für die Republik. Die vom katalanischen Parlament verabschiedete Unabhängigkeitserklärung Kataloniens, die gültig ist und nicht gegen internationales Recht verstößt, kann nachstehend in deutscher Übersetzung gelesen werden. Verwiesen sei auch auf das diesbezüglich einschlägige Kapitel «The Right of Self-determination of Peoples» des international renommierten Juristen und ehemaligen Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen, Prof. Dr. Alfred de Zayas (in: Building a Just World Order, Atlanta: Clarity Press, 2021, S. 117-172).
Das kollektive Menschenrecht auf Selbstbestimmung, welches das katalanische Volk für sich in Anspruch nimmt, ist auch in Deutschland zwingendes Recht (ius cogens). Es wurde 1973 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Artikel 1, Satz 1: «Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.»). Alle deutschen Mandatsträger und Staatsdiener haben es zu beachten.
https://www.bmz.de/de/service/lexikon/internationaler-pakt-buergerliche-politische-rechte-60140
Der Rat der Republik wird die Unabhängigkeitserklärung Kataloniens noch in weiteren Sprachen veröffentlichen.
https://consellrepublica.cat/wp-content/uploads/2021/04/ALEMANY_01-1.pdf