Petition updateSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!Menschenrechtsrat — Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen: Stellungnahme 12/2019 (2)
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermany
8 Jul 2019

Entscheidung

156. Vor diesem Hintergrund gibt die Arbeitsgruppe die folgende Stellungnahme ab:

Der Freiheitsentzug von Joaquim Forn, Josep Rull, Raül Romeva und Dolors Bassa ist willkürlich, da er gegen die Artikel 2, 9 bis 11 sowie 18 bis 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und die Artikel 2, 14, 19, 21, 22, 25 und 26 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verstößt und unter die Kategorien II, III und V fällt.

157. Die Arbeitsgruppe ersucht die Regierung Spaniens, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation der Herren Joaquim Forn, Josep Rull, Raül Romeva und Frau Dolors Bassa unverzüglich zu beheben und sie mit den einschlägigen internationalen Normen, einschließlich der in der Allgemeinen Erklärung und dem Pakt festgelegten, in Einklang zu bringen.

158. Die Arbeitsgruppe ist der Auffassung, daß unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles eine angemessene Abhilfemaßnahme darin bestünde, die Herren Joaquim Forn, Josep Rull, Raül Romeva und Frau Dolors Bassa unverzüglich freizulassen und ihnen im Einklang mit dem Völkerrecht ein wirksames Recht auf Entschädigung und andere Formen der Wiedergutmachung einzuräumen.

159. Die Arbeitsgruppe fordert die Regierung nachdrücklich auf, eine gründliche und unabhängige Untersuchung der Umstände des willkürlichen Freiheitsentzugs der Herren Joaquim Forn, Josep Rull, Raül Romeva und Frau Dolors Bassa durchzuführen und geeignete Maßnahmen gegen die für die Verletzung ihrer Rechte Verantwortlichen zu ergreifen.

160. Gemäß Ziffer 33 Buchstabe a) ihrer Arbeitsmethoden verweist die Arbeitsgruppe den vorliegenden Fall an den Sonderberichterstatter für das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie an den Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

161. Die Arbeitsgruppe ersucht die Regierung, die vorliegende Stellungnahme mit allen verfügbaren Mitteln und so weit wie möglich zu verbreiten.

Weiteres Verfahren

162. Gemäß Absatz 20 ihrer Arbeitsmethoden ersucht die Arbeitsgruppe die Quelle und die Regierung, insbesondere über die Folgemaßnahmen zu informieren, die im Hinblick auf die in der vorliegenden Stellungnahme enthaltenen Empfehlungen ergriffen wurden:

(a) Ob die Herren Joaquim Forn, Josep Rull, Raül Romeva und Frau Dolors Bassa entlassen wurden und, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt;

(b) Ob den Herren Joaquim Forn, Josep Rull, Raül Romeva und Frau Dolors Bassa eine Entschädigung oder andere Wiedergutmachungen gewährt wurden;

(c) Ob die Verletzung der Rechte der Herren Joaquim Forn, Josep Rull, Raül Romeva und Frau Dolors Bassa untersucht wurde, und, falls ja, über das Ergebnis dieser Untersuchung;

(d) ob Gesetzesänderungen angenommen oder in der Praxis Änderungen vorgenommen wurden, um gemäß der vorliegenden Stellungnahme die Gesetze und Praktiken Spaniens mit seinen internationalen Verpflichtungen in Einklang zu bringen;

(e) ob andere Maßnahmen zur Umsetzung dieser Stellungnahme ergriffen wurden.

163. Die Regierung wird ersucht, die Arbeitsgruppe über etwaige Schwierigkeiten bei der Umsetzung der in der vorliegenden Stellungnahme ausgesprochenen Empfehlungen zu informieren und anzugeben, ob sie zusätzliche technische Hilfe, z.B. durch einen Besuch der Arbeitsgruppe, benötigt

164. Die Arbeitsgruppe ersucht die Quelle und die Regierung, die oben genannten Informationen innerhalb von sechs Monaten nach Übermittlung dieser Stellungnahme vorzulegen. Die Arbeitsgruppe behält sich jedoch das Recht vor, die Stellungnahme selbst weiterzuverfolgen, wenn ihr neue Bedenken in Bezug auf den Fall zur Kenntnis gebracht werden. Dieses Folgeverfahren wird es der Arbeitsgruppe ermöglichen, den Menschenrechtsrat über die Fortschritte bei der Umsetzung seiner Empfehlungen und gegebenenfalls über festgestellte Mängel auf dem Laufenden zu halten.

165. Die Arbeitsgruppe erinnert daran, daß der Menschenrechtsrat alle Staaten zur Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe ermutigt und sie ersucht hat, ihre Ansichten zu berücksichtigen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation von Personen, denen ihre Freiheit willkürlich entzogen wurde, zu verbessern, und die Arbeitsgruppe über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zu informieren[21: Siehe Resolution 33/30 des Menschenrechtsrates, Absätze 3 und 7].

[Verabschiedet am 26. April 2019]»

Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche: Prof. Dr. Axel Schönberger

N. B.: Der Fehler in der Bezifferung nach § 158 (die folgende Paragraphenziffer ist 156, so daß die §§ 156-158 zweimal vorkommen) steht so im Original.

Quelle:

https://www.vilaweb.cat/noticies/onu-llibertat-romeva-bassa-forn-rull/

Teil 1: https://www.change.org/p/sergio-mattarella-presidente-della-repubblica-italiana-solidaridad-con-catalu%C3%B1a-por-el-derecho-a-la-autodeterminaci%C3%B3n-pac%C3%ADfica/u/24787919

Teil 2: https://www.change.org/p/sergio-mattarella-presidente-della-repubblica-italiana-solidaridad-con-catalu%C3%B1a-por-el-derecho-a-la-autodeterminaci%C3%B3n-pac%C3%ADfica/u/24796926

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:

https://www.menschenrechtserklaerung.de/die-allgemeine-erklaerung-der-menschenrechte-3157

Text des von Spanien ratifizierten Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, der in Spanien Bestandteil der nationalen Rechtsordnung und zwingendes Recht ist:

https://www.zivilpakt.de/internationaler-pakt-ueber-buergerliche-und-politische-rechte-355

Allgemeine Erläuterungen zum Zivilpakt der Vereinten Nationen:

https://www.zivilpakt.de

Die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen wird vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg als «Internationale Instanz» in Menschenrechtsfragen anerkannt. Sofern die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen von einer der Parteien angerufen wurde und eine Entscheidung fällte, bezieht sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Regelfall auf diese und trifft keine eigene Entscheidung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention. So wies der EGMR erst Anfang Juni 2019 die Klagen der beiden türkischen Staatsbürger Çetin Doğan und Cem Aziz Çakmak ab, da hierzu bereits eine Entscheidung der Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen als übergeordneter internationaler Instanz ergangen war:

https://bianet.org/bianet/hukuk/209138-aihm-balyoz-davasini-usulden-reddetti

https://www.aa.com.tr/tr/dunya/aihm-dogan-ve-cakmakin-basvurusunu-kabul-edilemez-buldu/1498069

In der Öffentlichkeit wird bisher die Brisanz von Ziffer 159 obenstehenden Beschlusses übersehen. Der spanische Staat wird aufgefordert, «geeignete Maßnahmen gegen die für die Verletzung ihrer Rechte Verantwortlichen zu ergreifen». Dies kann zu Strafverfahren und teilweise auch Amtsenthebungen gegen spanische Richter, Staatsanwälte und Politiker wie Mariano Rajoy, Soraya Sáenz de Santamaría oder Pablo Casado vor einem spanischen Gericht oder gegebenenfalls auch vor internationaler Gerichtsbarkeit — man erinnere sich etwa des Verfahrens gegen den ehemaligen Präsidenten der Bundesrepublik Jugoslawien Slobodan Milošević vor dem UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag — führen.

Bisherige Entscheidungen der Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen zu den politischen Gefangenen in Spanien:

 «Menschenrechtsrat — Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen: Stellungnahme Nr. 6/2019 (Teil I)» (7. 6. 2019), https://www.change.org/p/12429466/u/24669281

«Menschenrechtsrat — Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen: Stellungnahme Nr. 6/2019 (Teil II)» (10. 6. 2019), https://www.change.org/p/12429466/u/24681471

Im übrigen geht es bei den bislang bekannten Entscheidungen der Arbeitsgruppe gegen willkürliche Inhaftierungen der Vereinten Nationen ‛nur’ um bisher sieben Fälle der massivsten und schwersten Verletzungen von Menschenrechten, die es in Westeuropa in den vergangenen Jahrzehnten gab und die der spanische Staat dem Jahr dem Jahr 2017 zu verantworten hat!

https://www.stern.de/politik/ausland/puigdemont-festnahme-und-der-katalonien-konflikt--ein-interview-mit-axel-schoenberger-7918952.html

http://www.catalannews.com/catalan-trial/item/international-observers-platform-finds-rights-infringements-in-catalan-trial

http://www.catalannews.com/politics/item/revealed-spain-spied-on-catalan-offices-abroad

http://www.catalannews.com/highlights/item/public-prosecutor-asks-that-president-torra-be-barred-from-public-office-for-yellow-ribbons

https://www.spainenglish.com/tag/international-trial-watch/

Quelle:

United Nations
Human Rights:
Office of the High Commissioner:
Opinion adopted by the Working Group on Arbitrary Detention at its 84th session:
Opinion 12/2019 (Spain):


https://www.ohchr.org/Documents/Issues/Detention/Opinions/Session84/A_HRC_WGAD_2019_12%20ADVANCE%20EDITED%20VERSION.pdf (Advance Edited Version)

Übersetzung aus dem Kastilischen ins Deutsche: Prof. Dr. Axel Schönberger

[Zu Teil I des Textes: Bitte unter der «Diskussion» auf den Pfeil nach links klicken!]

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