Anliegend erhält Ihr den Link zur aktuellen Stellungnahme der Senatsverwaltung der Frau Dilek Kalayci an das Verwaltungsgericht Berlin:
https://drive.google.com/file/d/1_Bk-TbyMTquqf5JgzO2_ZHSlbJIg1Z9D/view?usp=sharing
Hier wird behauptet, dem Verstorbenen wären keine Betäubungsmittel im Maßregelvollzug verabreicht worden.
Das toxikologisch-chemische Gutachten der Rechtsmedizin legt jedoch etwas völlig Anderes nahe (muss weiter ermittelt werden):
https://drive.google.com/file/d/1PZCDNxK8X2MT0AM8q6ChH_WM0ck6DUGq/view?usp=sharing
Laut toxikologischem Gutachtem vom 6. März 2018 des Instituts für Rechtsmedizin in Berlin wurden in einer 9 cm Haarprobe verschiedene Wirkstoffe bei dem Verstorbenen nachgewiesen, insbesondere wurde
· das Anästhetikum MIDAZOLAM (Betäubungsmittel laut Anlage III zum BtMG), welches zur Behandlung schwerer epileptischer Anfälle und zur Langzeitsedierung eingesetzt wird,
· das OPIOID FENTANYL (ebenfalls Betäubungsmittel laut Anlage III zum BtMG),
· das ANÄSTHETIKUM KETAMIN, welches bei der Schmerztherapie eingesetzt wird, und
· METAMIZOL(metabolit), welches bei starken Schmerzen wie Tumorschmerzen angewandt wird, entdeckt.
Laut den Richtlinien zur Durchführung von Haar- und Urinanalysen des Instituts für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes kann mit der Haaranalyse auf Betäubungsmittel (und andere Drogen / Arzneimittel) der chronische Gebrauch dieser Stoffe über Wochen bis Monate (je nach Haarlänge; da Kopfhaare ca. 1 cm im Monat wachsen) zurückverfolgt werden
Zurückgerechnet von Zeitpunkt der Entnahme der Haarprobe im November 2017 bedeutet dies, dass Ümit mindestens ab März 2017 die vorbenannten Mittel verabreicht wurden, also zu einer Zeit, wo er noch im Maßregelvollzug war. Eine längere Haarprobe - sofern vorhanden – hätte möglicherweise den Nachweis einer längeren Dauer der Verabreichung erbracht. Wurde der Verstorbene durch ärztliches Personal betäubt und sodann todkrank in die Freiheit entlassen ? Er verstarb nur ca. 10 Wochen nach seiner Entlassung aus dem Maßregelvollzig an den Folgen des unbehandelten Hirntumors.
Im Übrigen wird unzutreffend von der Senatsverwaltung für Gesundheit in der Stellungnahme an das Verwaltungsgericht behauptet, dass der Familie des Verstorbenen Medikamentenblätter ausgehändigt seien.
Frau Kalayci, treten Sie zurück.
Herr BÜRGERMEISTER Müller, wenn Frau Kalayci nicht zurücktritt, entlassen Sie Frau Kalayci umgehend vom Amt der Senatorin.
Der Zustand ist untragbar und muss neben den rechtlichen Konsequenzen auch politische Konsequenzen haben.