Toxikologisches Gutachten der Rechtsmedizin vom 6. März 2018, siehe Seite 3 zu den in der Haarprobe gefundenen Betäubungsmitteln laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und anderen auffälligen Mitteln, abrufbar unter:
https://drive.google.com/file/d/1PZCDNxK8X2MT0AM8q6ChH_WM0ck6DUGq/view?usp=sharing
Info zum Sachstand bzgl. Einsicht in die vollständigen Patientenunterlagen:
Die Familie des Verstorbenen hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage auf Einsicht in die vollständigen Patientenunterlagen im Maßregelvollzug Berlin eingereicht. Das Verfahren ist aktuell bei Gericht anhängig.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung in Berlin unter der Führung der derzeitigen Senatorin Frau DILEK KALAYCI hat aktuell in ihrer Klageerwiderung 16.10.2020 an das Verwaltungsgericht erwidert, dass ein Pfleger angeblich keine Nachweise in der Patientenakte des Verstorbenen Ü. im Maßregelvollzuig Berlin gefunden habe. Allerdings hat die Rechtsmedizin Berlin in einer 9 cm Haarprobe des Verstorbenen diverse Betäubungsmittel und andere Mittel gefunden. Augenscheinlich sagt die Senatsvewaltung vor Gericht die Unwahrheit und enthält weiterhin Unterlagen der Familie vor.
Laut toxikologischem Gutachtem vom 6. März 2018 des Instituts für Rechtsmedizin in Berlin wurden in einer 9 cm Haarprobe verschiedene Wirkstoffe bei dem Verstorbenen nachgewiesen, insbesondere wurde
· das Anästhetikum MIDAZOLAM (Betäubungsmittel laut Anlage III zum BtMG), welches zur Behandlung schwerer epileptischer Anfälle und zur Langzeitsedierung eingesetzt wird,
· das OPIOID FENTANYL (ebenfalls Betäubungsmittel laut Anlage III zum BtMG),
· das ANÄSTHETIKUM KETAMIN, welches bei der Schmerztherapie eingesetzt wird, und
· METAMIZOL(metabolit), welches bei starken Schmerzen wie Tumorschmerzen angewandt wird, entdeckt.
Laut den Richtlinien zur Durchführung von Haar- und Urinanalysen des Instituts für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes kann mit der Haaranalyse auf Betäubungsmittel (und andere Drogen / Arzneimittel) der chronische Gebrauch dieser Stoffe über Wochen bis Monate (je nach Haarlänge; da Kopfhaare ca. 1 cm im Monat wachsen) zurückverfolgt werden
Zurückgerechnet von Zeitpunkt der Entnahme der Haarprobe im November 2017 bedeutet dies, dass Herrn Vardar mindestens ab März 2017 die vorbenannten Mittel verabreicht wurden, also zu einer Zeit, wo Herr Vardar noch im Maßregelvollzug war. Eine längere Haarprobe - sofern vorhanden – hätte möglicherweise den Nachweis einer längeren Dauer der Verabreichung erbracht. Wurde der Verstorbene durch ärztliches Personal betäubt und sodann todkrank in die Freiheit entlassen ? Er verstarb nur ca. 10 Wochen nach seiner Entlassung aus dem Maßregelvollzig an den Folgen des unbehandelten Hirntumors.
Noch etwas:
Der damalige Betreuer des Verstorbenen teilte in seinem Schreiben vom 17. Mai 2017 an das Betreuunsgericht (Amtsgericht Wedding) mit, dass ihm trotz mehrfachen Nachfragens keine Akteneinsicht durch das KMV Berlin gewährt worden sei. Wieso ? Was sollte er nicht sehen ?
Jetzt ist Aufklärung angesagt !
Sollte die Senatsverewaltung weiterhin sich gegen eine Aufklärung sperren und diese verhindern, soll FRAU SENATORIN DILEK KALAYCI (SPD) zurücktreten. Die Aufsicht über den Maßregelvollzug hat die Senatorin, und die Senatsverwaltung hat durch unnachgiebige Haltung die Klage beim Verwaltungsgericht erst herbeigeführt, indem sie die Familie auf den Rechtsweg verwiesen hat. Das ist auch ein politischer Skandal.
Hier nochmals der Link zum Gutachten:
https://drive.google.com/file/d/1PZCDNxK8X2MT0AM8q6ChH_WM0ck6DUGq/view?usp=sharing
Auch wird hiermit der RÜCKTRITT von Herrn SENATOR für JUSTIZ DIRK BEHRENDT (GRÜNE) gefordert. Die Mutter des verstorbenen hatte mit Schreiben vom August 2018, das persönlich an die Senatskanzlei von Dirk Behrendt gerichtet war, diesen gebeten, im Rahmen der Aufsicht über die Berliner Staatsanwaltschaft die ins Stocken geratenen (bzw. durch den Staatsanwalt nicht weiter betriebenen) Ermittlungen) auch in Richtung der Beschuldigten im Maßregelvollzug Berlin voranzubringen, da eine Ausermittlung der Geschehnisse im KMV vollständig unterblieben war, das toxikologisch-chemische Gutachten der Rechtsmedizin vom 6. März 2018 jedoch die Verabrechnung von 2 Betäubungsmitteln (Fentanyl und Midazolam) und von Ketamin und Metamizol durch Behandler im KMV über einen längeren Zeitraum nahe legten, die auf ein strafrechtlich relevantes Handeln (Verstoß gegen das BtMG = Betäubungsmittelgesetz) wie auch auf ein strafrechtlich relevantes Unterlassen hindeuten.
Die Senatsverwaltung hat jedoch die erweiterte Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen und keine weiteren Maßnahmen zur Aufklärung geleistet, so auch nicht die legitimerweise begehrte umfassende Auswertung der Patientenunterlagen im KMV durch einen Sachverständigen (Sachverständigengutachten) eingeleitet, einleiten lassen oder befürwortet.
Die Senatoren Dirk Behrendt und Dilek Kalayci müssen Verantwortung übernehmen und sofort zurücktreten. Das Abgeordnetenhaus von Berlin ist aufgerufen, die Senatoren politisch zur Rechenschaft zu ziehen.