Schutz von Frauen und Kindern vor sexueller Gewalt

Das Problem

Wie das Bundeskriminalamt (BKA) bekannt gegeben hat, ist die Zahl der Fälle im Bereich der sogenannten „Kinderpornographie“ seit den Jahren 2020 und 2021 so hoch wie nie. Laut BKA sind etwa die Hälfte der Besitzer und Verbreiter solcher Dateien Minderjährige. Kinder bekommen von Gleichaltrigen oder von Jugendlichen pornographische Dateien auf das Handy geschickt, um die Pausenbrote und/oder die Kleidung zu erpressen.

Das Coronavirus ist sicher nicht der alleinige Verursacher für häusliche-, und sexuelle Gewalt, sondern dieses Virus zeigt uns als Gesellschaft Probleme auf, die bereits vor Corona unser Leben beeinträchtigt haben. Vor der Pandemie konnte man ausweichen, ehe man sich anstatt Problemlösung wiederkehrend arrangiert hatte.

Das Internet ist sicher nicht alleiniger Verursacher von häuslicher-, und sexueller Gewalt, sondern das Internet in Kombination mit der Schnelllebigkeit, mit der schlechten Digitalisierung und der Globalisierung bieten heutzutage viel mehr Raum für Kriminalität. Auch deshalb, weil man das Internet einst der breiten Masse zur Verfügung gestellt hat ohne sich jemals über rechtliche Folgen Gedanken zu machen.

Und noch immer ist es leicht, Chaträume zu erstellen, für die man nicht mal eine Registrierung benötigt, also weder Nutzername noch Passwort noch E-Mail-Adresse.

Es gibt zu viele Verlockungen für Cybercrime, für Cybergrooming (sexuelle Annäherung), für Upskirting (obwohl inzwschen eine Straftat), für Erpressung (Sextortion), für sexuelle Ausbeutung, und viel mehr.
Einen Einblick über die heutigen Möglichkeiten im Internet und den daraus resultierenden Straftaten und Leiden der Opfer sowie mögliche Präventionsmaßnahmen erfahren Sie im Beitrag "Netz des Grauens" (hier verlinkt) in meiner Webseite,

 


Um Kinder, Jugendliche und Frauen vor sexualisierter Gewalt aus dem Netz zu schützen fordern wir:

 

- Für Internetnutzer unter 14 Jahren generell zusätzliche digital eingereichte Unterschrift der Eltern bzw. der/des Erziehungsberechtigten + Abgleich mit deren Ausweisdokument

- Fotos mit Kindern unter 12 Jahren sollen nur noch für engste Freundeskreise zur Verfügung gestellt werden, ansonsten Mit-Strafbarkeit

- Upload von eigenen Bildern erst ab 12 Jahren, bis 14 Jahre mit schriftlicher Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten

- Altersüberprüfung für Anbieter von Erwachsenenseiten durch schriftliche Verifizierungsverfahren beim Briefträger oder am Postschalter (u.a. Postident)

- Für Videoplattformen mit allen Erwachseneninhalten Verbot von Thumbnails (Vorschaubilder)

- Verpflichtung zur Überwachung an die Seitenbetreiber, die die Registrierung weiterer Nutzer händisch überprüfen sollen, dies gilt auch für Gruppen in Sozialen Netzwerken.

- Wer in Sozialen Netzwerken eine Gruppe eröffnen möchte, soll vorher einen Internetführerschein und einen Deeskalationskurs durchlaufen und erworben haben

- Verpflichtung aller Gruppenadmins und Seitenbetreiber zur sofortigen Meldung von Straftaten an Behörden, sofern keine Antragsdelikte

- Internetseitenanbieter (Webserverdienste) sollen enger an Strafverfolgungsbehörden gebunden werden, um so schneller an IP-Adresse und sonstige im Rahmen der Strafverfolgung erforderlichen Daten zu gelangen

- Zuletzt fordern wir mehr besser ausgebildetes und sensibilisiertes Personal bei Online-Ermittlungsbehörden

 

Von der Vorratsdatenspeicherung rate ich grundsätzlich ab, denn 100%ige Sicherheit gibt es nur in der Mathematik – Menschenrechte gelten für alle Menschen, ob nun Politiker:innen, Ermittlungsbeamt:innen oder Straftäter.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Ebersoldt

avatar of the starter
Ralf EbersoldtPetitionsstarter*inAls Fachkraft für Schutz und Sicherheit und als Autor Leo Büchner interessieren mich Themen, die mit Sicherheit, mit Gesetzen und mit Menschenrechten zu tun haben.

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Das Problem

Wie das Bundeskriminalamt (BKA) bekannt gegeben hat, ist die Zahl der Fälle im Bereich der sogenannten „Kinderpornographie“ seit den Jahren 2020 und 2021 so hoch wie nie. Laut BKA sind etwa die Hälfte der Besitzer und Verbreiter solcher Dateien Minderjährige. Kinder bekommen von Gleichaltrigen oder von Jugendlichen pornographische Dateien auf das Handy geschickt, um die Pausenbrote und/oder die Kleidung zu erpressen.

Das Coronavirus ist sicher nicht der alleinige Verursacher für häusliche-, und sexuelle Gewalt, sondern dieses Virus zeigt uns als Gesellschaft Probleme auf, die bereits vor Corona unser Leben beeinträchtigt haben. Vor der Pandemie konnte man ausweichen, ehe man sich anstatt Problemlösung wiederkehrend arrangiert hatte.

Das Internet ist sicher nicht alleiniger Verursacher von häuslicher-, und sexueller Gewalt, sondern das Internet in Kombination mit der Schnelllebigkeit, mit der schlechten Digitalisierung und der Globalisierung bieten heutzutage viel mehr Raum für Kriminalität. Auch deshalb, weil man das Internet einst der breiten Masse zur Verfügung gestellt hat ohne sich jemals über rechtliche Folgen Gedanken zu machen.

Und noch immer ist es leicht, Chaträume zu erstellen, für die man nicht mal eine Registrierung benötigt, also weder Nutzername noch Passwort noch E-Mail-Adresse.

Es gibt zu viele Verlockungen für Cybercrime, für Cybergrooming (sexuelle Annäherung), für Upskirting (obwohl inzwschen eine Straftat), für Erpressung (Sextortion), für sexuelle Ausbeutung, und viel mehr.
Einen Einblick über die heutigen Möglichkeiten im Internet und den daraus resultierenden Straftaten und Leiden der Opfer sowie mögliche Präventionsmaßnahmen erfahren Sie im Beitrag "Netz des Grauens" (hier verlinkt) in meiner Webseite,

 


Um Kinder, Jugendliche und Frauen vor sexualisierter Gewalt aus dem Netz zu schützen fordern wir:

 

- Für Internetnutzer unter 14 Jahren generell zusätzliche digital eingereichte Unterschrift der Eltern bzw. der/des Erziehungsberechtigten + Abgleich mit deren Ausweisdokument

- Fotos mit Kindern unter 12 Jahren sollen nur noch für engste Freundeskreise zur Verfügung gestellt werden, ansonsten Mit-Strafbarkeit

- Upload von eigenen Bildern erst ab 12 Jahren, bis 14 Jahre mit schriftlicher Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten

- Altersüberprüfung für Anbieter von Erwachsenenseiten durch schriftliche Verifizierungsverfahren beim Briefträger oder am Postschalter (u.a. Postident)

- Für Videoplattformen mit allen Erwachseneninhalten Verbot von Thumbnails (Vorschaubilder)

- Verpflichtung zur Überwachung an die Seitenbetreiber, die die Registrierung weiterer Nutzer händisch überprüfen sollen, dies gilt auch für Gruppen in Sozialen Netzwerken.

- Wer in Sozialen Netzwerken eine Gruppe eröffnen möchte, soll vorher einen Internetführerschein und einen Deeskalationskurs durchlaufen und erworben haben

- Verpflichtung aller Gruppenadmins und Seitenbetreiber zur sofortigen Meldung von Straftaten an Behörden, sofern keine Antragsdelikte

- Internetseitenanbieter (Webserverdienste) sollen enger an Strafverfolgungsbehörden gebunden werden, um so schneller an IP-Adresse und sonstige im Rahmen der Strafverfolgung erforderlichen Daten zu gelangen

- Zuletzt fordern wir mehr besser ausgebildetes und sensibilisiertes Personal bei Online-Ermittlungsbehörden

 

Von der Vorratsdatenspeicherung rate ich grundsätzlich ab, denn 100%ige Sicherheit gibt es nur in der Mathematik – Menschenrechte gelten für alle Menschen, ob nun Politiker:innen, Ermittlungsbeamt:innen oder Straftäter.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Ebersoldt

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Ralf EbersoldtPetitionsstarter*inAls Fachkraft für Schutz und Sicherheit und als Autor Leo Büchner interessieren mich Themen, die mit Sicherheit, mit Gesetzen und mit Menschenrechten zu tun haben.

Die Entscheidungsträger*innen

Daniela Behrens
Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Niedersachsen
Nancy Faeser
Bundesministerin des Innern und für Heimat
Olaf Scholz
Bundeskanzler
Andy Grote
Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte, SPD
Thomas Strobl
Thomas Strobl
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen in Baden-Würtemberg

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Petition am 1. März 2022 erstellt