Petition updateSchutz der Streunerkatzen um Katzenleid zu begrenzen„Denn dieses von Menschen gemachte Katzenleid, sollte im 21. Jahrhundert endlich ein erfolgreiches E
Margit MayrAugsburg, Germany
Mar 30, 2017
Liebe Unterstützer, vielen, vielen Dank für Eure Unterschriften und aussagekräftigen Kommentare. Die Petition endet zum 31.03.2017. Die Antwort vom Bundesministerium macht deutlich, dass es eine bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht vorläufig nicht geben wird. Herr Herbert Woerlein, Tierschutzpolitischer Sprecher der SPD im Bayerischen Landtag, wechselt vom Landtag in den Bundestag. Wir werden deshalb, zusammen mit Herrn Herbert Woerlein im Juli 2017, die Unterschriften an Frau Landtagspräsidentin Barbara Stamm, übergeben. KATZENELEND IN DEUTSCHLAND WAS MEINT DER BUNDESTAG 1. Katzenelend regional unterschiedlich, deshalb keine bundesweite Kastrationspflicht Meine Antwort: TIERSCHUTZVERBÄNDE, BUNDESTIERÄRZTEKAMMER, fordern bundesweite Kastrationspflicht gegen KATZENELEND 2. § 13 b Tierschutzgesetz gegen Katzenleid, für unkastrierte freilaufende Katzen, die Besitzer haben Meine Antwort: VERSTÖSSE GEGEN §§ 1, 2, 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz liegen dann bereits vor 3. Bei besitzerlosen Katzen findet § 13 b Tierschutzgesetz KEINE Anwendung Meine Antwort: GERADE BESITZERLOSE KATZEN SIND AUSGESETZTE HAUSKATZEN BZW. SOGENANNTE KATZENELEND KATZEN UND DRINGEND AUF MENSCHLICHE HILFE ANGEWIESEN 4. Keine Kennzeichnung- und Registrierungspflicht, da zu hoher Verwaltungsaufwand und zu hohe Verwaltungskosten Meine Antwort: Verantwortungslose Tierhaltung und Katzenelend wird weiterhin begünstigt. 5. Allgemeine Tierschutz-Vorschriften langen für Katzen aus. Meine Antwort: Eben nicht, sonst gäbe es kein Katzenelend mit über 2 Mio. Katzen WAS MEINT DER BAYERISCHE LANDTAG 1. Keine Probleme mit Katzenelend und kein Handlungsbedarf Meine Antwort: Der Tierschutz wird es schon richten 2. Keine Zuschüsse und Unterstützung für Tierschutzvereine Meine Antwort: Ging die ganzen Jahrzehnte doch auch ohne 3. Antrag der SPD (mit Zustimmung der Freien Wähler und der Grünen), die Ermächtigungsgrundlage gemäß § 13 b Tierschutzgesetz „Kastrationspflicht“ für Gemeinden, im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz zu schaffen, wurde DURCH DIE CSU im Bayerischen Landtag abgelehnt. Da bei uns in Bayern, die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes durch den Bayerischen Landtag, gesetzlich und finanziell sehr minderwertig ist, werden wir die nächste Petition an den Bayerischen Landtag richten. Herzliche Grüße Margit Mayr
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