Actualización de la peticiónSchluss mit ungerechter SCHUFA-Praxis für erledigte Forderungen / Löschung nach 6 Monaten🆕 Update: SCHUFA darf redliche Zahler nicht schlechter behandeln als Insolvenzsc
Patrick R.Alemania
4 nov 2025

🆕 Update zu meiner Petition: SCHUFA darf redliche Zahler nicht schlechter behandeln als Insolvenzschuldner!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

die jüngsten Entwicklungen in der deutschen und europäischen Rechtsprechung zeigen deutlich: Die Speicherpraxis der SCHUFA ist rechtswidrig – und betrifft Millionen Verbraucher, die ihre Schulden bereits freiwillig und vollständig beglichen haben.

Was viele nicht wissen: Die rechtliche Bewertung erledigter Forderungen ist identisch mit derjenigen von Einträgen zur Restschuldbefreiung. Dennoch behandelt die SCHUFA beide Gruppen fundamental unterschiedlich – zulasten der redlichen Zahler.

 
⚖️ Was Gerichte bereits zur Restschuldbefreiung entschieden haben:
Das OLG Schleswig urteilte am 02.07.2021 (Az. 17 U 15/21), dass Einträge zur Restschuldbefreiung spätestens nach 6 Monaten zu löschen sind.
Der Europäische Gerichtshof bestätigte am 07.12.2023 (C-634/21 u.a.), dass eine längere Speicherung durch private Auskunfteien wie die SCHUFA gegen die DSGVO verstößt.
Diese Entscheidungen unterstreichen: Verbraucher haben ein Recht auf wirtschaftlichen Neuanfang. Es ist nicht zulässig, ihre Bonität über Jahre zu beeinträchtigen, wenn öffentliche Register längst gelöscht haben.

 
🧍‍♂️ Und was ist mit redlichen Zahlern?
Wer keine Insolvenz beantragt, sondern seine Schulden selbst zurückzahlt, wird von der SCHUFA benachteiligt:

Einträge wie „Forderung ausgeglichen“ werden bis zu 3 Jahre gespeichert – obwohl keine Schuld mehr besteht.
Die Folge: Wer eigenständig handelt, steht schlechter da als jemand, der gerichtlich entschuldet wurde.
Das ist ein klarer Verstoß gegen Art. 3 Grundgesetz (Gleichheitssatz) sowie gegen das Datenschutzprinzip der Verhältnismäßigkeit nach der DSGVO.
 
📉 Taktik der SCHUFA: Verzögern – Verhindern – Verschweigen
Ein sich wiederholendes Muster in Verfahren gegen die SCHUFA zeigt: Klare Urteile zugunsten der Verbraucher sollen systematisch verhindert werden.

Die SCHUFA zieht Revisionen zurück, sobald sich ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil abzeichnet (z. B. VI ZR 205/22).
Sie unterbreitet hohe Vergleichsangebote (z. B. über 10.000 € im Verfahren vor dem OLG Köln), ohne Einbindung von Anwälten oder Rechtsschutzversicherungen.
Vor dem OLG Naumburg zog die SCHUFA die Berufung während der mündlichen Verhandlung zurück, nachdem das Gericht erkennen ließ, der Linie des LG Stendal folgen zu wollen.
Diese Praxis dient nicht der Rechtsklärung, sondern ihrer Verhinderung – systematisch und auf Kosten der Betroffenen.

 
⚠️ Gezielte Verhinderung verbraucherfreundlicher Urteile
In vielen Verfahren läuft es wie folgt ab:

Während der mündlichen Verhandlung fragt das Gericht, ob ein Vergleich möglich sei.
Die Klägerseite signalisiert Offenheit, die SCHUFA lehnt jedoch ab.
Nach der Verhandlung, wenn das Gericht durchblicken lässt, verbraucherfreundlich entscheiden zu wollen, geht die SCHUFA aktiv auf die Klägerseite zu:

Sie bietet z. B. sofortige Löschung gegen Klagrücknahme an.
Gleichzeitig wird eine strikte Verschwiegenheitserklärung verlangt, um die Vergleichsbedingungen geheim zu halten.
Verbraucherfreundliche Urteile werden dadurch systematisch verhindert und der Öffentlichkeit entzogen.

Gleichzeitig betreibt die SCHUFA eine einseitige Darstellung:

Sie beruft sich auf über 250 angeblich zustimmende Urteile – ohne offenzulegen,

wie viele davon vor dem EuGH-Urteil vom 07.12.2023 ergangen sind,
oder deren Vorgaben nicht anwenden.
Zusätzlich verweist die SCHUFA auf 263 Fälle, in denen sie über die Ombudsstelle im Jahr 2024 Einträge "aus Kulanz" gelöscht hat – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne gerichtliche Prüfung.

Die Zahl der tatsächlich verhinderten, verbraucherfreundlichen Urteile, die durch solche Schweigevergleiche und Klagrücknahmen nicht veröffentlicht wurden, ist unbekannt – aber vermutlich sehr hoch.

 
🛑 Diese Praxis untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat
Wenn verbindliche Urteile verhindert, Vergleichsinhalte verschwiegen und Gerichtsentscheidungen aktiv vermieden werden, entsteht ein gefährliches Ungleichgewicht:

❌ Verbraucher erhalten keine Rechtssicherheit
❌ Gerichte können keine gefestigte Spruchpraxis entwickeln
❌ Die Öffentlichkeit wird von der Rechtsentwicklung ausgeschlossen
Diese gezielte Verhinderung verbraucherfreundlicher Rechtsprechung durch taktisch eingesetzte Vergleiche mit Schweigeklauseln muss beendet werden.

 
⚖️ Was jetzt auf dem Spiel steht
Am 06.11.2025 verhandelt der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 97/25) ein richtungsweisendes Verfahren:

Darf die SCHUFA erledigte Forderungen länger speichern als gesetzlich erlaubt – und redliche Zahler schlechter stellen als Insolvenzschuldner?

Diese Entscheidung betrifft das Herzstück unserer Petition – und Millionen Betroffene.

 
📣 Worum es jetzt geht – für uns alle
Wir fordern:

Gleichbehandlung: Wer zahlt, darf nicht schlechter behandelt werden als jemand, der Insolvenz anmeldet.
Löschung nach 6 Monaten: Auch bei erledigten Forderungen muss die Speicherfrist auf maximal sechs Monate begrenzt sein – analog zur Restschuldbefreiung.
Transparenz statt Taktik: Gerichte müssen frei urteilen können – ohne Vergleichsdruck und Schweigeklauseln.
 
💬 Bitte teilt dieses Update weiter – je mehr Öffentlichkeit wir schaffen, desto größer der Druck auf Politik, Justiz und Datenschutzbehörden, endlich für Klarheit und Fairness zu sorgen.

Gemeinsam gegen digitale Stigmatisierung.
Für Datenschutz. Für Fairness. Für Gerechtigkeit.

Petition teilen: https://www.change.org/Stopp-Schufa

Herzlichen Dank für eure Unterstützung!

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