🛑 Wenn der Datenschutz versagt: Wie der Hessische Datenschutzbeauftragte kritische Beschwerden gegen die SCHUFA ausbremst und Bürger einschüchtert
🗂 Worum geht es?
Ein Betroffener reichte am 23. März 2025 eine umfangreich belegte Datenschutzbeschwerde gegen die SCHUFA Holding AG beim Hessischen Datenschutzbeauftragten (HBDI) ein. Der Vorwurf: unrechtmäßige Speicherung, falsche Auskünfte, schwerwiegende Grundrechtsverletzungen – mit gesundheitlichen und sozialen Folgen.
Doch statt Aufklärung folgte: Monatelange Untätigkeit, willkürliche Verzögerungen, fehlende Aktenvermerke – und schließlich eine persönliche Herabwürdigung durch einen leitenden Mitarbeiter.
🕓 Der Skandal im Detail
23.03.2025: Beschwerde wird eingereicht – vollständig dokumentiert, mit Belegen und medizinischen Nachweisen.
Bis 17.06.2025: Keine Eingangsbestätigung, trotz mehrfacher Nachfrage.
04.05.2025: Rüge bei der Hessischen Staatskanzlei – erst danach reagiert die Aufsichtsbehörde.
31.03.2025: Die Behörde fordert eine Datenkopie bei der SCHUFA an – obwohl eine aktuelle bereits vorliegt. Das Verfahren wird weiter verzögert.
19.08.2025: Antrag auf Akteneinsicht wird gestellt.
28.08.2025: Akteneinsicht wird gewährt – und offenbart: Keine einzige sachliche Prüfung der Beschwerden, keine Bearbeitung der Beweise, keine Bewertung der Datenschutzverstöße.
27.08.2025: Die Behörde fordert bei der SCHUFA eine Stellungnahme an – allerdings ohne konkrete Fragen. Die Antwort ist oberflächlich – und für die Bearbeitung wertlos.
Aktenvermerk vom 06.05.2025: Nur zwei Tage nach der Rüge bei der Staatskanzlei fordert ein Abteilungsleiter die Einstellung des Verfahrens wegen angeblicher
"Exzessivität" der Beschwerde. Erst am 07.05. wird dies intern revidiert. Es folgt: Stillstand bis Ende August.
⚖️ Was dann geschah: Einschüchterung statt Rechtsstaat
Am 18.09.2025 kündigt der Betroffene um 09:32 Uhr eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden an – ein durch Art. 78 Abs. 2 DSGVO ausdrücklich vorgesehenes Mittel bei behördlicher Inaktivität.
Nur 6 Minuten später, um 09:38 Uhr, antwortet der zuständige Abteilungsleiter wie folgt:
„Mit Ihrer Untätigkeitsklage werden Sie ordentlich ‚Schiffbruch‘ erleiden, denn offenbar ist Ihnen bislang der Art. 78 Abs. 2 DS-GVO noch nicht vertraut.“
Brisant: Der Hessische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Alexander Roßnagel war in CC – ohne sich bis heute von dieser Einschüchterung zu distanzieren.
🧩 Was dieser Fall zeigt
Beschwerden gegen mächtige Auskunfteien wie die SCHUFA werden nicht ernsthaft geprüft.
Bürger, die sich auf ihr Grundrecht auf Datenschutz berufen, werden monatelang hingehalten.
Wer auf dem Rechtsweg sein Recht einfordert, wird abgewertet und eingeschüchtert.
Die Aufsichtsbehörde schützt de facto die Unternehmen – nicht die Betroffenen.
💥 Jetzt ist die Politik am Zug – aber ohne öffentlichen Druck passiert nichts!
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