
🆕 Update: Jetzt entscheidet der BGH – Termin am 6. November 2025!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir stehen an einem Wendepunkt:
Am 6. November 2025 um 10:00 Uhr verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen I ZR 97/25 über den Umgang der SCHUFA mit erledigten Negativmerkmalen.
🎯 Was steht auf dem Spiel?
Der BGH entscheidet, ob die SCHUFA auch künftig erledigte Forderungen bis zu drei Jahre speichern darf – oder ob die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Löschfristen öffentlicher Register gelten müssen.
Die Vorinstanz – das Oberlandesgericht Köln (15 U 249/24) – hat bereits geurteilt:
🟢 Dreijährige Speicherfrist ist rechtswidrig
🟢 Löschung muss nach vollständiger Begleichung erfolgen
🟢 DSGVO geht vor SCHUFA-Interessen und Code of Conduct
🟢 Schadensersatz wegen Rufschädigung zugesprochen
📌 Die SCHUFA hat Revision eingelegt – jetzt entscheidet der BGH höchstrichterlich!
📣 Warum das wichtig ist:
Die Entscheidung betrifft Millionen von Menschen, die trotz bezahlter Schulden weiter blockiert werden.
Es geht um das Grundrecht auf Datenschutz und wirtschaftliche Teilhabe.
Ein Urteil zugunsten der Verbraucher würde die derzeitige Praxis der SCHUFA beenden.
✊ Unsere Forderung bleibt klar:
Löschung erledigter Einträge spätestens nach 6 Monaten
Verbindliche gesetzliche Löschfristen
Stärkung der Rechte nach Art. 6 & 17 DSGVO
📢 JETZT ist der Moment, Druck zu machen!
➡️ Teile diese Petition
➡️ Erzähle es Betroffenen
➡️ Schreibe deinem Abgeordneten
➡️ Fordere eine Neuregelung der Speicherpraxis!
👉 Hier unterschreiben & weiterverbreiten:
🔗 www.change.org/Stopp-Schufa