Обновление к петицииSchluss mit ungerechter SCHUFA-Praxis für erledigte Forderungen / Löschung nach 6 MonatenUpdate 12– das fragwürdige Verhalten der Schufa
Patrick R.Германия
31 июл. 2025 г.

Dieses Update dokumentiert exemplarisch, wie die SCHUFA Holding AG systematisch Tatsachen verschweigt, Beweise manipuliert und höchstrichterliche Urteile zu verhindern versucht, statt sich an geltendes Recht und die DSGVO zu halten.

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1. Hintergrund: erledigte Negativ-Einträge
Klageeinreichung: Oktober 2024
Klageerwiderung: datiert auf 10.02.2025, tatsächlich erst im März 2025 eingereicht
Anfragen der SCHUFA bei Vertragspartnern: 14.01.2025


Unternehmensantworten:

15.01.2025 – betrifft 1 Negativ-Eintrag:

„… die von Ihnen gewünschten Mahnungen liegen uns nicht mehr vor, da sie aufgrund der Erledigung der Forderung und auch aufgrund der Unzulässigkeit der weiteren Speicherung gelöscht wurden (…)
Es handelt sich hierbei nicht um eine Kulanzlöschung, sondern die Interessenabwägung wurde unter Einbeziehung unseres Datenschutzbeauftragten durchgeführt …“

21.01.2025 – betrifft 2 Negativ-Einträge:

„Nach nochmaliger Prüfung sehen wir die Meldevoraussetzungen nicht als gegeben an.“
(„ERINNERUNG – EILT SEHR – Ein Vorgang für unsere Rechtsabteilung. Es läuft ein Rechtsstreit.“)

Damit wurde für dir Einträge von den meldenden Unternehmen selbst bestätigt, dass keine Einmeldevoraussetzungen vorlagen/vorliegen.

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2. Fehlerhafte Daten = eigenständiger Löschungsanspruch
Alle Einträge enthalten falsche Datumsangaben und falsche Forderungsbeträge.
Diese Fehler bestehen bis heute im aktiven SCHUFA-Datenbestand, obwohl sie in der Klageerwiderung korrekt wiedergegeben wurden.
Nach der Orientierungshilfe „Das Recht auf Löschung nach der DSGVO“ des
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLDA) (Seite 26, Rn. 42) gilt:

„Als eine unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten ist schließlich auch eine Verarbeitung unrichtiger oder unvollständiger Daten zu werten.
Der Löschungsanspruch steht der betroffenen Person insoweit als Alternative zum Berichtigungsanspruch gemäß Art. 16 DSGVO zur Verfügung.“
Besondere Bedeutung:

Das BayLDA führt den Vorsitz im Arbeitskreis „Auskunfteien“ der Datenschutzkonferenz (DSK).
Wenn diese Behörde eine Orientierungshilfe veröffentlicht, ist sie bundesweit fachlich richtungsweisend.
Unrichtige oder unvollständige SCHUFA-Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.

Der Link zur Orientierungshilfe „Das Recht auf Löschung nach der DSGVO“ 
https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/OH_Loeschung.pdf
 

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3. Manipulation und Verschweigen von Beweismitteln
Die SCHUFA kannte die Unternehmensantworten seit Januar 2025,
legte sie dem Gericht aber nicht vor,
und übermittelte sie mir erst am 11.07.2025.
Besonders auffällig: Die beiden E-Mails vom 21.01.2025 wurden in extrem schlechter Qualität und stark verkleinert bereitgestellt – alle anderen 61 Seiten in einwandfreier Qualität.
Ich musste mir die Originalantworten beim meldenden Unternehmen beschaffen, um die Inhalte und Dringlichkeitsvermerke nachzuweisen.

Dieses Verhalten zeigt die Strategie der SCHUFA:

Entlastende Beweise werden gezielt zurückgehalten oder unbrauchbar gemacht,
um die rechtswidrige Speicherung erledigter Einträge zu verteidigen.
Dies ist ein klarer Verstoß gegen das prozessuale Wahrheitsgebot (§ 138 ZPO).

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4. Verhalten der SCHUFA im Zusammenhang mit dem OLG-Köln-Urteil
Das Vorgehen der SCHUFA in meinem Verfahren ist Teil eines größeren Musters:

Urteil des OLG Köln vom 10.04.2025 (Az. 15 U 249/24):

Sofortige Löschung erledigter Negativ-Einträge
Dreijährige Speicherfrist für erledigte Forderungen für rechtswidrig erklärt
Schadensersatz zugesprochen (mindestens 500 €, in diesem Fall 1.040,50 € zzgl. Zinsen)
Geheimer Vergleichsversuch:

Die SCHUFA bot dem Kläger 10.000 € an, wenn er seine Klage zurückzieht.


Der Deal sollte ohne Wissen seines Anwalts und mit Schweigeklausel erfolgen.
Ziel: Urteil verhindern, DSGVO-Pflichten umgehen, Speicherpraxis verschleiern.
Juristisch bedenklich:

  1. Umgehung des anwaltlichen Mandatsverhältnisses
  2. Gefährdung der Rechtsschutzversicherung
  3. Verstoß gegen Treu und Glauben

Dieses Verhalten zeigt:

Die SCHUFA versucht aktiv, die Durchsetzung von Betroffenenrechten nach DSGVO zu unterlaufen.
Statt rechtmäßig zu handeln, wird auf Geheimhaltung, Verzögerung und Druck gesetzt.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-schufa-setzt-fragwuerdige-mittel-ein-um-sich-gegen-das-olg-koeln-urteil-zur-wehr-zu-setzen-243463.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/schufa-urteile-2025-gericht-verbietet-speicherung-beglichener-schulden-eur-10-000-00-fuer-den-klaeger-249569.html
 

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5. Bedeutung für die Petition
Dieser Fall zeigt strukturelle Missstände:

Die SCHUFA verschweigt Beweise und hält Daten unrechtmäßig vor.
Fehlerhafte und erledigte Daten werden fortgeführt, obwohl die DSGVO die Löschung gebietet.
Höchstrichterliche Rechtsprechung (OLG Köln) wird aktiv bekämpft, statt umgesetzt.
Verbraucher sind strukturell im Nachteil, solange Auskunfteien ohne scharfe Kontrolle agieren.

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Forderungen meiner Petition:

Sofortige Löschung erledigter und fehlerhafter Einträge
Verkürzung der Speicherfrist auf maximal 6 Monate

Bitte teilen sie diese Petition und helfen Sie dabei diese rechtswidrige Praxis der Schufa Holding AG bekannt zu machen:
https://www.change.org/Stopp-Schufa

 

Hast du ähnliches erlebt und kannst es gegebenenfalls auch beweisen, dann melde dich gern bei mir und erzähl mir was du erlebt hast:

DSGVO-Verbraucherschutz@proton.me

 

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