
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
herzlichen Dank! Unsere Petition zur Löschung erledigter SCHUFA-Negativeinträge nach sechs Monaten hat inzwischen mehr als 1.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Dieses großartige Signal zeigt, wie viele Menschen sich für ein faires und verhältnismäßiges Auskunftssystem einsetzen. Gemeinsam machen wir deutlich, dass langfristige Speicherfristen von erledigten Forderungen nicht nur überholt, sondern auch datenschutzrechtlich unhaltbar sind.
Zwischenzeitlich wurden weitere Schritte unternommen, um auf das rechtswidrige Verhalten der SCHUFA Holding AG aufmerksam zu machen. So wurde eine Strafanzeige erstattet, die sich gegen Verantwortliche der SCHUFA richtet. Gegenstand der Anzeige sind schwerwiegende Vorwürfe:
* Nötigung (§ 240 StGB)
* versuchte Erpressung (§ 253 StGB)
* versuchter Prozessbetrug (§ 263 StGB)
* Verstoß gegen das Wahrheitsgebot im Zivilprozess
Die Strafanzeige steht im Zusammenhang mit der gezielten Sperrung des Datensatzes im laufenden Zivilverfahren, dem Versuch, die Aufhebung dieser Sperre an einen weitreichenden Rechtsverzicht zu koppeln, sowie bewussten Falschangaben gegenüber dem Gericht.
Ein Zitat aus der Freistellungserklärung:
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Vor diesem Hintergrund erklärt der Kläger das Folgende:
- Materielle/finanzielle Schäden sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Hiervon ausgenommen sind die geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten.
- Soweit immaterieller Schadenersatz nach der vom Kläger eingenommen Rechtsauffassung begehrt wird, wird dieser ausdrücklich nicht auf das Scoring/die Beauskunftung der SCHUFA gestützt, welche diese nach Rechtshängigkeit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens auf ausdrücklichen Wunsch des Klägers weiter vornimmt.
- Der Kläger stellt die SCHUFA von Schadensersatzansprüchen Dritter, die aus der Beauskunftung während der Rechtshängigkeit des Verfahrens entstehen könnten, frei."
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„Es wurden mit der Klageerhebung keinerlei Schadensersatzansprüche aus Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. Die Sperrung des Datensatzes mit Eingang der Klage stellt in diesem Fall eine Vergeltungsmaßnahme gegenüber Verbrauchern dar, die in der Lage sind, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.“
Erfreulicherweise hat die Staatsanwaltschaft schriftlich bestätigt, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und unter einem offiziellen Aktenzeichen geführt wird. Das ist ein wichtiger Schritt, um diese Vorwürfe aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Bitte teilen Sie die Petition weiterhin, damit noch mehr Menschen von diesem wichtigen Anliegen erfahren. Gemeinsam können wir erreichen, dass der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden tätig werden und die Löschung erledigter Negativmerkmale nach sechs Monaten zur verbindlichen Regel wird.
https://www.change.org/Stopp-Schufa
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!