

Schluss mit der Straflosigkeit: Härtere Strafen für Tierquälerei jetzt!
Das Problem
Jette wurde zu Tode gequält. Andere Tiere werden vor laufender Kamera abgestochen oder misshandelt. Wenn wir in den Nachrichten oder auf sozialen Medien von diesen grausamen Taten lesen, fühlen wir uns oft machtlos. Doch wir sind nicht machtlos. Als Gemeinschaft können wir fordern, dass unsere Gesetze endlich die Schwere dieser Verbrechen widerspiegeln.
Das Problem:
Das aktuelle Tierschutzgesetz in Deutschland (§ 17 TierSchG) sieht zwar Freiheitsstrafen vor, doch in der Praxis enden viele Fälle mit geringen Geldstrafen oder Einstellungen. Das Strafmaß wird selten ausgeschöpft. Die Botschaft, die davon ausgeht, ist verheerend: Die Misshandlung eines leidensfähigen Lebewesens wird gesellschaftlich oft noch immer als "Bagatelle" behandelt. Wer Tiere quält, zeigt eine tiefe Verachtung gegenüber dem Leben – ein Signal, das unsere Justiz nicht länger ignorieren darf.
Unsere Forderungen:
Wir fordern den Gesetzgeber auf, das Tierschutzgesetz konsequent nachzuschärfen:
Erhöhung des Strafrahmens: Deutlich höhere Mindeststrafen für vorsätzliche und grausame Tierquälerei.
Ausschluss von Geldstrafen in schweren Fällen: Wer einem Tier aus Rohheit erhebliche Leiden oder den Tod zufügt, darf nicht mit einer Geldstrafe davonkommen.
Konsequente Durchsetzung: Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutzdelikte, um sicherzustellen, dass Anzeigen nicht länger aufgrund von Überlastung oder geringer Priorisierung im Sande verlaufen.
Strafbarkeit des Versuchs: Auch der Versuch der Tierquälerei muss konsequent unter Strafe gestellt werden.
Warum das wichtig ist:
Tiere sind Mitgeschöpfe, keine Sachen. Ein Tierschutzgesetz, das Täter nicht wirksam abschreckt, verfehlt seinen Zweck. Wir kämpfen für Jette und für alle namenlosen Opfer, deren Leid wir nicht vergessen dürfen. Bitte unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift!

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Das Problem
Jette wurde zu Tode gequält. Andere Tiere werden vor laufender Kamera abgestochen oder misshandelt. Wenn wir in den Nachrichten oder auf sozialen Medien von diesen grausamen Taten lesen, fühlen wir uns oft machtlos. Doch wir sind nicht machtlos. Als Gemeinschaft können wir fordern, dass unsere Gesetze endlich die Schwere dieser Verbrechen widerspiegeln.
Das Problem:
Das aktuelle Tierschutzgesetz in Deutschland (§ 17 TierSchG) sieht zwar Freiheitsstrafen vor, doch in der Praxis enden viele Fälle mit geringen Geldstrafen oder Einstellungen. Das Strafmaß wird selten ausgeschöpft. Die Botschaft, die davon ausgeht, ist verheerend: Die Misshandlung eines leidensfähigen Lebewesens wird gesellschaftlich oft noch immer als "Bagatelle" behandelt. Wer Tiere quält, zeigt eine tiefe Verachtung gegenüber dem Leben – ein Signal, das unsere Justiz nicht länger ignorieren darf.
Unsere Forderungen:
Wir fordern den Gesetzgeber auf, das Tierschutzgesetz konsequent nachzuschärfen:
Erhöhung des Strafrahmens: Deutlich höhere Mindeststrafen für vorsätzliche und grausame Tierquälerei.
Ausschluss von Geldstrafen in schweren Fällen: Wer einem Tier aus Rohheit erhebliche Leiden oder den Tod zufügt, darf nicht mit einer Geldstrafe davonkommen.
Konsequente Durchsetzung: Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Tierschutzdelikte, um sicherzustellen, dass Anzeigen nicht länger aufgrund von Überlastung oder geringer Priorisierung im Sande verlaufen.
Strafbarkeit des Versuchs: Auch der Versuch der Tierquälerei muss konsequent unter Strafe gestellt werden.
Warum das wichtig ist:
Tiere sind Mitgeschöpfe, keine Sachen. Ein Tierschutzgesetz, das Täter nicht wirksam abschreckt, verfehlt seinen Zweck. Wir kämpfen für Jette und für alle namenlosen Opfer, deren Leid wir nicht vergessen dürfen. Bitte unterstützen Sie diese Forderung mit Ihrer Unterschrift!

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Petition am 21. Juni 2026 erstellt