
Liebe Waldfreunde,
wir möchten Sie darüber informieren, dass ForstBW ab November dieses Jahres erneut umfangreiche Schlagrodungen im Schurwald durchführen wird. Nach uns vorliegenden Informationen sollen in den betroffenen Gebieten zwischen 10.000 und 12.000 Bäume wohl zur Planerfüllung gefällt werden – darunter auch Bäume im geschützten Natura2000-Gebiet. Die Bäume werden verkauft oder als Brennholz angeboten, also ein überwiegend wirtschaftliches Interesse. Das ist aber nur das Ausmaß dessen, was uns bekannt ist. Wir haben mittlerweile Informationen erhalten, dass auch in anderen Gebieten des Schurwaldes bereits mit Schlagrodungen begonnen wurden. Diese Maßnahmen werden mit Harvester-Maschinen durchgeführt, die ein Gewicht zwischen 40 und 70 Tonnen aufweisen. Der Einsatz dieser schweren Maschinen hat bereits in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden an den sensiblen Böden und den Waldökosystemen geführt.
Rückegassen leiten Starkregen ungebremst ins Tal:
Ein besonders kritischer Punkt sind die Rückegassen, die beim Einsatz der Harvester entstehen. Diese Schneisen sind oft im Abstand zwischen 30 und 40 Metern hangabwärtsgerichtet angelegt, wodurch eine massive Verdichtung des Bodens und eine Drainagewirkung entsteht. Bei Starkregenereignissen - wie Ende Mai und Anfang Juni 2024 - wurde deutlich, wie gravierend diese Auswirkungen sein können: Das Wasser wurde ungebremst in das gesamte Fils- und Remstal geleitet. Diese Art der Hangbewirtschaftung stellt eine erhebliche Gefährdung für die Bodenstabilität und den Hochwasserschutz in den Tallagen dar.
Besser wäre ein Schwammwaldkonzept. Denn ein gesunder Waldboden kann bis zu 400 l/m² an Wasser aufnehmen und somit einen erheblichen Puffer bilden und die extremen Wassermassen bremsen und versickern zu lassen: weitere Informationen: https://www.schutzwald-schurwald.de/hochwasserschutz-waldschutz.html
Schlagrodungen im Natura2000 Gebiet (FFH-Schutzgebiete)
Besonders besorgniserregend ist der geplante Einsatz der schweren Maschinen im Natura2000-Gebiet. Dennoch sollen Harvester dort Bäume fällen, obwohl in den Rückegassen mehrere Waldameisenvölker leben, die für das Ökosystem des Waldes von großer Bedeutung sind. Die Aktivität der besonders geschützten Waldameisen (allgemeine Schutz in § 44 BNatSchG) als Nützlinge und Bodenschützer wird durch die massiven Maschinen empfindlich gestört. Hinzu kommt, dass die Schlagrodungen bereits im November 2024 begonnen haben – einer kritischen Zeit für die ebenfalls besonders geschützten Feuersalamander, die zu dieser Jahreszeit bis zum ersten Frost noch auf ihren Wanderungen sind. Durch die großflächigen Rodungen und die Störung ihrer natürlichen Habitate wird das Überleben dieser gefährdeten Art weiter beeinträchtigt.
Wir hatten die untere Naturschutzbehörde in Esslingen gefragt, wie sich der Sachverhalt gegenüber dem Bundesnaturschutzgesetz darstellt. Leider haben wir - trotz Rückfragen - bis heute keine Antwort erhalten.
Auszug: https://www.bfn.de/eingriffsregelung
Nachhaltige Entwicklung, vorausschauende Planung – Das Vermeidungsgebot nach §§ 13 und 15 Abs. 1 BNatSchG
Der Verursacher eines Eingriffes ist verpflichtet, in allen Phasen der Planung und Umsetzung eines Projektes Vorkehrungen dafür zu treffen, dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen werden. Dieses Vermeidungsgebot, das vermeidbare Beeinträchtigungen gar nicht erst stattfinden lassen soll, gewinnt angesichts des rapiden Verlustes von biologischer Vielfalt einen zunehmend höheren Stellenwert. Insbesondere kommt es darauf an, die Beeinträchtigung intakter Funktionen, die besondere Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt auf genetischer, artspezifischer und landschaftlicher Ebene haben, zu vermeiden. Daraus und auch aus der im BNatSchG 2009 eingeführten Begründungspflicht für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen ergibt sich ein noch zu schärfender Arbeitsauftrag in der Bauleitplanung sowie in der Fachplanung.
In Gesprächen mit ForstBW haben wir die Möglichkeit eines Seilzugverfahrens als Alternative zur Nutzung von Harvestern in diesen sensiblen Gebieten angesprochen. Ein solches Verfahren würde den Boden schonen und die Rückegassen minimieren, wodurch der ökologische Schaden deutlich reduziert werden könnte. Leider wurde dieser Vorschlag von ForstBW abgelehnt.
Seilzugverfahren:
In Baden-Württemberg wird im Rahmen der Forst- und Naturschutzempfehlungen für die Natura 2000-Gebiete häufig das Seilzugverfahren gegenüber Harvestern bevorzugt, besonders in empfindlichen oder steilen Geländebereichen.
Diese Empfehlung beruht auf dem Schutzziel, Bodenverdichtungen und Schäden an der Vegetationsdecke zu minimieren, was durch das Seilzugverfahren deutlich besser erreicht wird. Dieses Verfahren reduziert die Bodenerosion und schont empfindliche Lebensräume sowie das Unterholz, was für Natura 2000-Gebiete mit hoher Biodiversität und spezifischen Schutzanforderungen entscheidend ist. In diesen Gebieten sollen möglichst naturnahe Arbeitsweisen angewendet werden, um die Erhaltungsziele für geschützte Arten und Lebensräume zu gewährleisten. Zudem schreibt das Konzept für das Natura 2000-Gebietsmanagement vor, dass bei allen Holzerntemaßnahmen Rücksicht auf die spezifischen ökologischen Anforderungen der Gebiete genommen werden muss, insbesondere bei Hanglagen über 50 %, wo der Einsatz von Seilzugverfahren häufig als umweltfreundlicher gilt als der Einsatz schwerer Harvestermaschinen.
Quellen wie das Forstliche Versuchs- und Forschungsinstitut Baden-Württemberg und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bestätigen, dass das Seilzugverfahren in vielen Fällen die bevorzugte Wahl ist, um den hohen Naturschutzstandard in diesen Schutzgebieten aufrechtzuerhalten.
Zudem herrscht große Unklarheit darüber, wie ForstBW die zahlreichen Vorgaben zum Schutz der Wälder und zur Förderung der Biodiversität umsetzen will. Dies betrifft insbesondere:
- das EU-Renaturierungsgesetz,
- die Biodiversitätsvorgaben der EU bis 2030
- die EU-Waldstrategie für 2030
- die Verpflichtungen der EU-Mitgliedstaaten beim Waldschutz
- das EU-Umweltstrafrecht
- Vorgaben zur Landnutzungsänderung und
- die neue Entwaldungsverordnung der EU.
Diese Richtlinien erfordern umfangreiche Maßnahmen, um die europäischen Wälder als wichtige CO₂-Senken und Biodiversitätshotspots zu erhalten. Trotz dieser Verpflichtungen und der klaren Zielvorgaben fehlt es ForstBW an einem umsetzbaren Plan, wie der Schurwald im Einklang mit diesen internationalen und europäischen Vorgaben geschützt werden soll. Sowohl Anfragen beim Umweltministerium, als auch beim Landwirtschaftsministerium blieben bislang ohne Antwort.
Der aktuelle Waldzustandsbericht bestätigt leider die besorgniserregende Lage unserer Wälder. Die Trockenheit, Bodenverdichtung und der fortwährende Einsatz schwerer Maschinen haben den Waldboden vielerorts massiv geschädigt und die Wälder anfälliger für Schädlinge und klimabedingte Stressfaktoren gemacht. Ein intaktes Waldboden-Ökosystem ist jedoch essenziell, damit der Wald seine Rolle als CO₂-Speicher und Lebensraum erfüllen kann.
Die alarmierenden Ergebnisse des Berichts sind auch ein Hinweis auf das Versagen der Forstwirtschaft, durch ihre in der Vergangenheit falsche Bewirtschaftung unserer Lebensgrundlage. Der Bericht verdeutlicht, dass kurzfristige forstwirtschaftliche Interessen oft über den notwendigen Schutz der Wälder gestellt werden. Die aktuellen Schlagrodungen im Schurwald, in Verbindung mit den Schäden, die die Waldbewirtschaftung bereits angerichtet hat, sind ein weiterer Beleg dafür, dass ein Umdenken in der forstwirtschaftlichen Praxis dringend notwendig ist, um langfristige Schäden zu verhindern und den Schurwald als wertvolles Ökosystem zu bewahren.
Wer direkt etwas unternehmen möchte, es gibt auf der ForstBW Seite ein Beschwerdeformular
Alternativ können Sie die Forstbehörden, sowie auch die unteren Naturschutzbehörden ihres Landkreises anschreiben:
- Forstamt Esslingen
- Untere Naturschutzbehörde Esslingen
- Untere Naturschutzbehörde Rems-Murr-Kreis: umweltschutz@rems-murr-kreis.de
- Forstamt Rems-Murr: forst@rems-murr-kreis.de
- Forstamt Göppingen: forstamt@lkgp.de
- Umweltschutzamt Göppingen: j.juenger@lkgp.de
Bitte unterstützen Sie uns weiterhin, indem Sie die Petition teilen und sich für den Erhalt und Schutz des Schurwaldes einsetzen. Wer Interesse hat, uns auch tatkräftig zu unterstützen, kann sich gerne bei uns melden: bi@schutzwald-schurwald.de.