
Liebe Unterstützer/innen! Das Verwaltungsgericht Mainz hat gestern unserer Klage für Saubere Luft stattgegeben. Die Vorsitzende Richterin zeigte im Verfahren wenig Verständnis für die seit acht Jahren anhaltende Grenzwertüberschreitung. Wann sieht die Bundesregierung endlich auch ein, dass unser Recht auf Saubere Luft vor den Interessen der Konzerne stehen muss? Schreibt jetzt hier eine Protestmail: www.duh.de/projekte/e-mail-aktion-fuer-saubere-luft/?&wc=CH
Das Gericht hat entschieden, dass die Stadt den für Mainz geltenden Luftreinhalteplan spätestens zum 1. April 2019 fortschreiben muss. Darin müssen alle Maßnahmen enthalten sein, mit denen der Grenzwert für die Stickstoffdioxidkonzentration im Jahresmittel 2019 sicher eingehalten wird. Dies umfasst insbesondere Diesel-Fahrverbote, die mit einem Wirksamwerden zum 1. September 2019 in den Plan aufzunehmen sind. Diese achte Entscheidung eines Gerichts in Deutschland in Folge zur Einführung von Diesel-Fahrverboten in einer deutschen Stadt zeigt überdeutlich das Scheitern der Dieselpolitik der Bundesregierung: Die Bundesregierung lässt die betroffenen Autofahrer im Dieseldunst stehen, wenn sie die dringend notwendige Hardwarenachrüstung aller betroffener Euro 5 und Euro 6 Diesel- Pkw weiterhin verweigert.
Wir haben alle ein Recht auf Saubere Luft! Bitte schreibt deshalb jetzt noch eure Protestmail an Andreas Scheuer. Wir brauchen saubere Autos – also echte Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller: www.duh.de/projekte/e-mail-aktion-fuer-saubere-luft/?&wc=CH Vielen Dank.
Eure Deutsche Umwelthilfe
PS:
Mehr Informationen zum Urteil findet ihr hier: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-erwirkt-weiteres-urteil-fuer-saubere-luft-auch-mainz-muss-diesel-fahrverbote/
Um dauerhaft für Saubere Luft kämpfen zu können, sind wir auf Unterstützer angewiesen. Über eine Spende würden wir uns sehr freuen: www.duh.de/dieselabgase/?&wc=CH