Actualización de la peticiónRettet die Selbstständigkeit im Yoga, Sport, Fitness, Tanz und Musik!Aktuelle Infos zur Petition "Rettet die Selbstständigkeit im Yoga, Sport, Fitness, Tanz und Musik"
Veronika Hindera und Mel IbrahimiAnsbach und Stuttgart, Alemania
8 nov 2024

Liebe Unterstützer:in,

heute melden wir uns kurz bei dir um dich zu den neuesten Informationen zur Petition „Rettet die Selbstständigkeit im Yoga, Sport, Fitness, Tanz und Musik“ auf dem Laufenden zu halten.
Wir hatten alle Unterschriften postalisch in gedruckter Form an das BAMS Bundesministerium für Arbeit und Soziales gesendet, rechtzeitig vor dem 08. Oktober 2024, gesendet. 

An diesem Datum fand das zweiten Fachgespräch im BAMS statt, an dem relevante Akteure und Verbände der Bildungs- und Weiterbildungsbranche, Gewerkschaften, DRV-Bund und weitere Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen auf Einladung von Staatssekretär Dr. Rolf Schmachtenberg teilnahmen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Vorstellung der Zwischenergebnisse der Arbeitsgruppen zu dem Arbeitsauftrag des BMAS: Ob und welche Anpassungen an den Organisationsmodellen erforderlich sind, damit eine selbstständige Lehrkraft tätig sein kann.

Folgendes Zwischenergebnis wurde festgelegt: 
Die ausgesetzten Betriebsprüfungen werden ab dem 16. Oktober 2024 wieder aufgenommen. Jedoch wird dabei so verfahren, dass Beschäftigungen bis zum 31. Dezember 2022 nach den vor dem 1. Juli 2023 geltenden Beurteilungskriterien geprüft werden. Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Januar 2023 (bedingt durch den kalendermäßigen Prüfrhythmus), die nach den Herrenberg-Kriterien (selbstständige LehrerInnen, Lehrbeauftragte und DozentInnen) zu prüfen wären, werden jedoch abgetrennt und zurückgestellt. Diese Fälle sollen dann zu einem späteren Zeitpunkt, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der derzeit stattfindenden Fachgespräche im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder aufgegriffen werden.  

Für die Arbeitsgruppe Yoga hat der BDYoga Organisationsmodelle zur Yogalehrtätigkeit auf der Grundlage des von der DRV aufgestellten Kriterienkatalogs erarbeitet und geprüft, inwieweit Anpassungen möglich und in der Praxis machbar sind, damit Yogalehrende selbständig sein können. Bei der Vorstellung des Zwischenergebnisses haben wir deutlich gemacht, dass die Wahlfreiheit für Yogalehrende zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung bestehen bleibt und die soziale Absicherung in beiden Tätigkeitsformen gewährleistet sein muss. Gerade das Geschäftsmodell selbstständige Yogalehrende ohne eigenes Studio und tätig für verschiedene Auftraggeber muss auch zukünftig möglich sein.

Es wurde sich weiterhin darauf verständigt, dass im Januar 2025 ein drittes Fachgespräch stattfinden soll. Bis dahin werden die Arbeitsgruppen ihre Arbeit unter Beteiligung des BAMS, der DRV Bund und ggf. weiterer öffentlicher Akteure fortsetzen.

Weiterhin haben wir direkt ein Antwortschreiben vom BAMS auf den Eingang der Petitionsunterschriften erhalten, indem ebenfalls auf das obige Zwischenergebnis eingegangen wird. Auch mit dem Hinweis, dass erst im Januar 2025 weiter darüber beschieden werden soll. 

Bitte teilt weiterhin die Petition, so dass wir noch mehr Unterschriften sammeln können, da wir diese im neuen Jahr an die DRV Bund senden möchten, da die Deutsche Rentenversicherung federführend im Entscheidungsprozess ist.

Die Musikschulen haben sich übrigens auch auf den Weg gemacht und werden eine weitere Petition zu diesem Thema starten. Wir sind mit ihnen im Austausch und werden Euch gerne über deren Petition informieren, sobald wir Infos dazu erhalten. Auch diese zweite Petition dürft Ihr natürlich sehr gerne unterzeichnen und verteilen.


Vielen Dank!

Veronika und Mel 

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