
„Der Club stört anscheinend bei der Investorenpflege nur“ - Neben dem Humboldthain Club in Mitte könnte bald neu gebaut werden. Der Antrag dazu wird dieser Tage geprüft. Wie blickt der SPD-Bezirksbaustadtrat auf das Dilemma - und wie der Clubbetreiber.
„Wir sind die kleine hässliche Schwester vom Berghain“, sagt Ludwig Eben gerne über seinen Humboldthain Club in Mitte an der Grenze von Wedding und Gesundbrunnen. Es klingt lustig, doch Eben ist nicht zum Spaßen zumute. Nicht mehr. Denn er sieht seinen Club bedroht, der seit 2013 im S-Bahnhof Humboldthain beheimatet ist. Schräg gegenüber könnte bald gebaut werden: auf dem Areal Hochstraße 46.
Auf Nachfrage der Berliner Zeitung bestätigt Ephraim Gothe (SPD), Mittes Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung: „Seit dem 09.02.2026 liegt ein neuer Vorbescheidsantrag ‚Neubau eines Gebäudes mit Beherbergungsnutzung‘ vor.“ Der Antrag sei noch in Bearbeitung.
Ludwig Eben, der den Humboldthain Club seit 2013 betreibt, ahnt Böses. Denn es wäre nicht der erste Berliner Club, dem der Lärmschutz den Garaus macht. Aktuell hadert auch das About Blank am Ostkreuz mit einem Hotelneubau in der Nachbarschaft. In den 1990er Jahren gab es vielerlei solcher Nutzungskonflikte. Berühmt geworden ist 2010 besonders die Auseinandersetzung um den geschlossenen Knaack-Club. Eigentlich ist der Kiez um den Humboldthain Club herum als Gewerbegebiet ausgewiesen. Aber wenn dort erst mal, von offizieller Hand genehmigt, Gäste beherbergt werden - dann könnten Techno und Lautstärke allgemein zum Problem werden.
Eben sieht sich vom Bezirksstadtrat im Stich gelassen: „Das bisherige Handeln war geprägt von Verheimlichen, fehlendem Bauschild, Auskunftsverweigerung und bürgerfernem Handeln.“ Es verfestige sich der Eindruck, so Eben, dass „Investorenrecht vor Bürgerrecht“ gestellt werde. „Und genau da fangen die Probleme mit Herrn Gothe an.“
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Um Ebens Unmut zu verstehen, muss man wissen, dass die Vorgeschichte sehr viel länger ist. Zuvor sollten auf dem fraglichen Areal schon so genannte Microappartments gebaut werden. Das wurde aber nicht genehmigt. Ebens Vermutung: dass man nun lediglich das Etikett gewechselt habe: „Microapartments heißen jetzt Hotel.“ Eben spricht von „Kosmetik“, „Nebelgranate“ und „Täuschung der Öffentlichkeit“. Beweisen lässt sich das schwer. Aber Eben verweist auf den offenbar schnell erstellten Antrag - samt Bauplan, der „identisch“ sei mit dem zuvor.
Eben ist offenkundig wütend: „Von offizieller Seite gab es keine Informationen, und im Gegenteil ein richtiges Bollwerk um dieses Vorhaben herum.“ Und in der Tat: Auch die Fragen der Berliner Zeitung rund um den Antrag wurden äußerst knapp und erst mit zwei Wochen Verzögerung und nach wiederholtem Nachfragen beantwortet - wovon Gothe wohlgemerkt gut eine Woche nicht im Dienst war.
Wenn man mit Betreiber Eben spricht, scheint alles aber noch schlimmer: Mitarbeiter des Bezirksamts Mitte hätten ihm „ausgiebig“ erklärt, dass Mieter keinen Informationsanspruch hätten: „Selbstredend wurde der Club nicht über irgendeinen Termin informiert“, so Eben, „und selbstredend nicht über Rechte aufgeklärt.“
„Parasitärer Charakter“?
Was in der Clubwelt gern unter den Teppich gekehrt wird beim Klagen über mangelnde Räume und Verdrängung: Berlin braucht unbedingt Investitionen. Das sieht sogar Eben so. „Aber nachhaltige“, betont er. Das sieht er hier nicht gegeben. Er spricht gar von „parasitärem Charakter“. Seine Begründung: Der Investor aus Luxemburg schaffe hier in Berlin „vor Ort keine Wertschöpfung“, so Eben.
Optimismus klingt anders. „Es verdichtet sich der Eindruck, dass es dem Stadtrat, auf Teufel komm raus, um die Bebauung geht“, sagt Eben. „Der Club ist dem Herrn Gothe reichlich egal und stört anscheinend bei der Investorenpflege nur.“ - „Zulässige und genehmigte Nutzungen werden im Genehmigungsverfahren grundsätzlich berücksichtigt“, versichert hingegen Gothe auf die Frage der Berliner Zeitung, ob ein etablierter Clubbetrieb wie der Humboldthain Club an dieser Stelle Bestandsschutz genieße.
Doch welche Rolle spielen bestehende Nutzungen, insbesondere kulturelle Einrichtungen, bei der planungsrechtlichen Bewertung neuer Vorhaben in unmittelbarer Nachbarschaft? „Es muss sich um Vorhaben handeln“, so Gothe, „die nach Art der Nutzung in dem jeweiligen Gebiet planungsrechtlich zulässig sind und sich nach § 15 BauNVO auch nicht als rücksichtslos erweisen.“
In der von ihm genannten Baunutzungsverordnung heißt es unter anderem, bauliche Anlagen seien unzulässig, „wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden“. Vielleicht könnte das ja doch eine Art Bestandsschutz bedeuten? In der Formulierung bleibt das offen. Die Bearbeitung des Antrags werde jedenfalls, so versichert Gothe, „auf Grundlage der gültigen Gesetzeslage“ erfolgen.