Rettet ambulante Psychotherapie - stoppt die Budgetierung!


Rettet ambulante Psychotherapie - stoppt die Budgetierung!
Das Problem
Am 11.03.26 hat der erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen mit Wirkung zum 01.04.26 um 4,5% zu senken. Ein Schlag ins Gesicht aller Psychotherapeut:innen und ihrer Patient:innen. Dass diese Entscheidung nicht ohne Konsequenzen für die ohnehin schon angespannte Versorgungslage bleibt, ist völlig klar. In kürzester Zeit organisierten sich mehrere tausend Psychotherapeut:innen im Aktionsbündnis Psychotherapie und veranstalteten bundesweit Protestaktionen und Kundgebungen. Eine Petition gegen die Kürzung sammelte in wenigen Tagen über eine halbe Million Unterschriften. Bürger:innen und Therapeut:innen schicken massenweise Briefe und Postkarten ans Bundesgesundheitsministerium und an Abgeordnete.
Und wie reagiert Bundesgesundheitsministerin Frau Warken, die die Möglichkeit hätte, den Beschluss zu beanstanden? Am Donnerstag, den 16.04.26 veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beitragsstabilisierung der GKV. Was lesen wir hier? Nach der bereits beschlossenen 4,5%-Kürzung soll nun noch der finale Kahlschlag der ambulanten Psychotherapie obenauf gesetzt werden. Psychotherapeutische Leistungen sollen budgetiert werden (d.h. die dafür bereit gestellten Mittel sollen gedeckelt werden) und die Zuschläge zur Kurzzeittherapie sollen gestrichen werden. Verbände werden zur Stellungnahme aufgefordert und bekommen hierfür eine Frist – bis Montag, den 20.04.26. Ernsthaft? Wer solche Fristen setzt, will nicht wirklich hören, was Verbände zu sagen haben. Das ist zutiefst undemokratisch und unwürdig.
Und unsinnig. Wer in diesen Maßnahmen Potential für Einsparungen sieht, ist kurzsichtig. Unbehandelte Kinder und Jugendliche haben mehr Fehlzeiten in der Schule oder brechen diese ab. Ausbildungsgänge können nicht bewältigt werden. Bei unbehandelten Erwachsenen erhöhen sich die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und es kommt zu Erwerbsminderungen. Die Anzahl teurer stationärer Aufenthalte steigt. Die GKV muss sparen, ja sicher. Aber bitte mit sinnvoll durchdachten Maßnahmen, Sachverstand und unter Beachtung empirischer Evidenzen.
Psychotherapeutische Praxen können Kürzungen weit in den zweistelligen Prozentbereich nicht verkraften. Niemand ist bereit, in Selbständigkeit eine Praxis zu führen, wenn die Vergütung am Ende unter TV-ÖD liegt. Praxisführung muss wirtschaftlich bleiben.
Wir fordern daher, dass
- die Honorarkürzung um 4,5% zurück genommen wird
- psychotherapeutische Leistungen NICHT budgetiert werden
- Zuschläge zur Kurzzeittherapie ERHALTEN BLEIBEN.
Die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen muss sich endlich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Das Sterben psychotherapeutischer Praxen muss verhindert werden.
Patient:innen müssen eine angemessene Versorgung erhalten.
Hören Sie endlich zu, Frau Warken!
30.715
Das Problem
Am 11.03.26 hat der erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Honorare für psychotherapeutische Leistungen mit Wirkung zum 01.04.26 um 4,5% zu senken. Ein Schlag ins Gesicht aller Psychotherapeut:innen und ihrer Patient:innen. Dass diese Entscheidung nicht ohne Konsequenzen für die ohnehin schon angespannte Versorgungslage bleibt, ist völlig klar. In kürzester Zeit organisierten sich mehrere tausend Psychotherapeut:innen im Aktionsbündnis Psychotherapie und veranstalteten bundesweit Protestaktionen und Kundgebungen. Eine Petition gegen die Kürzung sammelte in wenigen Tagen über eine halbe Million Unterschriften. Bürger:innen und Therapeut:innen schicken massenweise Briefe und Postkarten ans Bundesgesundheitsministerium und an Abgeordnete.
Und wie reagiert Bundesgesundheitsministerin Frau Warken, die die Möglichkeit hätte, den Beschluss zu beanstanden? Am Donnerstag, den 16.04.26 veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zum Gesetz zur Beitragsstabilisierung der GKV. Was lesen wir hier? Nach der bereits beschlossenen 4,5%-Kürzung soll nun noch der finale Kahlschlag der ambulanten Psychotherapie obenauf gesetzt werden. Psychotherapeutische Leistungen sollen budgetiert werden (d.h. die dafür bereit gestellten Mittel sollen gedeckelt werden) und die Zuschläge zur Kurzzeittherapie sollen gestrichen werden. Verbände werden zur Stellungnahme aufgefordert und bekommen hierfür eine Frist – bis Montag, den 20.04.26. Ernsthaft? Wer solche Fristen setzt, will nicht wirklich hören, was Verbände zu sagen haben. Das ist zutiefst undemokratisch und unwürdig.
Und unsinnig. Wer in diesen Maßnahmen Potential für Einsparungen sieht, ist kurzsichtig. Unbehandelte Kinder und Jugendliche haben mehr Fehlzeiten in der Schule oder brechen diese ab. Ausbildungsgänge können nicht bewältigt werden. Bei unbehandelten Erwachsenen erhöhen sich die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und es kommt zu Erwerbsminderungen. Die Anzahl teurer stationärer Aufenthalte steigt. Die GKV muss sparen, ja sicher. Aber bitte mit sinnvoll durchdachten Maßnahmen, Sachverstand und unter Beachtung empirischer Evidenzen.
Psychotherapeutische Praxen können Kürzungen weit in den zweistelligen Prozentbereich nicht verkraften. Niemand ist bereit, in Selbständigkeit eine Praxis zu führen, wenn die Vergütung am Ende unter TV-ÖD liegt. Praxisführung muss wirtschaftlich bleiben.
Wir fordern daher, dass
- die Honorarkürzung um 4,5% zurück genommen wird
- psychotherapeutische Leistungen NICHT budgetiert werden
- Zuschläge zur Kurzzeittherapie ERHALTEN BLEIBEN.
Die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen muss sich endlich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Das Sterben psychotherapeutischer Praxen muss verhindert werden.
Patient:innen müssen eine angemessene Versorgung erhalten.
Hören Sie endlich zu, Frau Warken!
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Petition am 26. April 2026 erstellt
