
Betreff: Information Hessischer Landtag - Petition Schulbus
Sehr geehrter Herr Dr. Hedfeld,
zunächst bedanken wir uns für die Übersendung der Antwort des Petitionsausschusses des hessischen Landtags auf Ihre Anfrage, die unserem Fachbereich von Herrn Landrat Krebs weitergeleitet wurde. Wir nehmen Bezug auf die Ausführungen und teilen die Einschätzung, dass die Zuständigkeit für die Schülerbeförderung bei den Schulträgern liegt. Demnach ist gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes vorrangig der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen.
An unserer bereits dargelegten Rechtsauffassung ändert auch die Einlassung des Petitionsausschusses nichts. Die Einrichtung eines zusätzlichen Schulbusses zwischen Wehrheim und Bad Homburg v.d. Höhe stellt eine freiwillige Leistung dar, die angesichts der Haushaltslage und des Genehmigungsvorbehalts durch das Regierungspräsidium Darmstadt aktuell nicht abgebildet werden kann. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die öffentliche Hand sich vorrangig an den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren muss.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anita Hense
stellv. Fachbereichsleiterin