Ravensburger Lebensmittelretter freisprechen / Containern darf nicht kriminalisiert werden

Ravensburger Lebensmittelretter freisprechen / Containern darf nicht kriminalisiert werden

Startdatum
2. Juli 2022
Petition an
Staatsanwaltschaft Ravensburg
273 Unterschriften:Nächstes Ziel: 500
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Stefan Weinert

An die 

Staatsanwaltschaft Ravensburg

Oberstaatsanwalt Alexander Boger

Seestraße 1 /  88212 Ravensburg

via E-Mail: poststelle@staravensburg.justiz.bwl.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir *), die Unterzeichner/innen dieser wichtigen Bürgereingabe (Petition) fordern - analog zum EU-Mitglied Frankreich - das Verbot von Lebensmittel- Vernichtung und damit auch Freispruch jener, die weggeworfene Lebensmittel "containern" = retten. Explizit fordern wir das für die sich vor dem Amtsgericht Ravensburg zu verantwortenden Lebensmittelretter/innen.

*) Die Unterschriften stammen von Bürger/innen aus Stadt Ravensburg, Kreis Ravensburg, Baden-Württemberg und dem weiteren Bundesgebiet

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die folgenden bundesweiten Petitionen:

a) https://www.change.org/p/staatsanwaltschaft-aachen-containern-ist-kein-verbrechen (126.469 Unterschriften) - Verifizierter Erfolg

b) https://www.change.org/p/eu-commission-verpflichtet-superm%C3%A4rkte-ihr-unverkauftes-essen-zu-spenden-stopfoodwaste-weltern%C3%A4hrungstag-worldfoodday (1.653.231)

 

Im Namen die Mitpetent/innen,

Stefan Weinert, Ravensburg, Sozialaktivist

 

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Begründung(en)

am Samstag den 2. Juli 2022, versammelten sich rund zehn Aktivist/innen im Alter zwischen 19 und 75 Jahren, um - vor der endgültigen Vernichtung gerettete noch verwertbare und genießbare - Lebensmittel kostenlos unter der Bevölkerung zu verteilen. Auch ich als Hauptpetent dieser Eingabe war dabei. Die Veranstaltung war angemeldet und wurde auch ohne Beanstandung von der Polizei kontrolliert. Ort der Aktion war die Ravensburger City (10 bis 14 Uhr) vor dem großen Kaufhauskomplex am "Rivoli-Platz". Die Lebensmittel wurden dankbar angenommen und es wurde von den Vorbeikommenden ein großes Lob für diese Veranstaltung ausgesprochen.

Aufgrund einer Lebensmittel-Rettungs-Aktion im Frühjahr 2022, werden Ende der kommenden Woche zwei der Aktivist/innen vor dem Ravensburger Amtsgericht "stehen", um sich für einen angeblichen Diebstahl von weggeworfenen Lebensmittel zu verantworten. Wir fordern deren Freispruch.

Bei den Supermärkten fällt eine große Masse an Lebensmitteln an, bei der das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten wurde und deshalb nicht mehr verkauft werden darf. Allerdings bedeutet MHD nicht = Verbrauchsdatum, ungenießbar, verdorben!!  Auch optisch nicht mehr schönes Obst und Gemüse wird rigoros aussortiert (dito!!). Ein Weg, die Lebensmittelverschwendung zu minimieren, ist das sogenannte "Containern": Supermärkte werfen die aussortierten Lebensmittel in ihre Mülltonnen, die Lebensmittelretter holen die noch genießbaren Produkte wieder heraus. Allein in Deutschland werden laut einer Studie des WWF von 2015 jedes Jahr über 18 Millionen Tonnen an genießbaren Lebensmitteln vernichtet. Das entspricht fast einem Drittel des derzeitigen Nahrungsmittelverbrauchs in der BRD.

Die Rechtslage ist umstritten, aber immer noch nicht abschließend geklärt. Bisher gehen jedoch nur wenige Bürger/innen und Anwält/innen von einer Straflosigkeit aus. Die herrschende Meinung geht weiterhin mit dem Abfallrecht von einer Eigentümerstellung und dessen Diebstahl aus.

Ein möglicher Hausfriedensbruch --- (kein Offizialdelikt) --- kann nur auf Antrag verfolgt werden. Es handelt sich gemäß § 123 Abs. 2 StGB um ein absolutes Antragsdelikt. Der EU-Kommission wurden bereits im Jahre 2019 über 1,2 Millionen Unterschriften mit einer Lösung vorgelegt, die  an die französische Gesetzeslage anschließt. Dort ist es seit 2016 den Supermärkten verboten, noch genießbare Lebensmittel einfach zu entsorgen. Diese müssen gespendet oder verteilt werden.

Davon abgesehen muss ein "Gut" auch immer einen gewissen Wert haben, um nach dessen Entwendung auch als "Diebesgut" bezeichnet werden zu können. Doch der Wert der weggeworfenen Lebensmittel  liegt bei null Euro, wenn nicht sogar im Minusbereich, denn sonst hätten "Lidl & Co." sie ja nicht entsorgt. Gemäß § 248 a StGB könnte daher das Verfahren ohne Strafantrag eingestellt werden. 

Wichtiger Bestandteil dieser Petition sind die Ausführungen "Containern – strafbar und strafwürdig?- Eine rechtliche Betrachtung des Containers, seiner Sanktionen und Rechtfertigungen. Von Dipl. Iur. Max Malku

Hier aufrufen >>>Containern: Strafbar oder strafwürdig? *)

[[  Hintergrund: Zwei Studentinnen aus Olching bei München hatten weggeworfene Lebensmittel aus Containern gerettet. Dieses "Containern" soll gemäß §§ 242 ff. StGB wegen Diebstahls oder gemäß § 123 Abs. 1 StGB wegen Hausfriedensbruch strafbar sein. So lautete auch die zunächst von der Staatsanwaltschaft gewollte Anklage in diesem Fall: besonders schwerer Diebstahl gemäß § 243 StGB. Die Lebensmittel, die die Studentinnen aus den Mülltonnen holten, sollten einen (Neu-) Wert von 100 € gehabt haben. Der zunächst gestellte Strafantrag von Edeka wurde nach Anfeindungen in sozialen Netzwerken gegen den Marktleiter zurückgezogen. Auf ihrem eigens für diese Sache erstellten Internetblog berichten die beiden Angeklagten, dass sie bedauern aus welchen Motiven der Supermarkt den Strafantrag zurückgezogen hat. Nicht aus Gründen der Nachhaltigkeit und der Entkriminalisierung des Containerns, sondern allein aufgrund der Anfeindungen im Netz. ]] Quelle: https://www.strafakte.de/strafrecht/containern/


*) "Wer Lebensmittel wegwirft, um sie zu vernichten, will mit der Sacheigenschaft nichts mehr zu tun haben und es nicht mehr dazu verwenden, wofür es produziert wurde, nämlich zur Nahrungsaufnahme. Daher ist es völlig legitim, wenn sich andere diese Lebensmittel genau zum Zweck der Nahrungsaufnahme aneignen. Auch ein objektiver und rechtstreuer Betrachter wird eine weggeworfene Banane als „herrenlos“ ansehen und wird sich keiner Schuld bewusst sein, wenn er diese aus dem Mülleimer fischt. Daher müssen die Ansichten zur Dereliktion bei Lebensmitteln überdacht werden. Eine Strafandrohung von mindestens drei Monaten Containern ist jedenfalls kaum bis gar nicht vermittelbar, soweit nicht Rechtsgüter von Interesse verletzt werden. Ein Lebensmittel im Müll gehört wirklich niemandem mehr. Es scheint daher nicht strafwürdig, ein Lebensmittel aus Max Malkus – Containern strafbar und strafwürdig? April 2016 (Magazin für Restkultur) 6 dem unbefriedeten Müll eines Lebensmittelhändlers zu fischen. Beim Müll von Privatpersonen sollte dies jedenfalls dann gelten, wenn im Bio-Müll keine Bankauszüge oder Ähnliches aufbewahrt werden und die Lagerstätte frei, also nicht befriedet, zugänglich ist. Die Frage des Hausfriedensbruchs ist nach geltendem Recht wohl am Schwierigsten zu klären. Denn dem legitimen Interesse, ein Lebensmittel nicht ungenutzt verrotten zu lassen, steht das Hausrecht, das sowohl die Privatsphäre als auch das Eigentum gleichermaßen im Auge hat, entgegen, wenn der Müll umzäunt worden ist. Es muss hier aber anerkannt werden, dass einem Supermarkt ohne Persönlichkeit diesbezüglich weniger Rechtsschutz zuteilwird als einer Privatperson, die tatsächlich ihre Persönlichkeit auf dem bewohnten Boden auslebt. Ferner hat die französische Gesetzesinitiative gezeigt, dass die betroffenen Interessen der Lebensmittelmärkte hier durchaus ein geringes Gewicht gegenüber dem Interesse der Allgemeinheit an Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage eingeräumt werden kann. Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung der französischen Lebensmittelindustrie hat die Branche selbst ebenfalls in diese Richtung votiert. Das Hausrecht als Teilbereich persönlicher Handlungsfreiheit[63] darf ferner auch von juristischen Personen nicht willkürlich genutzt werden und findet seine Grenzen dort, wo die Rechte anderer verletzt werden oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen das Sittengesetz verstoßen wird.[64] Gerade die Bestrebungen und gesellschaftspolitische Entwicklung, als auch die politische Kampagnen der deutschen Bundesregierung[65] in den letzten Jahren tragen dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung und gehen zunehmend in die Richtung eines bewussten und Ressourcen schonenden Konsums. Diese Orientierung muss sich auch in der strafrechtlichen Praxis im Jahr 2016 wiederfinden. Bei einer abstrakten Betrachtungsweise, kommen bei der Überwindung einer Befriedung zur Entnahme von genießbaren Lebensmitteln aus einem Abfallcontainer und dem wieder Entfernen keine weiteren Handlungen hinzu. Eine Strafverfolgung des Containerns scheint aus den genannten Gründen dann auch nicht richtig." - Hier handelt es sich um das  Resümee einer recht ausführlichen professionell-juristischen Betrachtung." 

 

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