Ravensburg: "Wohnen - Leben - Zuhause" (WLZ) - Schaffung neuen Wohnraums durch Umwidmung


Ravensburg: "Wohnen - Leben - Zuhause" (WLZ) - Schaffung neuen Wohnraums durch Umwidmung
Das Problem
An den Gemeinderat Ravensburg
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister Dr. Rapp und Stadträtin Maria Weithmann (Grüne)
An die Stadtverwaltung Ravensburg
z. Hd. Herrn Baubürgermeister Bastin
Petition: "Wohnen - Leben - Zuhause" (WLZ) // Umwidmung des Gewerbegebietes beim WLZ-Gebäude in "Urbanes Gebiet", gemäß § 6a BauNVO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Rapp,
sehr geehrte Frau Weithmann,
sehr geehrter Herr Baubürgermeister Bastin,
Als Bürger der Stadt Ravensburg, richte ich hiermit folgende Petition an Sie.
Der Gemeinderat der Kommune Ravensburg und die Stadtverwaltung Ravensburg mögen beschließen, das bisherige Gewerbegebiet um das 0,25 ha große ehemalige WLZ-Gebäude in ein "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO umzuwidmen. Mit dieser Umwidmung soll erreicht werden, dass zukünftig in dem genannten Gebäude Wohnraum und ggfs. (falls Bedarf vorhanden) zusätzlich Geschäfts- und Bürogebäude, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke geschaffen werden kann (siehe nachfolgend).
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung dieser Petition und E-Mail --- und um Ihre Mitteilung über Ihre spätere Entscheidung zu dieser Petition.
Vielen Dank.
Mit Respekt und Freundlichkeit
Stefan Weinert
-------------------------------------------------
03.09.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
der weiter unten aufgeführte Artikel *) vom 03.09.2020, erschienen im "RavensburgerSpectrum" [hier], beschreibt, worum es bei dem WLZ-Gebäude (WLZ) geht. Nach genauerer Betrachtung gäbe es folgende Möglichkeit, die für die Investoren gleichzeitig einen Kompromiss und für die Stadt Ravensburg einen hohen gesellschaftlichen Gewinn darstellt.
Das Areal, auf dem das WLZ steht, müsste in ein so genannten "Urbanes Gebiet" (UG) umgewidmet werden. Das ist insofern von Vorteil, weil in einem UG, im Gegensatz zum "Mischgebiet", die Nutzungsmischung nicht gleichwertig sein muss.
Ein UG ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO), dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
Die Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ wurde im Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung eingeführt, um in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung zu ermöglichen, als dies mit den bisherigen Kategorien wie dem "besonderen Wohngebiet" möglich war – auch als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum, vor allem bezahlbarem Wohnraum für die ökonomisch schwache Gesellschaftsschicht in Städten. Die Kategorie entspricht dem Leitbild einer Stadt "mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“.
Eine Besonderheit des UG ist die explizit in der BauNVO vorgesehene bedingungslose Möglichkeit zur Festsetzung unterschiedlicher Nutzungen für einzelne Geschosse eines Objektes. So ist es möglich, dass
im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulässig ist,
oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind,
ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist, oder
ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist. Allgemein zulässig sind im Urbanen Gebiet:
Wohngebäude - Geschäfts- und Bürogebäude - Einzelhandelsbetriebe - Schank- und Speisewirtschaften - Betriebe desBeherbergungsgewerbes - sonstige Gewerbebetriebe - Anlagen für Verwaltungen - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Somit wäre das WLZ für die Zukunft der ideale Anlaufpunkt für residentes (fester Wohnsitz) aber auch tageweises Wohnen (Pension), für Essen und Trinken in der Gastronomie, Kultur und Stätte der Begegnung und mehr.
WLZ stünde dann für "Wohnen - Leben - Zuhause"
Dazu müssten der Ravensburger Stadtrat und die Ravensburger Stadtverwaltung das Gebiet um das 0,25 ha großeWLZ-Gebäude in ein "Urbanes Gebiet" umwidmen.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Weinert
*)
RaSp vom 03.07.2020
Was haben das Ravensburger WLZ-Gebäude und der Ravensburger "Eschersteg" gemeinsam? Nichts? Doch, jede Menge:
1) Beide "stehen" nicht weit entfernt vom Ravensburger Bahnhof
2) Beide sind per staatlichem Erlass und Verfügung offiziell Denkmal geschützt.
3) Beide rotten seit Jahren vor sich hin, weil die Verantwortlichen und zuständigen Akteure untätig bleiben bzw. halb-herzig "handeln".
4) Beide rotten und rotten und rotten ... bis sie als "Denkmäler" nicht mehr "zu vermitteln" sind, wobei die dafür Verantwortlichen die Schuld keineswegs bei sich sehen.
Es hat aber auch sein Gutes. Beim Eschersteg ist es die Kontroverse (das ist kein sachlicher Diskurs), bei der sich die "Koalition der "Schuldverschieber und Verweigerer" geoutet und gefunden hat.
Beim WLZ-Gebäude ist es Folgendes: Seit "Tag und Jahr" bemängeln Bürger und Bürgergruppen, dass in Ravensburg zwar ein Hotel nach dem anderen errichtet wird, es dafür aber an Entstehung von "bezahlbaren Wohnungen/Wohnraum" erheblich (!) mangelt. Von daher ist es gut, dass hier noch keine Baufreigabe erfolgte und wohl auch der Baubürgermeister inzwischen einsieht, dass ein weiteres Hotel in Bahnhofsnähe (das gibt es nämlich schon !!) dem verzweifelt wohnungssuchendem einfachen Volk nicht zu vermitteln ist.
Es wäre nun Aufgabe des Baudezernats, mit den beiden Eigentümern des Denkmals (denn das bleibt das WLZ-Gebäude weiterhin), Andreas Weishaupt und Mario Boss, darüber zu verhandeln, ob sie bezüglich ihres Hotelkonzeptes (das inzwischen gegenüber dem Bahnhof von anderen verwirklicht wurde = Ansprüche des Business-Bereiches entsprechen), einen Rückzieher machen.
Wenn es der Stadtverwaltung mit gutem Willen und juristischen legalen Möglichkeiten gelänge, aus dem "reinen Gewerbegebiet" per Umwidmung ein Mischgebiet zu machen, und gegenüber den Eigentümern entsprechende Überzeugungsarbeit leistet, könnte es gelingen.

Das Problem
An den Gemeinderat Ravensburg
z. Hd. Herrn Oberbürgermeister Dr. Rapp und Stadträtin Maria Weithmann (Grüne)
An die Stadtverwaltung Ravensburg
z. Hd. Herrn Baubürgermeister Bastin
Petition: "Wohnen - Leben - Zuhause" (WLZ) // Umwidmung des Gewerbegebietes beim WLZ-Gebäude in "Urbanes Gebiet", gemäß § 6a BauNVO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Rapp,
sehr geehrte Frau Weithmann,
sehr geehrter Herr Baubürgermeister Bastin,
Als Bürger der Stadt Ravensburg, richte ich hiermit folgende Petition an Sie.
Der Gemeinderat der Kommune Ravensburg und die Stadtverwaltung Ravensburg mögen beschließen, das bisherige Gewerbegebiet um das 0,25 ha große ehemalige WLZ-Gebäude in ein "Urbanes Gebiet" gemäß § 6a BauNVO umzuwidmen. Mit dieser Umwidmung soll erreicht werden, dass zukünftig in dem genannten Gebäude Wohnraum und ggfs. (falls Bedarf vorhanden) zusätzlich Geschäfts- und Bürogebäude, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke geschaffen werden kann (siehe nachfolgend).
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung dieser Petition und E-Mail --- und um Ihre Mitteilung über Ihre spätere Entscheidung zu dieser Petition.
Vielen Dank.
Mit Respekt und Freundlichkeit
Stefan Weinert
-------------------------------------------------
03.09.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
der weiter unten aufgeführte Artikel *) vom 03.09.2020, erschienen im "RavensburgerSpectrum" [hier], beschreibt, worum es bei dem WLZ-Gebäude (WLZ) geht. Nach genauerer Betrachtung gäbe es folgende Möglichkeit, die für die Investoren gleichzeitig einen Kompromiss und für die Stadt Ravensburg einen hohen gesellschaftlichen Gewinn darstellt.
Das Areal, auf dem das WLZ steht, müsste in ein so genannten "Urbanes Gebiet" (UG) umgewidmet werden. Das ist insofern von Vorteil, weil in einem UG, im Gegensatz zum "Mischgebiet", die Nutzungsmischung nicht gleichwertig sein muss.
Ein UG ist im deutschen Bauplanungsrecht ein Baugebiet, welches nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO), dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen dient, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
Die Gebietskategorie „Urbanes Gebiet“ wurde im Mai 2017 in die Baunutzungsverordnung eingeführt, um in städtischen Lagen eine höhere bauliche Dichte und andere Nutzungsmischung zu ermöglichen, als dies mit den bisherigen Kategorien wie dem "besonderen Wohngebiet" möglich war – auch als Reaktion auf die steigende Nachfrage nach Wohnraum, vor allem bezahlbarem Wohnraum für die ökonomisch schwache Gesellschaftsschicht in Städten. Die Kategorie entspricht dem Leitbild einer Stadt "mit kurzen Wegen, Arbeitsplätzen vor Ort und einer guten sozialen Mischung“.
Eine Besonderheit des UG ist die explizit in der BauNVO vorgesehene bedingungslose Möglichkeit zur Festsetzung unterschiedlicher Nutzungen für einzelne Geschosse eines Objektes. So ist es möglich, dass
im Erdgeschoss an der Straßenseite eine Wohnnutzung nicht oder nur ausnahmsweise zulässig ist,
oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind,
ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist, oder
ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine im Bebauungsplan bestimmte Größe der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen zu verwenden ist. Allgemein zulässig sind im Urbanen Gebiet:
Wohngebäude - Geschäfts- und Bürogebäude - Einzelhandelsbetriebe - Schank- und Speisewirtschaften - Betriebe desBeherbergungsgewerbes - sonstige Gewerbebetriebe - Anlagen für Verwaltungen - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Somit wäre das WLZ für die Zukunft der ideale Anlaufpunkt für residentes (fester Wohnsitz) aber auch tageweises Wohnen (Pension), für Essen und Trinken in der Gastronomie, Kultur und Stätte der Begegnung und mehr.
WLZ stünde dann für "Wohnen - Leben - Zuhause"
Dazu müssten der Ravensburger Stadtrat und die Ravensburger Stadtverwaltung das Gebiet um das 0,25 ha großeWLZ-Gebäude in ein "Urbanes Gebiet" umwidmen.
Mit freundlichen Grüßen, Stefan Weinert
*)
RaSp vom 03.07.2020
Was haben das Ravensburger WLZ-Gebäude und der Ravensburger "Eschersteg" gemeinsam? Nichts? Doch, jede Menge:
1) Beide "stehen" nicht weit entfernt vom Ravensburger Bahnhof
2) Beide sind per staatlichem Erlass und Verfügung offiziell Denkmal geschützt.
3) Beide rotten seit Jahren vor sich hin, weil die Verantwortlichen und zuständigen Akteure untätig bleiben bzw. halb-herzig "handeln".
4) Beide rotten und rotten und rotten ... bis sie als "Denkmäler" nicht mehr "zu vermitteln" sind, wobei die dafür Verantwortlichen die Schuld keineswegs bei sich sehen.
Es hat aber auch sein Gutes. Beim Eschersteg ist es die Kontroverse (das ist kein sachlicher Diskurs), bei der sich die "Koalition der "Schuldverschieber und Verweigerer" geoutet und gefunden hat.
Beim WLZ-Gebäude ist es Folgendes: Seit "Tag und Jahr" bemängeln Bürger und Bürgergruppen, dass in Ravensburg zwar ein Hotel nach dem anderen errichtet wird, es dafür aber an Entstehung von "bezahlbaren Wohnungen/Wohnraum" erheblich (!) mangelt. Von daher ist es gut, dass hier noch keine Baufreigabe erfolgte und wohl auch der Baubürgermeister inzwischen einsieht, dass ein weiteres Hotel in Bahnhofsnähe (das gibt es nämlich schon !!) dem verzweifelt wohnungssuchendem einfachen Volk nicht zu vermitteln ist.
Es wäre nun Aufgabe des Baudezernats, mit den beiden Eigentümern des Denkmals (denn das bleibt das WLZ-Gebäude weiterhin), Andreas Weishaupt und Mario Boss, darüber zu verhandeln, ob sie bezüglich ihres Hotelkonzeptes (das inzwischen gegenüber dem Bahnhof von anderen verwirklicht wurde = Ansprüche des Business-Bereiches entsprechen), einen Rückzieher machen.
Wenn es der Stadtverwaltung mit gutem Willen und juristischen legalen Möglichkeiten gelänge, aus dem "reinen Gewerbegebiet" per Umwidmung ein Mischgebiet zu machen, und gegenüber den Eigentümern entsprechende Überzeugungsarbeit leistet, könnte es gelingen.

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Petition am 10. September 2020 erstellt