Pressefreiheit für Frieden - Give Peace a Chance


Pressefreiheit für Frieden - Give Peace a Chance
Das Problem
Sehr geehrte Damen & Herren,
Jan Dirk Elstermann & Prof. Dr. Dres. h.c. Werner F. Ebke
– shz Verleger
Stefan Berthold & Jens Masur – shz Geschäftsführer
Christin Lempfert - Produktionsleitung Digitales
Nicolas L. Fromm - Geschäftsleitung Digital NOZ MEDIEN...,
am 21.12.2023 habe ich online für den Holsteinischen Courier sowie die Landeszeitung eine Danksagung in der Rubrik Traueranzeigen in Auftrag gegeben (Anzeigen-ID: 1056281, Preis rd. 1000€).
Die Veröffentlichung der Anzeige wurde jedoch abgelehnt. Begründung:
„Nach einer presserechtlichen Prüfung nehmen wir Abstand von dem Anzeigentext. Die Rubrik Trauer-Danksagung ist dafür nicht vorgesehen.“
Meine Frage nach Veröffentlichung in einer anderen Rubrik blieb unbeantwortet.
Nun enthält der Anzeigentext von „Frieden auf Erden“
eine Danksagung an Menschen,
die trotz Trauer wg Krieg und zigTausend Toten:
das Schwert stecken lassen,
für Frieden + Vernunft aufstehen,
in Wort, Schrift + Bild sich für Frieden einsetzen.
Welchen Anhalt kann da eine presserechtliche Prüfung finden,
Abstand vom Anzeigentext zu nehmen?
Meines Wissens garantiert das Grundgesetz nicht nur die Meinungs-/Pressefreiheit, sondern schützt ebenso vor Diskriminierung. Durch die Ablehnung meiner Danksagung fühle ich mich in meiner Trauer wg Krieg und meinen Bemühungen um Frieden diskriminiert.
Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.
Da Ihre Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung ist, erlaube ich mir, mein Schreiben als Petition online zu veröffentlichen. Dabei hoffe ich auf Ihr Verständnis. Denn sicher ist auch Ihnen die Meinungs-/Pressefreiheit sowie der Schutz vor Diskriminierung eine öffentliche Diskussion wert.
Für eine friedlichere Zukunft,
mit freundlichen Grüßen
Magret Bonin
„gefallener Engel“ aus der "Hölle" des 2. Weltkrieges
„Wenn der Wind des Wandels weht, …senden wir Friedenstauben“ https://www.change.org/friedenstauben
"Wir sprechen die Sprache der UNO"
https://www.change.org/Sprache-der-UNO

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Das Problem
Sehr geehrte Damen & Herren,
Jan Dirk Elstermann & Prof. Dr. Dres. h.c. Werner F. Ebke
– shz Verleger
Stefan Berthold & Jens Masur – shz Geschäftsführer
Christin Lempfert - Produktionsleitung Digitales
Nicolas L. Fromm - Geschäftsleitung Digital NOZ MEDIEN...,
am 21.12.2023 habe ich online für den Holsteinischen Courier sowie die Landeszeitung eine Danksagung in der Rubrik Traueranzeigen in Auftrag gegeben (Anzeigen-ID: 1056281, Preis rd. 1000€).
Die Veröffentlichung der Anzeige wurde jedoch abgelehnt. Begründung:
„Nach einer presserechtlichen Prüfung nehmen wir Abstand von dem Anzeigentext. Die Rubrik Trauer-Danksagung ist dafür nicht vorgesehen.“
Meine Frage nach Veröffentlichung in einer anderen Rubrik blieb unbeantwortet.
Nun enthält der Anzeigentext von „Frieden auf Erden“
eine Danksagung an Menschen,
die trotz Trauer wg Krieg und zigTausend Toten:
das Schwert stecken lassen,
für Frieden + Vernunft aufstehen,
in Wort, Schrift + Bild sich für Frieden einsetzen.
Welchen Anhalt kann da eine presserechtliche Prüfung finden,
Abstand vom Anzeigentext zu nehmen?
Meines Wissens garantiert das Grundgesetz nicht nur die Meinungs-/Pressefreiheit, sondern schützt ebenso vor Diskriminierung. Durch die Ablehnung meiner Danksagung fühle ich mich in meiner Trauer wg Krieg und meinen Bemühungen um Frieden diskriminiert.
Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.
Da Ihre Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung ist, erlaube ich mir, mein Schreiben als Petition online zu veröffentlichen. Dabei hoffe ich auf Ihr Verständnis. Denn sicher ist auch Ihnen die Meinungs-/Pressefreiheit sowie der Schutz vor Diskriminierung eine öffentliche Diskussion wert.
Für eine friedlichere Zukunft,
mit freundlichen Grüßen
Magret Bonin
„gefallener Engel“ aus der "Hölle" des 2. Weltkrieges
„Wenn der Wind des Wandels weht, …senden wir Friedenstauben“ https://www.change.org/friedenstauben
"Wir sprechen die Sprache der UNO"
https://www.change.org/Sprache-der-UNO

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Die Entscheidungsträger*innen
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Petition am 30. Dezember 2023 erstellt