
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
der Bundesrat hat die nächste offizielle Tagung am 15. Mai. Wir können auch damit rechnen, dass die Wahl von Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts auch auf die Tagesordnung kommt. Deshalb habe ich auch noch einen Offenen Brief an den Bundesrat verfasst. Der Brief beinhaltet die gleiche Forderung wie unsere Petition. Da Sie die Petition schon unterschrieben haben, brauchen Sie den Brief nicht mehr unterschreiben. Die Unterschriften dieser Petition werden mit dem Offenen Brief an den Bundesrat übergeben. Wenn Sie jedoch für unser Anliegen lieber mit dem Offenen Brief werben möchten, dann kann man den Brief hier unterschreiben:
https://gemeinwohllobby.de/material
Die EU-Kommission versucht gerade, in Polen die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts vor der Einflussnahme der Regierung zu schützen. Deshalb ist es durchaus möglich, dass die EU-Kommission bei der Wahl von Stephan Harbarth in Deutschland wegen der drohenden Einflussnahme der Industrie auf die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts ebenfalls eingreifen muss. Es ist schlimm genug, dass er überhaupt zum Richter gewählt worden ist, aber es wäre eine internationale öffentliche Schande, wenn er zum Präsidenten des obersten Gerichts der BRD gewählt würde.
Die Anwaltskanzlei Dr. Stoll&Sauer kämpft auch gegen die Wahl von Stephan Harbarth. Hier sind einige Informationen dazu von der Anwaltskanzlei:
Da die Verfassungsbeschwerde der Kanzlei abgelehnt wurde, plant die Kanzlei jetzt bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde einzureichen.
https://www.presseportal.de/pm/105254/4545605
Ich bin mit dieser Kanzlei in Kontakt getreten. Wir wollen in den nächsten Tagen gemeinsam eine Pressemitteilung rausgeben.
Unser größtes Problem ist es zurzeit, dass wir kein unabhängiges Rechtswesen haben. Das wissen viele nicht. Es gibt zurzeit keine Gewaltentrennung. In Deutschland ist die Judikative (die rechtsprechende Gewalt) ein rückständiger Sonderling, denn der Justizminister steht an der Spitze der Rechtsprechung und er ist Mitglied der Exekutive (der Regierung). Die Staatsanwälte sind sogar weisungsgebunden. Sie müssen die Weisungen von Behördenleiter, Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt und zum Schluss auch noch von Justizminister entgegennehmen. Der Generalbundesanwalt zählt zur Exekutive und ist kein Teil der rechtsprechenden Gewalt. Er kann jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft muss in einem Rechtsstaat von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) völlig unabhängig sein. Einer der Grundpfeiler unserer Demokratie wäre die absolute Unabhängigkeit des Rechtsstaates.
Das ist jedoch zurzeit bei uns nicht der Fall. Aus diesem Grund kann ein Unternehmenslobbyist wie Stephan Harbarth ohne Probleme Präsident des höchsten Gerichts werden. Das ist für unsere Rechtsprechung eine Katastrophe. Handeln ist gefragt! Deshalb lade ich Sie ein, Ihre Ideen einzubringen. Um Ihre Ideen einbringen zu können, tragen Sie sich bitte in den Newsletter ein: https://gemeinwohllobby.de/newsletter .
Der Zusammenbruch bzw. die Auflösung des Rechtsstaates hat bereits begonnen. Um diesen Zusammenbruch abzuwenden und unsere Lebensgrundlagen zu retten, muss unser Rechtswesen dringend erneuert werden.
Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein