Pflegeversicherungsbeitrag Sachsen - Sonderregelung abschaffen!

Pflegeversicherungsbeitrag Sachsen - Sonderregelung abschaffen!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Isabel Junghans und 9 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 sollte jedes Bundesland zur Entlastung der Arbeitgeber auf einen gesetzlichen Feiertag, der stets auf einen Wochentag fällt, verzichten. Die Wahl fiel auf den Buß- und Bettag. Als einziges Bundesland hat Sachsen diesen Feiertag nicht abgeschafft. Folge daraus: Die Arbeitgeber zahlen in Sachsen 0,5 % weniger Pflegeversicherungsbeitrag. Dieser Betrag von 0,5 % zahlen die Arbeitnehmer in Sachsen zusätzlich. In Zeiten, in denen sich andere Bundesländer neue Feiertage gegeben haben (z. B. Thüringen mit dem Weltkindertag am 20.09.) gehört diese Sonderregelung zur Entlastung der Arbeitnehmer in Sachsen abgeschafft. 

Ein Arbeitnehmer, der zum Mindestlohn von 12 € in einer 40 Stundenwoche arbeitet, zahlt in Sachsen 124,80 € im Jahr mehr Pflegeversicherungsbeitrag als ein Arbeitnehmer in einem anderen Bundesland.

Berechnung:

40 Stunden x 13 Wochen : 3 Monate x 12 € = 2.080 € Bruttogehalt/Monat

2.080 € / 100 x 0,5 % x 12 Monate = 124,80 €

Diese Ungerechtigkeit gehört abgeschafft!

Ziel ist es, die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen. Auch soll diese Petition direkt beim Bundestag eingereicht werden. Diese Sonderbelastung soll bei Beibehaltung des Buß- und Bettages als Feiertag abgeschafft werden.

1.413

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Isabel Junghans und 9 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 sollte jedes Bundesland zur Entlastung der Arbeitgeber auf einen gesetzlichen Feiertag, der stets auf einen Wochentag fällt, verzichten. Die Wahl fiel auf den Buß- und Bettag. Als einziges Bundesland hat Sachsen diesen Feiertag nicht abgeschafft. Folge daraus: Die Arbeitgeber zahlen in Sachsen 0,5 % weniger Pflegeversicherungsbeitrag. Dieser Betrag von 0,5 % zahlen die Arbeitnehmer in Sachsen zusätzlich. In Zeiten, in denen sich andere Bundesländer neue Feiertage gegeben haben (z. B. Thüringen mit dem Weltkindertag am 20.09.) gehört diese Sonderregelung zur Entlastung der Arbeitnehmer in Sachsen abgeschafft. 

Ein Arbeitnehmer, der zum Mindestlohn von 12 € in einer 40 Stundenwoche arbeitet, zahlt in Sachsen 124,80 € im Jahr mehr Pflegeversicherungsbeitrag als ein Arbeitnehmer in einem anderen Bundesland.

Berechnung:

40 Stunden x 13 Wochen : 3 Monate x 12 € = 2.080 € Bruttogehalt/Monat

2.080 € / 100 x 0,5 % x 12 Monate = 124,80 €

Diese Ungerechtigkeit gehört abgeschafft!

Ziel ist es, die Landesregierung zu einer Bundesratsinitiative zu bewegen. Auch soll diese Petition direkt beim Bundestag eingereicht werden. Diese Sonderbelastung soll bei Beibehaltung des Buß- und Bettages als Feiertag abgeschafft werden.

Neuigkeiten zur Petition

Diese Petition teilen

Petition am 4. Oktober 2023 erstellt