

Blindes Paar soll Waisenkind adoptieren dürfen
Das Problem
Oberösterreich. Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger bewarben sich 2010 um eine Adoption eines blinden Kindes aus dem Ausland bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. Dabei erfolgte eine Überprüfung der Eignung. Eine Stellungnahme der Jugendwohlfahrt kam zu dem Schluss, das Paar sei als Adoptiveltern nicht geeignet. Das Paar klagte daraufhin das Land Oberösterreich aufgrund des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes mit der Begründung, es werde wegen seiner Erblindung von einer Adoption ausgeschlossen. Der Klage wurde sowohl vom Bezirksgericht Linz als auch vom Landesgericht Linz stattgegeben. Trotz des Urteils hat jedoch die zuständige Behörde, das Jugendwohlfahrtsamt, bisher keine Vermittlungstätigkeit aufgenommen, so dass es zu keiner Adoption kommen kann.
Nach langem juristischen Hin- und Her müssen Janoschek und Dallinger nun weiter die Gerichte bemühen. Scheinbar ist der Gesetzgeber überfordert. Zuständigkeiten sind unklar.
Beide wollen nun endlich eine Eignungsbestätigung, damit es zu einer Adoption kommen kann.
Auch im Sinne anderer Adoptionswilliger soll die Eignungsprüfung transparenter und Adoptionswillige mit Behinderung nicht diskriminiert werden.
Mehr Infos über die Diskriminierung des blinden Paares, Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger, finden Sie hier:
http://www.freiraum-europa.org/news-2014/blindes-paar-adoption-weiterhin-nicht-moeglich-410.html
Einige TV-Beiträge zum Thema finden Sie hier
http://www.freiraum-europa.org/tv-beitraege.html

Das Problem
Oberösterreich. Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger bewarben sich 2010 um eine Adoption eines blinden Kindes aus dem Ausland bei der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land. Dabei erfolgte eine Überprüfung der Eignung. Eine Stellungnahme der Jugendwohlfahrt kam zu dem Schluss, das Paar sei als Adoptiveltern nicht geeignet. Das Paar klagte daraufhin das Land Oberösterreich aufgrund des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes mit der Begründung, es werde wegen seiner Erblindung von einer Adoption ausgeschlossen. Der Klage wurde sowohl vom Bezirksgericht Linz als auch vom Landesgericht Linz stattgegeben. Trotz des Urteils hat jedoch die zuständige Behörde, das Jugendwohlfahrtsamt, bisher keine Vermittlungstätigkeit aufgenommen, so dass es zu keiner Adoption kommen kann.
Nach langem juristischen Hin- und Her müssen Janoschek und Dallinger nun weiter die Gerichte bemühen. Scheinbar ist der Gesetzgeber überfordert. Zuständigkeiten sind unklar.
Beide wollen nun endlich eine Eignungsbestätigung, damit es zu einer Adoption kommen kann.
Auch im Sinne anderer Adoptionswilliger soll die Eignungsprüfung transparenter und Adoptionswillige mit Behinderung nicht diskriminiert werden.
Mehr Infos über die Diskriminierung des blinden Paares, Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger, finden Sie hier:
http://www.freiraum-europa.org/news-2014/blindes-paar-adoption-weiterhin-nicht-moeglich-410.html
Einige TV-Beiträge zum Thema finden Sie hier
http://www.freiraum-europa.org/tv-beitraege.html

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Petition am 10. September 2014 erstellt