Kampanya güncellemesiKreisverkehre (auch an der sog. 5-fach-Kreuzung) für Ravensburg u.a. (siehe Text)
Über Rechtliches zu Tempo 30 und die Widersprüche der Ravensburger Stadtverwaltung

Stefan Weinert

5 May 2018
Winni aus Ravensburg schreibt (Auszüge)
Es geht der Stadt in Wahrheit wohl nicht - wie behauptet - um die Gesundheit und Lebensqualität der Bürger, ansonsten würde sie etwas gegen die massive Luftverschmutzung durch zahllose illegale Kamine unternehmen (eine gesetzliche Pflichtaufgabe!). . .
Laut §47c Bundesimmissionsschutzgesetz müssen Lärmaktionspläne mindestens alle 5 Jahre nach Erstellungszeitpunkt überprüft werden. Die letzte Erstellung war 2011, die nächste Überprüfung hätte spätestens 2016 erfolgen müssen, was aber nicht passierte.
Daraufhin haben wir Ende 2017 eine Petition beim Landtag eingereícht, mit dem Ziel, dass das nächtliche Tempo 30 auf Ravensburgs Hauptstraßen mangels gültiger Lärmaktionspläne wieder aufgehoben wird . . .
Diese Petition war sehr berechtigt, denn die Stadtverwaltung hatte 2012 bei der Einführung von nächtlichem Tempo 30 in der Zeitung verkündet, dass dieses nur vorübergehend sei, bis ein Flüsterasphalt aufgebracht werde. Dann würde es wieder aufgehoben.
Das Regierungspräsidium Tübingen genehmigte damals das Tempo 30 nachts zunächst nicht, und erst nachdem sich die Stadt dazu verpflichtete, weitere Maßnahmen zur Lärmreduktion zusätzlich zum Tempo 30 zu machen, gab es die Zustimmung . . .
So wurde das Regierungspräsidium an der Nase herumgeführt. Und der von der Stadtverwaltung dem Regierungspräsidium versprochene Flüsterasphalt, zu dem sich die Stadtverwaltung schon 2011 im Lärmaktionsplan verpflichtet hatte, ist bis heute nicht umgesetzt . . .
Dem Stadtrat (Technischen Ausschuss) verkauft man diese Tempo30 Einführung wohl fälschlicherweise als rechtlich unabdingbar und alternativlose Tempobeschränkung, denn nur so sind null Gegenstimmen zu erklären. Ich wüsste keinen Stadtrat, der sich juristisch mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Kooperationserlass Lärmaktionsplanung auskennt oder sich darin tiefgründig eingearbeitet hat. Daher die null Gegenstimmen. Der einzige Stadtrat der sich halbwegs ein bisschen rechtlich damit auskennt ist Rechtsanwalt D., der sich zwar auch nicht intensiv eingearbeitet haben dürfte, aber immerhin soviel rechtliches Gespür besitzt, hier diesem Rechtsbruch nicht zuzustimmen.
Tempo 30 tagsüber darf nur eingeführt werden, wenn die Interessen einzelner Anwohner dem Gemeinwohl und Allgemeininteressen vieler tausender Autofahrer überzuordnen sind. Das ist hier in Ravensburg definitiv nicht der Fall, denn es befindet sich entlang der Straßen nicht ausreichend viel reine Wohnbebauung und zu wenig betroffene Anwohner direkt entlang der Straße, und außerdem ist die erreichte Lärmreduktion zu gering, um derart viele tausend Autofahrer zu belasten.
Sämtliche Fachgutachten, denen zufolge Verkehr, je länger er künstlich in der Stadt gehalten wird, mehr Lärm und Abgase verursacht, werden von der Stadt ignoriert. Einseitig wird seit über 7 Jahren nur immer ein und dasselbe Gutachterbüro beauftragt, dass für viel Geld das Gegenteil zahlreicher Fachgutachten und des gesunden Menschenverstandes behauptet.
Vielen Dank - Winni - für diese Aufhellung!
Und ein herzliches "Merci" an alle der bisher 570 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition "NO3O" !!
Allen ein erholsames und entspanntes Wochenende wünscht
Stefan Weinert
Hinweis auf folgende passende Petition:
https://www.change.org/p/b%C3%BCrger-quartal-viertelj%C3%A4hrlicher-runder-tisch-mit-den-b%C3%BCrgermeistern-und-dem-gemeinderat
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