Actualización de la peticiónKreisverkehre (auch an der sog. 5-fach-Kreuzung) für Ravensburg u.a. (siehe Text)
Kooperationserlass Lärmaktionsplanung

Stefan Weinert
3 mai 2018
„Viele Ravensburger lehnen die ganztägige Einführung von Tempo 30 auf vielbefahrenen Durchgangsstraßen ab, werden aber mit ihrer Meinung - selbst ein Jahr vor der Gemeinderatswahl - nicht mehr im Stadtrat vertreten, der im Technischen Ausschuss mit null Gegenstimmen dafür stimmte. Das Regierungspräsidium genehmigte nur knapp das nächtliche Tempo 30, weil es die Verkehrslautstärke um mickrige 2,5 dB reduziert und zu wenige Anwohner betroffen sind. Tagsüber auch noch Tempo 30 einzuführen macht daher keinen Sinn, auch wenn ein teures Gutachten in der Theorie angebliche Vorteile sieht. In der Praxis bringt eine „grüne Welle“ bei Tempo 30 nichts, denn für jede grüne Ampel werden mindestens 1 bis 2 andere Ampeln auf rot gestellt und führen zu neuen Problemen. Je länger der Verkehr künstlich durch Temporeduktion in der Stadt gehalten wird, desto mehr Staus, Abgase, Lärm und unnötiger Zeitverlust für zigtausend Bürger täglich! Rechtsgrundlage für die geplante Lärmreduktion ist der sogenannte „Kooperationserlass Lärmaktionsplanung“ (im Internet nachlesbar), wo diese Temporeduktionen nicht einmal bei großen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte zwingend vorgeschrieben sind. Darin steht aber verpflichtend, dass bei jeder geplanten Maßnahme das Interesse einzelner Anlieger gegenüber dem Interesse der großen Allgemeinheit umfassend abzuwägen ist. Das führt in der Regel dazu, dass die Städte auf vielbefahrenen Straßen tagsüber kein Tempo 30 aus Lärmschutzgründen eingeführt haben. Diese Abwägung wurde in Ravensburg rechtswidrigerweise nicht ausreichend durchgeführt und muss nachgeholt werden.“
Winfried Schneider, Ravensburg
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