

Liebe Unterstützer:innen,
konntet ihr euch gestern einen kurzen Freudenschrei auch nicht verkneifen? Dann ging es euch so wie uns, als wir von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehört haben. Das einstimmige Urteil ist ein großer Erfolg für unsere Arbeit, für den Klimaschutz und nichts anderes als ein Paradigmenwechsel – und es wäre ohne Unterstützung aus der Zivilgesellschaft so wohl nicht möglich gewesen. Unsere Arbeit geht aber weiter: unterstützt uns, damit wir in den nächsten Jahren für effektive Klimaschutzmaßnahmen kämpfen können. Zudem gab es diese Woche Neuigkeiten aus Stade, wo sich der Zeitplan des Investors auf ein Neues verzögert.
An den gestrigen Tag werden wir uns wohl noch lange erinnern. Es ist der Tag, an dem der verheerenden Symbolpolitik der Bundesregierung in Sachen Klimaschutz endlich ein Riegel vorgeschoben wurde. An dem der Freiheitsbegriff schlichtweg neu definiert wurde. An dem klargestellt wurde, dass generationsübergreifender Klimaschutz keine leere Worthülse ist, sondern als Grundrecht die Pflicht des Staates, die auch eingeklagt werden kann. Gestern, am 29.04.2021, wurde dem Schutz unseres Klimas Verfassungsrang verliehen!
Wir sind immer noch ganz schön euphorisiert und müssen uns erstmal sortieren. Was genau ist passiert und was bedeutet das? Insgesamt hat das Bundesverfassungsgericht gestern zu vier vorliegenden Verfassungsbeschwerden geurteilt. Die Beschwerdeführer:innen waren dabei Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, die in ihren Klagen von großen Teilen der Umweltbewegung unterstützt wurden. Die DUH hat zwei dieser Klagen inhaltlich und finanziell möglich gemacht. Diese gehen u. a. darauf zurück, dass das zuvor verabschiedete Klimaschutzgesetz der Bundesregierung absolut unzureichend ist, um die globale Erhitzung auf unter 2, geschweige denn 1,5° zu reduzieren und damit die Grundrechte der Betroffenen zu schützen.
Das Gericht hat uns nun in den wichtigsten Fragen stattgegeben – und damit das bedeutendste Urteil seiner Geschichte in Sachen Umweltschutz überhaupt gefällt. Es bestätigt, was wir schon lange wussten: „Das Klimagesetz der Bundesregierung war schon immer unvereinbar mit wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten“, wie es einer der Beschwerdeführer gestern ausdrückte. Nun steht das also auch „schwarz auf weiß gedruckt“ - im Urteil des höchsten deutschen Gerichtes!
Das Klimaschutzgesetz ist damit in Teilen verfassungswidrig, weil es vorsieht, einen Großteil des verbleibenden Restbudgets an Emissionen schon bis 2030 zu verbrauchen. Die Last, Emissionen zu senken, würde damit aber unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben werden, was, so die Richter:innen, unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheit künftiger Generationen zur Folge hätte. Diese Feststellung kann man durchaus als revolutionär bezeichnen, denn damit wird die Freiheit von heute erstmals mit der Freiheit künftiger Generationen ins Verhältnis gesetzt. Man könnte auch sagen: Treibhausgasemissionen sind Freiheitsberaubung!
Die Bundesregierung muss also nachbessern - und zwar schnell. Sie hat bis Ende 2022 für eine Überarbeitung Zeit. Um die Verschiebung der Last in die Zukunft zu vermeiden wird die Regierung dabei viel umfassendere Schritte zum Schutz unseres Klimas bereits vor 2030 unternehmen müssen. Für uns alle, aber besonders für junge Menschen aus der ganzen Welt bedeutet das: es gibt ein Recht auf Zukunft.
Auch international wird die Entscheidung wohl hohe Wellen Schlagen und richtungsweisend für zukünftige Gerichtsprozesse sein. Für die aktuelle Regierungspolitik ist es dagegen eine Schlappe. Dabei ändert der Umstand, dass große Teile der Regierung die Entscheidung des Gerichts gestern willkommen hießen, nichts an der Tatsache, dass es dieselbe Regierung war und ist, die effektiven Klimaschutz seit Jahren mit aller Macht verhindert. Die gestern u. a. auf Twitter zur Schau gestellte Selbstbeweihräucherung und die gegenseitigen Schuldvorwürfe machen uns wütend. Es ist, als hätte den Verantwortlichen bis jetzt irgendjemand verboten, unser Klima zu schützen, und als wären sie jetzt froh, endlich aktiv werden zu dürfen. Na, wenn das so ist, legt mal los, liebe Regierung! Die Zeit der Ausreden ist definitiv vorbei.
Bei all dem Trubel um die Gerichtsentscheidung geht eine andere Nachricht fast schon unter, die dafür aber nicht weniger erfreulich ist: der Investor des Fracking-Terminals in Stade hat seine verbindliche Phase der Open Season verschoben. In dieser Phase sollen sich Kunden, die zuvor unverbindlich Interesse an der Abnahme von fossilem Gas über das Terminal geäußert hatten, zur Abnahme verpflichten. Ursprünglich sollte dieser Schritt direkt nach Abschluss der unverbindlichen Phase folgen, die sich ebenfalls Anfang des Jahres bereits verzögert hatte.
Damit verschiebt sich der Zeitplan des Projekts auf ein Neues – und gibt uns weiteren Grund zur Hoffnung, dass das Vorhaben nicht die Menge an Kunden an Land ziehen kann, die es für eine Realisierung braucht. Genau das war in Wilhelmshaven passiert, wo der Investor nicht genügend Abnehmer für sein fossiles Gas finden konnte. Ob das in Stade auch der Fall sein wird, erfahren wir nun erst ab Ende September, wenn die verbindliche Phase starten soll. Wir sind gespannt.
Was bleibt zu sagen? Wir denken, die gestrige Gerichtsentscheidung kann nur der Anfang sein. Die wahre Arbeit steht uns erst noch bevor: die Umsetzung effektiver Klimaschutzmaßnahmen. Wir haben da einige Ideen, allen voran den Stopp neuer fossiler Megaprojekte wie der LNG-Terminals in Stade und Brunsbüttel. Dass wir gemeinsam erfolgreich sein können hat sich bereits im Falle von Wilhelmshaven und nun auch gestern auf ein Neues gezeigt. Wir freuen uns deshalb, wenn ihr uns in dieser Arbeit auch weiter unterstützen könnt, und singen mit euch zur Feier des gestrigen Tages, räumlich getrennt, aber in Gedanken vereint, ein lautes: „We are unstoppable, another world is possible!“
Lili, Gustav und
Constantin von der Deutschen Umwelthilfe