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Jun 17, 2016
„Nein, nein, nein". Drei klare Worte. Einfach verständlich - sollte man meinen. Doch während bereits Kleinkinder zweifelsfrei verarbeiten können, dass ein „Nein" zumindest Missfallen darstellt, wenn nicht gar eine komplette Ablehnung bedeutet, sieht dies im deutschen Sexualstrafrecht ganz anders aus.
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