Petition updateNEIN zur gesetzlichen Beschränkung von Einwirkungsmöglichkeiten durch Bürgerinitiativen!Ein trauriger Tag für die Demokratie in Deutschland!
Silvia Baer
18 Feb 2020

Der Bundesrat hat das MgvG am 14.02.2020 durchgewunken, nichts entgegengesetzt und wird auch keine weiteren Wege beschreiten.

Ein trauriger Tag für die Demokratie in Deutschland!

Der Bundesratsausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfahl dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, die grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu verlangen.

Der federführende Verkehrsausschuss empfahl dem Bundesrat, eben diesen Vermittlungsausschuss nicht einzuberufen … und genauso wurde im Plenum entschieden.

Unter bundesrat.de Top 9a findet Ihr die entsprechend hinterlegten Schriftstücke: Grunddrucksache, Ausschussempfehlung und Beschlussdrucksache.

Im nächsten Schritt muss der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Unterschrift unter das Gesetz setzen. Von der BI-Auetal haben wir einen Protestbrief an Herrn Steinmeier mit Hinweis auf die Petition gegen das MgvG und seine Unvereinbarkeit mit der Demokratie geschickt.

Herr Steinmeier, zeigen Sie Verantwortung für die Demokratie!

Erst mit Eintragung in das Bundesgesetzblatt wird das MgvG rechtswirksam! Und dann kann „geklagt“ werden.

Jetzt heißt es Durchhalten und aufmerksam Bleiben!

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