Aggiornamento sulla petizioneNEIN zur gesetzlichen Beschränkung von Einwirkungsmöglichkeiten durch Bürgerinitiativen!Ein trauriger Tag! Das MgvG ist rechtskräftig!
Silvia Baer
31 mar 2020

Sozialdistanz und Heimarbeit legen die Mühlen der Gesetzwerdung nicht lahm. Bundespräsident Steinmeier hat das MgvG (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) unterschrieben. Rechtswirksam wird das mit der Eintragung in das Bundesgesetzblatt, was gemäß der Pressestelle des Bundespräsidialamtes am 31.03.2020, also heute, erfolgt ist. Nun ist es amtlich!

Den Eintrag des MgvG im Bundesgesetzblatt findet Ihr hier.

Das ist sehr traurig, denn nun kann nur noch gegen das MgvG geklagt werden. Wir werden weiter wachsam sein und beobachten, was NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) und BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) unternehmen werden.

Im Augenblick können wir leider mit der Petition nichts weiter tun. Deshalb werde ich diese schließen müssen.

Wir bedanken uns für Eure großartige Unterstützung!

Wenn Ihr Euch für den Fortgang des Geschehens interessiert, z.B. ob gegen das MgvG geklagt wird, könnt ihr Euch auf jeden Fall auf der Website der BI-Auetal informieren.Denn wir bleiben dran!

 

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