NEIN zum Nachtragshaushalt – JA zur Schuldenbremse

Das Problem

Um die den regulären Haushalt übersteigenden Ausgaben des Jahres 2023 weitestgehend tätigen zu können,  „werde die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt 2023 vorlegen, mit dem die 2023 getätigten Ausgaben verfassungsrechtlich abgesichert“ werden. Dieses Vorgehen ist de facto eine Umgehung der Schuldenbremse. Die ungebremsten Ausgabefantasien der Bundesregierung werden somit – einmal mehr – auf die zukünftigen Generationen abgewälzt. Lasst uns das gemeinsam verhindern. 

Zur Erinnerung: Die Ausgaben des Bundes (nur Kernhaushalt) sind in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Während die Ausgaben im Durchschnitt in den Jahren 2015 – 2019 bei 323 Mrd. € lagen, stiegen sie durch diverse Krisen in den Folgejahren im Vergleich zum o.a. Durchschnitt sprunghaft an: 2020: 441,8 Mrd. € (+37%); 2021: 556,6 Mrd. € (+72%); 2022: 480,7 Mrd. € (+49%) und 2023 (ohne Nachtragshaushalt): 476,2 Mrd. € (+47%).

Noch Im Juli 2023 sagte Christian Lindner:  „Meine Aufgabe als Finanzminister ist es, die finanzielle Stabilität unseres Landes zu sichern. Wir müssen Verantwortung dafür übernehmen, unser Land aus den Schulden zu befreien.“

Von dem oben dargestellten, nie dagewesenen Niveau an Bundesausgaben kommend (und diese stellen nur den Kernhaushalt dar) ist von Verantwortung nun gemäß eigener Aussage von Christian Lindner vom 23.11.2023 nach dem weitreichenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr viel übrig. Anstelle die Fehler der Vergangenheit zu beseitigen und sofortige Haushaltsdisziplin herzustellen, möchte die Bundesregierung lieber über eine „Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“ (Artikel 115 Grundgesetz) das geplante Geld für 2023 doch ausgeben und möglicherweise auch für 2024 ähnliche Wege beschreiten.

Aber haben wir wirklich eine Notsituation? Und entzieht sich diese (sofern sie da ist) der Kontrolle des Staates?

Die Maßnahmen in der Coronapolitik waren aktive Entscheidungen in der Kontrolle des Staates. Das planwirtschaftlichen Vorgehen zur energie- und gesellschaftspolitischen Umgestaltung sind direkt in der Kontrolle des Staates. Die wachsenden Ausgaben zur Finanzierung eines immer weiter umsichgreifenden Wohlfahrtsstaates sind ebenfalls in der direkten Kontrolle des Staates.

Auch schaden wir dem Kampf gegen den Klimawandel, wenn wir unseren Staat schon auf den ersten 100 Metern dieses Marathons an die Belastungsgrenze führen. Dem Rest der Welt – und der steht für 98,5% der Treihausgasemissionen – würden wir als abschreckendes Beispiel dienen. Nachhaltigkeit muss eben auch finanzielle Nachhaltigkeit umfassen.

Unabhängig, welche politische Meinung wir über den langfristigen Erfolg oder Misserfolg dieser Maßnahmen haben. Die Zinsen und Tilgung dieser finanzpolitischen Ausuferungen werden wir selbst in späteren Jahren, danach unsere Kinder und vermutlich auch noch unsere Enkel zu tragen haben.

Wenn die Bundesregierung wirklich der Meinung ist, dass alle die Ausgaben erforderlich sind, dann sollten sie wenigstens das Rückgrat haben, sie über direkte Steuern zu finanzieren. Dies führte jedem Bürger direkt vor Augen, welche finanzielle Tragweite die Politik der aktuellen Bundesregierung hat und es gäbe uns allen die Chance, die Bundesregierung darin bei der nächsten Wahl zu bestätigen und zu bestärken - oder aber eben auch nicht.

Lasst uns gemeinsam verhindern, dass dieser Nachtragshaushalt Realität wird und lasst uns ein deutliches Zeichen für die Zukunft setzen. Es dürfen nicht unsere Kinder und Enkel sein, die für die ausschweifenden Ideen einer überforderten Bundesregierung herhalten müssen.

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, anstelle eines Nachtragshaushaltes 2023 eine strenge Spar- und Haushaltsdisziplin an den Tag zu legen. Sollte dies aufgrund des fortgeschrittenen Jahres 2023 rein faktisch nicht mehr möglich sein, so fordern wir die Bundesregierung auf, den erforderlichen Nachtragshaushalt in gleichem Umfang im Haushalt 2024 zum Abzug zu bringen, sodass in der Summe der Jahre 2023 und 2024 die verfassungsmäßige Schuldenbremse eingehalten wird.

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Tim GansczykPetitionsstarter*in

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Das Problem

Um die den regulären Haushalt übersteigenden Ausgaben des Jahres 2023 weitestgehend tätigen zu können,  „werde die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt 2023 vorlegen, mit dem die 2023 getätigten Ausgaben verfassungsrechtlich abgesichert“ werden. Dieses Vorgehen ist de facto eine Umgehung der Schuldenbremse. Die ungebremsten Ausgabefantasien der Bundesregierung werden somit – einmal mehr – auf die zukünftigen Generationen abgewälzt. Lasst uns das gemeinsam verhindern. 

Zur Erinnerung: Die Ausgaben des Bundes (nur Kernhaushalt) sind in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Während die Ausgaben im Durchschnitt in den Jahren 2015 – 2019 bei 323 Mrd. € lagen, stiegen sie durch diverse Krisen in den Folgejahren im Vergleich zum o.a. Durchschnitt sprunghaft an: 2020: 441,8 Mrd. € (+37%); 2021: 556,6 Mrd. € (+72%); 2022: 480,7 Mrd. € (+49%) und 2023 (ohne Nachtragshaushalt): 476,2 Mrd. € (+47%).

Noch Im Juli 2023 sagte Christian Lindner:  „Meine Aufgabe als Finanzminister ist es, die finanzielle Stabilität unseres Landes zu sichern. Wir müssen Verantwortung dafür übernehmen, unser Land aus den Schulden zu befreien.“

Von dem oben dargestellten, nie dagewesenen Niveau an Bundesausgaben kommend (und diese stellen nur den Kernhaushalt dar) ist von Verantwortung nun gemäß eigener Aussage von Christian Lindner vom 23.11.2023 nach dem weitreichenden Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr viel übrig. Anstelle die Fehler der Vergangenheit zu beseitigen und sofortige Haushaltsdisziplin herzustellen, möchte die Bundesregierung lieber über eine „Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen“ (Artikel 115 Grundgesetz) das geplante Geld für 2023 doch ausgeben und möglicherweise auch für 2024 ähnliche Wege beschreiten.

Aber haben wir wirklich eine Notsituation? Und entzieht sich diese (sofern sie da ist) der Kontrolle des Staates?

Die Maßnahmen in der Coronapolitik waren aktive Entscheidungen in der Kontrolle des Staates. Das planwirtschaftlichen Vorgehen zur energie- und gesellschaftspolitischen Umgestaltung sind direkt in der Kontrolle des Staates. Die wachsenden Ausgaben zur Finanzierung eines immer weiter umsichgreifenden Wohlfahrtsstaates sind ebenfalls in der direkten Kontrolle des Staates.

Auch schaden wir dem Kampf gegen den Klimawandel, wenn wir unseren Staat schon auf den ersten 100 Metern dieses Marathons an die Belastungsgrenze führen. Dem Rest der Welt – und der steht für 98,5% der Treihausgasemissionen – würden wir als abschreckendes Beispiel dienen. Nachhaltigkeit muss eben auch finanzielle Nachhaltigkeit umfassen.

Unabhängig, welche politische Meinung wir über den langfristigen Erfolg oder Misserfolg dieser Maßnahmen haben. Die Zinsen und Tilgung dieser finanzpolitischen Ausuferungen werden wir selbst in späteren Jahren, danach unsere Kinder und vermutlich auch noch unsere Enkel zu tragen haben.

Wenn die Bundesregierung wirklich der Meinung ist, dass alle die Ausgaben erforderlich sind, dann sollten sie wenigstens das Rückgrat haben, sie über direkte Steuern zu finanzieren. Dies führte jedem Bürger direkt vor Augen, welche finanzielle Tragweite die Politik der aktuellen Bundesregierung hat und es gäbe uns allen die Chance, die Bundesregierung darin bei der nächsten Wahl zu bestätigen und zu bestärken - oder aber eben auch nicht.

Lasst uns gemeinsam verhindern, dass dieser Nachtragshaushalt Realität wird und lasst uns ein deutliches Zeichen für die Zukunft setzen. Es dürfen nicht unsere Kinder und Enkel sein, die für die ausschweifenden Ideen einer überforderten Bundesregierung herhalten müssen.

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, anstelle eines Nachtragshaushaltes 2023 eine strenge Spar- und Haushaltsdisziplin an den Tag zu legen. Sollte dies aufgrund des fortgeschrittenen Jahres 2023 rein faktisch nicht mehr möglich sein, so fordern wir die Bundesregierung auf, den erforderlichen Nachtragshaushalt in gleichem Umfang im Haushalt 2024 zum Abzug zu bringen, sodass in der Summe der Jahre 2023 und 2024 die verfassungsmäßige Schuldenbremse eingehalten wird.

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Tim GansczykPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Christian Lindner (FDP)
Bundesminister für Finanzen
Olaf Scholz
Bundeskanzler
Robert Habeck
Vizekanzler, Bundesminister für Klimaschutz- und Wirtschaft

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Petition am 23. November 2023 erstellt