Hunde dürfen vor dem Gesetz nicht länger nur als "Sache" behandelt werden!

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Das Problem

Hunde werden vor dem deutschen Gesetz rechtlich als "Sache" angesehen und behandelt.

Viele Menschen und Hundehalter sehen Hunde (und auch andere Tiere) jedoch nicht als "Sache", sondern als vierbeinige Begleiter und Freunde, behandeln diese wie eigene Angehörige, Familienmitglieder und "Kinder".

Hunde verdienen - ebenso wie jedes andere Tier als Bestandteil der lebendigen Schöpfung - unveräußerliche Grundrechte, die einem Hund (und jedem anderen Tier) von keinem Menschen aberkannt werden können und dürfen. Hunde - ebenso wie jedes andere Tier - dürfen vor dem deutschen Gesetz rechtlich nicht länger nur als "Sache" angesehen, gehandhabt und behandelt werden. Hunde - ebenso wie alle anderen Tiere - haben vor der Menschheit ein Grundrecht darauf, von und vor der Menschheit als jeweilige Individuen mit unveräußerlichen Grundrechten angesehen zu werden!

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Die Entscheidungsträger*innen

Ministerium für Justiz und
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Minsterium fürJustiz und Verbraucherschutz
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